Massive Änderungen bei der Trusted Shops Händlerbewertung notwendig

Veröffentlicht: 03.04.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 03.04.2013

Laut eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 19. Februar 2013 (Az. I – 20 U 55/12 – nicht rechtskräftig) ist irreführende Werbung mit Kundenbewertungen untersagt. Aufgrund dessen muss nun das Bewertungssystem der Trusted Shops GmbH massive Änderungen an seiner Händlerbewertung in die Wege leiten, die für teilnehmende Shopbetreiber große Nachteile bedeuten.

Abmahnung erhalten

Bereits im September hatte das Unternehmen erste Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage vorgenommen. In der Folge dürfen alle Bewertungen, die vor dem 28.09.2012 im Rahmen der Trusted Shops Händlerbewertung gesammelt wurden, nicht mehr öffentlich angezeigt werden. Nunmehr erfolgt per 04.04.2013 eine neuerliche Umstellung, wonach sich die Durchschnittsnote nur noch aus den Bewertungen berechnet, die ab dem 28.09.2012 im System der Online-Händler eingegangen sind.

Dieser Umstand wird vielen Online-Händlern wertvolle Kundenbewertungen kosten.

Laut des Gerichtsurteiles müssen Bewertungssysteme u.a. folgenden Anforderungen entsprechen:

Alle Kundenbewertungen müssen umgehend veröffentlicht werden und dürfen vor Veröffentlichung dem Händler nicht zugänglich gemacht werden. Das schließt auch die negativen Bewertungen mit ein. Händler und Anbieter dürfen weder Einfluss auf die eigentliche Bewertung nehmen, noch Bewertungen löschen – mit Ausnahme von Bestellungen, denen keine echte Bestellung zugrunde liegt.

Kundenbewertungen sind eine wichtige Orientierungshilfe für Besucher eines Online-Shops. Sie bieten unabhängige Meinungen zum Online-Händler und verschaffen dem Kunden einen ersten Eindruck über das Unternehmen. Positive Kundenbewertungen steigern laut einer Studie von ECC Handel die Kaufwahrscheinlichkeit um bis zu 39 Prozent.

Aus diesem Grund entwickelt der Händlerbund aktuell als erstes gemeinsames Projekt mit seinen Mitgliedern ein Bewertungssystem, was den Ansprüchen von Gesetzgeber, Online-Händlern und Kunden gleichermaßen entgegenkommt. Der Fokus liegt hierbei auf Bedienerfreundlichkeit und dem Schutz vor Bewertungsmissbrauch.

Ab 1. Mai 2013 beginnt die Testphase für das Händlerbund Bewertungssystem mit ausgewählten Beta-Testern. Das System ist für die Projektteilnehmer dauerhaft kostenfrei nutzbar und wird Schnittstellen zu den Shop-Systemen Gambio, xtcModified, xt:Commerce, Veyton, JTL-Shop und Oxid esales bieten. Weitere Schnittstellen für alle wichtigen Shopsysteme sind in Planung.

Alle weiteren Infos zum Projekt finden Sie in Kürze in Ihrem internen Mitgliederbereich. Des Weiteren besteht für Händlerbund-Mitglieder noch bis 01.Mai 2013 die Möglichkeit, auch im Nachhinein als Projektteilnehmer aufgenommen zu werden. Hierfür können Sie sich gerne an unser Kundenmanagement wenden.

Kommentare  

#7 Tom 2013-04-05 16:16
Das Urteil wurde aber gegen eine Seite gesprochen, die eKomi nutzte:

www.kostenlose-urteile.de/.../
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#6 Tom Reichelt 2013-04-05 12:33
Grundsätzlich verständlich und es sichert eine vertrauenswürdi gere Darstellung der Kundenbewertungen.
Zu Bedenken gebe ich jedoch, wie schon kommentiert, die Problematik der "Negativ-Torped ierung" eines Mitbewerbers.

Wenn jedoch der Händler keine Korrekturen mehr durchführen darf, welche Möglichkeit gibt es dann z.B. Spam-Einträge aus China zu entfernen?
Das ist je nach Branche manchmal schon sehr lästig. Ich lösche hier regelmäßig den Müll raus.
Da hilft dann nur noch das ganze abzuschalten.
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#5 Michael Baas 2013-04-04 10:38
"Automatische" Bewertungssyste me können prinzipiell gar nicht funktionieren, solange sich beide Seiten einig sind gibt es natürlich keine Probleme.

Wenn ich als Händler keine Möglichkeit habe, abgegebene Bewertungen zu korrigieren oder zu entfernen, bin ich dem "Kunden" schutzlos ausgeliefert und auch Mitbewerber haben die Möglichkeit mein Bewertungssyste m gegen mich zu verwenden.

Wenn der Händler die Möglichkeit hat "Korrekturen" vorzunehmen, kann er wiederum das Bewertungssyste m missbrauchen und nur die Bewertungen stehen lassen die sich positiv auf sein Image auswirken.

Es muss also eine Schiedsstelle geben die im Beschwerdefall beide Parteien anhört und dem Entsprechend Änderungen oder Löschungen vornimmt.

Inwieweit aber eine unabhängige Schiedsstelle in der Lage ist den tatsächlichen Verlauf einer Transaktion aufzudecken und ob das vom Aufwand her überhaupt durchführbar ist, das bleibt die offene Frage.
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#4 mario 2013-04-04 10:27
Guten Tag allerseits,
wieder mal einer der größten Misthaufen die jemals vom Gesetzgeber (in diesem Fall Richter) veranlasst wurden. Wer gibt dem Händler die Garantie das die Bewertung des Kunden objektiv war? Kunden sind doch schnell mal mit unbedachten negativen Bewertungen zur Hand (Bewusst oder auch unbewusst), dann heisst es wieder Rechtsstreit!!! Ebenfalls kann ein Konkurrent auf diese Art dein Shop torpedieren mit negativen Bewertungen.
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#3 Frank Röder 2013-04-03 21:03
Schön und gut, ich habe wegen der sehr leichten Betrugsmöglichk eiten in den bisherigen Bewertungssysem ten diese von vorn herein abgelehnt. Die gesprochenen Urteile sind also seitens der Verbraucher und der seriösen Händeler sehr zu begrüßen
Was aber tun, wenn sich keiner danach richtet?
Ich habe einmal spontan bei eingen meiner Konkurrenen nachgeschaut und noch gehen bei ausnahmslos allen die fantastischeten Bewertungen auf Zeiten zurück die viele Jahre zurück liegen. Hoffentlich bleibt es nicht nur bei der schönen juristischen Theorie.
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#2 Walter Timo Panitz 2013-04-03 19:47
Hallo Händlerbund,

dies dürfte dann aber nicht nur den Anbieter Trusted Shops, sondern auch andere treffen z.B. ekomi, shopauskunft.de und noch einige andere.

Ich sehe persönlich das Problem des Missbrauchs durch Kunden, nicht jede schlechte Bewertung entspricht den Tatsachen. Es beschweren sich auch Kunden mit dem Hinweis - Betrüger - nur weil die Ware nicht mehr geliefert werden kann und die Rückzahlung des Kaufbetrags länger dauert als gewünscht.

Wenn man alle Bewertungen sofort Online stellt dann kann das für den Kunden strafrechtliche Folgen bedeuten. Dieses Problem könnte man beseitigen wenn man den Kunden kontaktieren kann, viele reagieren mit Anschuldigungen heftiger als es die Sache wert ist.

Gruß
W. Panitz
itratos Team
www.itratos.de
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#1 Frank Bartsch 2013-04-03 18:01
Das Urteil empfinde ich vollkommen gerecht für die Bewertungen. Nach meinen Erfahrungen geben wirkliche Käufer kaum Bewertungen für den Onlineshop oder den Artikel ab. Es ist nur schade das im Projekt vom Händlerbund keine Shopware-Schnit tstelle eingeplant wurde.
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