16.04.2015 – Ermäßigter Steuersatz für Online-Kochboxen | Stadt wegen Ebay-Verkäufen abgemahnt | Payment-Projekt Berlin gestartet

Veröffentlicht: 16.04.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 16.04.2021

Wer im Internet Online-Kochboxen verkauft, der muss wissen, dass diese laut einem Urteil dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Außerdem: Eine Stadt wurde wegen Ebay-Verkäufen abgemahnt und in Berlin ist ein Mobile Payment-Projekt gestartet.

Der Newspreview für den 16. April 2015.

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Online-Kochboxen fallen unter ermäßigten Steuersatz

Der Verkauf von Lebensmitteln unterliegt in Deutschland einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Kochboxen bieten jedoch den Mehrwert, dass sie nicht lediglich die Lebensmittel verkaufen, sondern hinter jeder Box ein Konzept (originalverpackte und individuell abgemessene Lebensmittel samt hierauf abgestimmten Kochrezepten) steckt. Trotzdem fällt für die Lieferung nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% anstelle des regulären Steuersatzes von 19% an (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2015, Aktenzeichen 5 V 5260/14).

Stadt Kaufbeuren wegen Ebay-Verkäufen abgemahnt

Über Online-Händlern schwebt ständig das Damoklesschwert einer Abmahnung. Von Abmahnungen gegenüber öffentlichen Einrichtungen, Kommunen und Städten scheint man dagegen kaum etwas zu hören. Doch kürzlich tappte die beschauliche bayrische Stadt Kaufbeuren in die Abmahnfalle, weil sie Verkäufe über ein privates Ebay-Konto getätigt hat. Dabei vergaßen die Verantwortlichen jedoch, auf die zahlreichen wichtigen Informationen wie das Impressum hinzuweisen. Weil die Stadtverwaltung die Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, entscheidet heute das Landgericht Kempten über den Fall.

Mobile Payment-Projekt in Berlin gestartet

Die bereits im Jahr 2012 angekündigte Mobile Payment-Initiative “NFC City Berlin” ist gestartet. Bei dem Projekt nehmen mehr als 500 Märkte von Kaiser‘s Tengelmann, Real, Obi, Galeria Kaufhof und Rewe teil und erlauben den Kunden das Bezahlen mit dem Smartphone. Die Kunden benötigen dafür die entsprechende Bezahl-App ihres Mobilfunkanbieters und werden von den teilnehmenden Supermärkten mit einer Gutschrift von 10 Euro bei ihrem ersten Einkauf gelockt.

 

 

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