18.02.2015 – Abmahnwelle veraltete Widerrufsbelehrung | „Findmaschine“ Google | Cyberport steigert Umsatz

Veröffentlicht: 18.02.2015 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 17.02.2015

Die bonodo UG versendet zunehmend Schreiben an Online-Händler. Der Inhalt: Die unzulässige Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Droht den Händlern eine neue Abmahnwelle? Außerdem: Google will seinen Nutzern zunehmend direkte Antworten bieten und der Elektrohändler Cyberport kann für 2014 ein zweistelliges Umsatzwachstum verbuchen.

Der Newspreview für den 16. Februar 2015.
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Droht Abmahnwelle durch die bonodo UG?

In der Abmahnwelt wird es nicht ruhiger. Seit gestern werden zahlreiche Online-Händler von einer neuen „Welle“ heimgesucht. Die bonodo UG schreibt zahllose Online-Händler u.a. wegen der unzulässigen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung an. Das Schreiben ist inhaltlich nicht mit einer „normalen“ Abmahnung vergleichbar, da es weder von einem Rechtsanwalt versendet wird, noch die übliche Unterlassungserklärung gefordert wird. Auch wird, für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung unüblich, ein Schadensersatz in Höhe von 87,60 Euro verlangt. Inhaltlich bedarf das Schreiben in vielen Punkten einer rechtsanwaltlichen Überprüfung. Nehmen Sie in keinem Fall die Zahlung ohne Rücksprache vor. Weitere Informationen finden Betroffene hier.

Google will finden und nicht mehr suchen

Google will keine Suchmaschine mehr sein. Wie jetzt im jährlichen Business-Report zu lesen ist, will das Unternehmen seinen Nutzern zunehmend direkte Antworten liefern. Der User soll sich zukünftig nicht mehr durch eine Vielzahl von Seiten klicken müssen, um die Antwort auf seine Frage zu finden. Damit ändert das Unternehmen sein bisheriges Geschäftsmodell. Und natürlich wäre Google nicht Google, wenn sie nicht auch gleich den Werbemarkt mit im Blick hätten. Wie der Tagseoblog anmerkt, will Google das bisher gesammelte Wissen nutzen, um es durch die Vermischung mit Werbung zu vergolden.

Cyberport mit zweistelligem Umsatzplus

Auch Cyberport kann auf das Jahr 2014 zufrieden zurückblicken. Das Unternehmen hat die Geschäftszahlen veröffentlicht und konnte erstmals die Umsatzgrenze von 600 Millionen Euro knacken. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von 10 Prozent. Grund für die satte Steigerung ist nach Angabe von Crn die konstante Durchführung und Fortsetzung des Multichannel-Konzepts. Dabei wurde besonders die Bestellfunktion „Same-Day-Pickup“ von den Kunden nachgefragt.

 

Kommentare  

#1 Jens 2015-02-18 11:53
Besonders interessant ist das die Jungspunde leider vergessen haben die ordentlichen Angaben in Geschäftsbriefe n anzugeben.
Laut Handelsregister sind 2 Geschäftsführer bestell, diese müssen benannt werden, es fehl die Umsatzsteuer-ID und, und, und, ...

Netter Versuch, doch das wird nix Jungs!

Auch wenn die Ansprüche zum TGeil gerechtfertigt sein könnten,
es gibt ja noch nichtmal ein Angebot, bei dem die "abgemahnten" in direkter Konkurrenz stehen.
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