Handle With Care!

Ausgabe Ausgabe: 09/2018

Wenn die Bestellung aus dem Online-Shop beschädigt beim Kunden ankommt, ist das für den ärgerlich. Für den Händler könnte das aber noch größeren Ärger und sogar Umsatzeinbußen bedeuten – und das auch, wenn er gar nichts für den Schaden kann. Doch welche Rechte haben Unternehmen in einem solchen Fall? Müssen sie den entstandenen Schaden finanziell begleichen oder nur einen Ersatz liefern? Und wie können sie sich gegen Transportschäden absichern? All das und noch mehr klären wir im Onlinehändler Magazin

Themen in der Ausgabe:Ausgabe: 09/2018

Hunderte Datensätze auf einen Streich: Amazon, Ebay und Google-Shopping – Produktdaten-Feeds erleichtern das Arbeiten
Wenn der Scheidungsanwalt auf der Hochzeitsseite wirbt: Missglückte Werbeanzeigen und wie man eine Fehlplatzierung verhindern kann