5 Top Themen des Tages: Rechnungen bei Retourenabsicht beliebt, Stadt einigt sich mit Abmahner, Werbung auf Instagram in Deutschland, Paypal-Panne und Google wirft URL aus mobilen SERPs

Veröffentlicht: 17.04.2015 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 17.04.2015

Zum Wochenende die wichtigsten Ereignisse der E-Commerce-Branche auf einen Blick: Nach einer neuen Studie des ECC Kölns sind die Deutschen gar nicht so unflexibel bei den Zahlungsarten. Die Wahl ist aber von der Situation und der Absicht des Käufers abhängig. Außerdem: Der Abmahner und die Stadt Kaufbeuren konnten sich einigen, Verkäuferschutz durch Paypal-Panne gefährdet, Werbung auf Instagram nun auch in Deutschland und Google verbannt die URLs aus den mobilen Suchergebnissen.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

 

ECC-Studie: Bei Retourenabsicht wird am liebsten per Rechnung bezahlt

Über die Vorliebe der Deutschen zu bestimmten Zahlungsmethoden wurde schon viel geschrieben. Eine aktuelle Studie des ECC zeigt jetzt aber, dass die Bereitschaft der Nutzer, die Zahlungsart zu ändern, recht groß ist und davon abhängig ist, in welcher Situation und mit welcher Absicht die Kunden bestellen. So wird der Rechnungskauf vermehrt verwendet, wenn die Retour sicher eingeplant ist. 46 Prozent der Kunden kaufen in diesem Fall auf Rechnung, während es nur 20 Prozent sind, wenn die Retoure nicht eingeplant ist. Die Nutzung der Zahlungsart ist aber auch vom gekauften Produkt abhängig – bei Dienstleistungen neigen die Kunden eher zum Kauf auf Kreditkarte.

Stadt Kaufbeuren und Abmahner einigen sich

Dass die Gefahr einer Abmahnung im Online-Handel groß ist, weiß jeder Online-Händler. Dass aber auch eine Stadt abgemahnt werden kann, wenn sie auf Ebay handelt, ist weniger klar. Aber eben dieser Fall trat jetzt ein. Die Stadt Kaufbeuren wurde von einem Händler für Bürobedarf abgemahnt, weil die Stadt als privater Händler auf Ebay selbst Bürobedarf verkauft hatte. Nun konnten sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen. Die Stadt Kaufbeuren muss nun die Produkte mit Widerrufsbelehrung und Impressum auf Ebay anbieten. Wenn sie dagegen verstößt, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Instagram beginnt nun auch in Deutschland mit Werbung

Ab sofort wird Instagram auch in Deutschland mit dem Ausspielen von Werbung in den Foto-Streams der Nutzer beginnen. Die Werbung wird durch das Wort „Gesponsert“ kenntlich gemacht werden. Zu Beginn werden die Werbeanzeigen nur von ausgewählten Unternehmen genutzt werden können, da Instagram seine User nicht verschrecken will. Zudem sollen die User die Möglichkeit haben, die Werbeanzeigen auszublenden. Die so gewonnen Daten sollen laut t3n Instagram helfen, die Werbung noch weiter zu personalisieren.

Verkäuferschutz durch Paypal-Panne gefährdet

Wie eCommerce Bytes berichtet, gab es am Montag bei Paypal Fehler bei der Zuordnung von Überweisungen. So wurden Zahlungen für eine Ware als Zahlung für eine Dienstleistung eingeordnet. Damit verschwanden die Angaben zu Versandkosten, was wiederum den Verkäuferschutz aushebelte. Paypal versprach den Betroffenen jedoch, dass es zu keinerlei Problemen beim Verkäuferschutz kommen wird, wenn die Händler die Ware an die richtige Käufer-Adresse versenden.

Google: In den mobilen Suchergebnissen keine URLs mehr

Google schraubt weiter an der Darstellung von Websites in den mobilen SERPs. Zukünftig soll statt der URL der Name der Website und der Pfad der Seite im Stile einer Breadcrumb-Navigation angezeigt werden, schreibt onlinemarketing.de. Damit legt Google noch einmal mehr Wert auf einen geordneten Website-Aufbau. Wie die Darstellung zukünftig aussehen wird, wird auf dem nachfolgenden Bild deutlich.

Google mobile SERPs mit und ohne URL
Screenshot – Google mobile SERPs mit und ohne URL | Quelle: onlinemarketing.de

 

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