Kolumne: Netzneutralität – Die EU probiert sie wieder zu unterwandern

Veröffentlicht: 21.11.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 21.11.2014

Im Moment dreht sich im Online-Handel alles um das Weihnachtsgeschäft. Gleichzeitig aber arbeiten Politiker im Hintergrund auf EU-Ebene daran, die Weichen für den Online-Handel der Zukunft zu verändern. Ein fairer Wettbewerb kann im Online-Handel nur gewährleistet werden, wenn die Netzneutralität weiterhin in Europa funktioniert und garantiert wird. Doch gerade sie soll im Interesse von Internetprovidern erneut unterwandert werden. Ein entsprechender Entwurf dafür ist in dieser Woche an die Öffentlichkeit gelangt. Auch für den Online-Handel gilt es, wachsam zu bleiben.

Europa auf der Überholspur in Richtung 2-Klassen-Internet

Grundsätzlich sorgt die Netzneutralität dafür, dass die Übertragungsgeschwindigkeit von Inhalten bei allen Internetdienstleistern prinzipiell gleich ist. Eine Aufhebung dieses Prinzips würde dafür sorgen, dass einzelne Online-Händler auf der Überholspur surfen könnten. Und da die Ladezeiten eines Online-Shops bekanntlich für die Kundenzufriedenheit und letztlich für den Kaufabschluss entscheidend sind, wäre ein fairer Wettbewerb im Online-Handel nicht mehr gegeben. Doch Internetprovider, wie auch die Deutsche Telekom, interessiert das nicht. Sie arbeiten am sogenannten 2-Klassen-Internet, nach dem Motto: Wer am meisten bezahlt, bekommt den Zuschlag für die schnellere Übertragung. Und wer das am Ende im Online-Handel sein dürfte, kann sich jeder denken. Mit Sicherheit nicht die kleinen und mittleren Online-Händler.

Das Europaparlament hatte noch im Frühjahr für klare und eindeutige Netzneutralitätsregeln in den EU gestimmt. Nun steckt das sogenannte „Telekom-Paket“ im EU-Rat fest. Italienische EU-Abgeordnete, die derzeit die Ratspräsidentschaft innehaben, haben nun offensichtlich ein neues Regulierungspaket für Telekommunikationsanbieter vorgelegt. Demnach „sollen das Prinzip des offenen Internets und der Begriff der betreuten Sonderdienste im Gesetzespaket für den digitalen Binnenmarkt überhaupt nicht mehr definiert werden. Erläuterungen sollen höchstens in den Erwägungsgründen verankert werden. Dies hätte zur Folge, dass die Bestimmungen rechtlich deutlich schwerer durchsetzbar wären“, schreibt heise online dazu. Mit anderen Worten: Die noch im Frühjahr verteidigte Netzneutralität, soll jetzt, wo alle auf das Weihnachtsgeschäft blicken, doch noch unterwandert werden.

Die Rechte der Telekommunikationsfirmen inklusive Internetprovidern sollen gestärkt werden, der Weg in Richtung eines 2-Klassen-Internets scheint wieder eingeschlagen. Der Entwurf soll in den nächsten Tagen im Ministerrat diskutiert werden, ersten Medienberichten zufolge ist dort kaum Widerstand zu erwarten. Die Plattform für digitale Freiheitsrechte netzpolitik.org warnt bereits: „Wenn das durchkommt, wird das 2-Klassen-Netz real. Das wäre der Worst-Case, sponsored by Deutsche Telekom und ihren Wettbewerbern. Verkauft von unserer Bundesregierung.“

 

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