Frankreich und Deutschland: Wettbewerbsbehörden starten gemeinsames Projekt zu Algorithmen

Veröffentlicht: 19.06.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 19.06.2018

Die Wettbewerbsbehörden aus Deutschland und Frankreich wollen sich gemeinsam mit dem Thema Algorithmen und vor allem deren Auswirkungen auf den Wettbewerb beschäftigen.

© Casimiro PT / Shutterstock.com

Das Bundeskartellamt wird sich in den kommenden Monaten gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence mit dem Thema Algorithmen befassen. Die zunehmende Verwendung von Algorithmen habe eine Debatte über deren Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen ausgelöst und aus diesem Grund wollen die Wettbewerbsbehörden in einem gemeinsamen Projekt die Herausforderungen analysieren, die Algorithmen mit sich bringen, und mögliche konzeptionelle Ansätze zu ihrem Umgang ermitteln. Zum Schluss soll ein gemeinsames Arbeitspapier die Ergebnisse darlegen.

Zwischen Chancen und Schranken

„Algorithmen bieten viele Chancen für die Wirtschaft, zum Beispiel die Förderung innovativer Dienste, die Reduktion von Suchkosten oder die Optimierung der Lagerhaltung“, sagen Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de la concurrence, und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes. Allerdings sehen die Präsidenten der Behörden auch die Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf den Wettbewerb: „Im Kontext strategischer Interaktionen von Unternehmen können sie Absprachen begünstigen und zur Bildung von Kartellen beitragen. Darüber hinaus kann es Wechselwirkungen zwischen Algorithmen und der Marktmacht der Unternehmen geben, die sie einsetzen. Hieraus können sich zusätzliche Markteintrittsschranken ergeben.”

Es bestehe darüber hinaus die Gefahr, dass Algorithmen den Bedarf an menschlichen Interaktionen reduzieren könnten. Automatisierungs- und Kommunikationsprozesse von Maschine zu Maschine würden neue Fragen für die Wettbewerbsbehörden aufwerfen. Man wolle daher in den kommenden Monaten eine Typologie von Algorithmen entwickeln und mögliche wettbewerbsschädliche Auswirkungen untersuchen. Bundeskartellamt und Autorité de la concurrence starten dabei nicht bei Null: Bereits im Mai 2016 veröffentlichten beide Behörden in Kooperation das Papier „Competition Law and Data“, in dem Algorithmen angesprochen werden. An dessen konzeptionellen Rahmen wolle man nun anschließen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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