Abmahnung wegen fehlender Bedienungsanleitung in Deutsch vermeiden

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

Nehmen wir den einfachen Teil vorweg:

Es gibt technische Geräte, bei denen Sie immer eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache „mitliefern“ müssen. Betroffen sind gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) alle Geräte, von denen bei der Installation, Verwendung und Instandhaltung Gefahren für die Gesundheit bzw. Sicherheit des Verbrauchers ausgehen können.

So müssen Sie z.B. allen Geräten, die mit Energie versorgt werden, zumindest Hinweise für den Umgang mit Netzkabel, Netzteil oder Batterien in deutscher Sprache beifügen. In diesen Fällen sind anderssprachige Anleitungen und der Hinweis, dass eine deutsche Anleitung nicht zum Lieferumfang gehört, nicht ausreichend.

Eine gefestigte Rechtsprechung dazu, was „mitliefern“ umfasst, gibt es allerdings nicht. Von der klassischen Bedienungsanleitung in Papierform über eine beigelegte CD-Rom bis zum Link zu einer Downloadseite sind daher viele Optionen denkbar.

Um wirklich sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihren Warensendungen die Bedienungsanleitungen in Papierform beilegen.

Da das GSPG für Händler und Hersteller gleichermaßen gilt, ist v.a. beim Handel per „Drop-Shipping“ bzw. Direktversand von technischen Produkten Vorsicht geboten. Überprüfen Sie, ob Ihre Lieferanten den Paketen die erforderlichen Anleitungen in deutscher Sprache beifügen. Nur so können Sie einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder einem Bußgeld nach dem GSPG vorbeugen.

Nun fällt natürlich nicht jedes technische Gerät gleich unter das GPSG. So können Taschenrechner oder elektronische Wetterstationen kaum als gefährlich angesehen werden. In diesen Fällen müssen Sie unterscheiden:

Handelt es sich um Geräte, die sehr einfach zu bedienen sind (Taschenrechner mit Grundrechenarten, einfache elektronische Thermometer, Kilometerzähler etc.), die sich quasi von selbst erklären, bedarf es schon keiner Bedienungsanleitung und daher erst recht keiner zusätzlichen Anleitung in Deutsch.

Handelt es sich jedoch um Geräte, die sich nicht selbst erklären, müssen Sie eine Gebrauchsanleitung mitliefern. Das dürfte den Großteil der technischen bzw. elektronischen Produkte ausmachen, da keine allzu hohen Anforderungen an das technische Knowhow der Verbraucher gestellt werden dürfen. So hat das LG Bochum für den Fall eines digitalen Bilderrahmens entschieden (Urteil vom 02. 02. 2010, Az: I-17 O 159/09), dass der Verbraucher beim Erwerb moderner technischer Geräten eine Bedienungsanleitung "einfach erwarten dürfe". Der Händler hatte in diesem Fall zwar eine englische Bedienungsanleitung beigelegt, es aber versäumt auf das Fehlen der deutschen Anleitung hinzuweisen. Dieses Vorgehen hat das LG Bochum als Irreführung des Verbrauchers im Sinne von §§ 5 Nr. 1; 5 a Absatz 2 Unlauteres Wettbewerbsgesetz angesehen, die zu einer berechtigten Abmahnung geführt hat.

Wir empfehlen wir Ihnen daher: Legen Sie Ihren nicht selbsterklärenden, technischen Produkten immer eine Bedienungsanleitung bei, möglichst in Papierform. Diese Anleitung muss nicht in Deutsch verfasst sein, aber: wenn Sie z.B. eine englische Anleitung mitliefern, weisen Sie Ihre Kunden auf den Angebotsseiten möglichst frühzeitig und deutlich erkennbar darauf hin, dass lediglich eine englische und eben keine deutsche Anleitung zum Lieferumfang gehört. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass der Verbraucher schon beim Fällen seiner Kaufentscheidung über den Leistungsumfang Klarheit gewonnen hat und Sie nicht wegen Irreführung abgemahnt werden können.

Kommentare  

#3 Rainer Paulsen 2024-01-09 12:30
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich herzlich für Ihren Beitrag!
Erst nach dem Kauf eines TV-Gerätes LG OLED 55 C 38 LA wurde mir mitgeteilt, dass es keine Bedienungsanlei tung gibt.
Da das Gerät über unendlich viele technische Möglichkeiten verfügt, ist eine vernünftige Bedienung ohne detaillierte Bedienungsanlei tung nicht möglich.
Nachdem auch zahlreiche zeitraubende Klärungsversuch e mit dem LG-Kundendienst zu keiner befriedigenden Lösung führten, habe ich den Händler mit Hinweis auf die "gesetzliche Gewährleistung" um einen Preisnachlass oder Rücknahme des Gerätes gebeten.
Sehr zu meiner Überraschung wurde mir daraufhin mitgeteilt, dass es doch eine umfangreiche Bedienungsanlei tung gibt. Es handelt sich um 193 Seiten, die mir ausgedruckt wurden!
Ohne Hinweis auf das Urteil des LG Bochum, hätte ich diese Anleitung sicher nicht bekommen!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Paulsen
Zitieren
#2 A.I. 2022-05-06 15:55
[Anmerkung der Redaktion: Bitte beachte unsere Netiquette]
Zitieren
#1 Sieratzki Rainer 2019-08-19 17:02
Habe einen umformer von 12 volt auf 220 volt gekauft in China anleitung auf chinesisch Marke KEye Powen Inferter specification wie komme ich an eine deutsche übersetzung
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.