Infos für Online-Händler zur Entsorgung von Verpackungen und Elektrogeräten

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

Der Gesetzgeber sieht besondere Regelungen für die Entsorgung von Verpackungen und Elektrogeräten vor, die auch viele Online-Händler Zeit und Nerven kosten. Wir haben mit Nikolas Berger vom Händlerbund-Partner zmart24, einem Onlineportal für Rücknahmesysteme über die dadurch entstehenden Probleme gesprochen.

Welche Regelungen müssen Onlineshop-Betreiber in Deutschland beachten, wenn es um die Rücknahme von Verpackungen oder den Verkauf von Elektrogeräten geht?

Die Kosten, die durch eine fachgerechte Entsorgung des Verpackungsabfalls entstehen, müssen vom Hersteller oder Vertreiber des Produktes übernommen werden. Dies betrifft auch Versandverpackungen. So wollen es der Europäische Gesetzgeber und diverse Gesetze in Deutschland, etwa das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die Verpackungsverordnung sowie das Elektrogesetz.

Warum sollten Hersteller oder Vertreiber für diese Kosten aufkommen?

Dahinter steht die Hoffnung, dass sich Hersteller oder Vertreiber um höchste Kosteneffizienz bemühen werden und so überflüssige Abfälle automatisch vermieden werden. Allerdings gehören zu den von diesen Vorschriften betroffenen Unternehmern unter anderem auch Online-Händler. Schließlich werden die allermeisten Produkte in Kartons oder ähnlichen Verpackungen versendet.

Wie können Online-Händler ihrer Pflicht nachkommen?

Sie müssen sich, genauso wie Hersteller oder andere Vertreiber, an einem (Dualen) System beteiligen. Aus den Erträgen wird die flächendeckende Einsammlung und Verwertung der Abfälle finanziert.

Und wie ist die Lage bei den Elektrogeräten?

Hier ist die Grundlage das Elektrogesetz: Hersteller müssen sich bei der zuständigen Behörde, der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), registrieren, eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen, Abholanordnungen der EAR erfüllen, ihre Geräte kennzeichnen und die WEEE-Reg.-Nr. in den Geschäftsunterlagen angeben.

Also bleibt für die Händler nichts mehr zu tun?

Leider nein. Sobald Händler importierte Produkte in Deutschland anbieten oder Geräte anderer Anbieter unter eigenem Namen weiterverkaufen, müssen auch sie sich den Anforderungen stellen.

Was passiert, wenn ein Internet-Händler diese Vorgaben ignoriert?

Dieses Risiko sollte niemand eingehen: Es drohen Abmahnungen durch Wettbewerber und ein Verkaufsverbot in Deutschland. Zudem stellt das Versäumnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem ist eine Nachlizenzierung fällig, die wiederum mit erhöhten Kosten einhergeht. Dennoch gehen Branchenexperten davon aus, dass sich viele Onlinehändler aus Unkenntnis nicht an einem Dualen System beteiligen.

Welche Lösung bietet zmart24 für Online-Händler an?

Über zmart24 können Händler einfach, schnell und bequem ihrer Lizenzierungspflicht nachkommen, indem sie einen entsprechenden Vertrag abschließen. zmart24 übernimmt anschließend nicht nur die fachgerechte Entsorgung, sondern auch die erforderliche Administration, etwa die Mengenmeldungen gegenüber der Stiftung EAR sowie die Vermittlung der benötigten insolvenzsicheren Garantie. Das Portal ist wie ein Online-Shop gestaltet, um so die Komplexität der Themen „Verpackungslizenzierung“ und „Altgeräte-Entsorgung“ für die Händler möglichst zu reduzieren: Interessenten können ihre individuellen Lizenzierungskosten direkt online sehen. Während der Vertragslaufzeit haben Händler keine weiteren administrativen Verpflichtungen. Natürlich gibt es auch eine Hotline, unter der erfahrene Experten für Fragen zur Verfügung stehen.

Das Angebot für Händlerbund-Mitglieder: 5 Prozent Rabatt auf alle bei zmart24 lizenzierten Mengen, sowie 10 Euro Rabatt auf den Mindestumsatz (regulär 89 Euro, für Händlerbund-Mitglieder nur noch 79 Euro).

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