Amazon-Vertriebsbeschränkungen: Neben Asics offenbar auch andere Marken betroffen [Update]

Veröffentlicht: 19.05.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 19.05.2015

Amazon setzt sich nach eigenen Angaben für das Kundenerlebnis ein und benachteiligt dabei aber gleichzeitig die Online-Händler. Offenbar hat Amazon nämlich nicht nur mit Asics im Hintergrund Vertriebsbeschränkungen ausgehandelt, sondern gleichzeitig mit weiteren Unternehmen. Update: Wie uns aktuell mitgeteilt wurde, sind auch folgende Marken betroffen: Lalique, Cartier, Dr. Sebagh, Erno Laszlo, Floris London, Joop, Loris Azzaro, Annick Goutal, Costume National, Burberry, Thierry Mugler, Clarins, Hugh Parsons, Worth. 

Problreme bei Amazon.

Bildquelle: (360b / Shutterstock.com)

In der vergangenen Woche haben wir an dieser Stelle über Asics und Amazon berichtet und die Vereinbarungen, welche die beiden Unternehmen zu Vertriebsbeschränkungen getroffen haben. Inzwischen haben sich weitere Online-Händler bei uns gemeldet, welche die Vereinbarung und die Folgen für Amazon-Händler bestätigen. Die beiden Unternehmen selbst haben keine Stellungnahme abgegeben.

Amazon argumentiert aus Kundensicht

Ein Online-Händler hatte uns anonym berichtet, dass Amazon ihm mitgeteilt habe, er dürfe nicht mehr mit Asics-Produkten handeln. Es dürften nämlich nur noch Online-Händler auf Amazon mit Asics handeln, die von dem Unternehmen selbst dafür autorisiert wurden.

In einer uns vorliegenden E-Mail von Amazon an Online-Händler heißt es von Amazon: „Wir bemühen uns stets darum, Kunden ein bestmögliches Einkaufserlebnis zu bieten. Deshalb führen wir Beschränkungen für das Einstellen von Angeboten für Produkte der Marken Asics und Onitsuka ein.
Insbesondere genehmigen wir nur noch autorisierten Händlern, Angebote für Produkte dieser Marken einzustellen. Wenn Sie über eine Bestätigung des Herstellers verfügen, dass Sie ein autorisierter Händler sind, wenden Sie sich bitten an den Verkäuferservice.

Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie mit Wirkung zum 1. März 2015 Produkte der Marken Asics oder Onitsuka nicht mehr bei Amazon anbieten, und Ihre Angebote für diese Produkte werden entfernt. Das Entfernen dieser Angebote wird sich nicht negativ auf Ihre Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit auswirken. Wir bitten Sie jedoch, Angebote für diese Produkte nicht unter anderen ASINs erneut einzustellen oder neue Angebote dieser Produkte zu erstellen. Dies gilt sowohl für Artikel mit Versand durch Amazon als auch für Artikel, die vom Verkäufer versendet werden.“

Neben Asics und Onitsuka, soll Amazon auch ähnliche Vereinbarungen mit weiteren Unternehmen wie zum Beispiel mit Burberry getroffen haben.

„Wer diese AGB nicht unterschreibt, bekommt gar nichts mehr“

Ein anonymer Online-Händler kommentierte das Thema und verriet uns weitere Details: „Asics hat zu der heimlichen Abmachung mit Amazon gleichzeitig auch seine Händler-AGB geändert. Bei den neuen Händler-AGB hat Asics angekündigt, dass Händler die online verkaufen auch nur noch Ware für den Online-Verkauf bekommen. Wer diese AGB nicht unterschreibt, bekommt gar nichts mehr. Hat nun ein stationärer Händler Überschüsse veralteter Ware so kann er diese Online nicht mehr verkaufen. Amazon fordert eine schriftliche Bestätigung von Asics, dafür dass der betreffende Händler lizensierter Asics-Händler ist. Sobald ein Händler dieses Schreiben bei Asics anfordert, wird er automatisch als reiner Online-Händler bei Asics gelistet, bzw. wird sein Zugriff auf aktuelle saisonale Ware eingeschränkt.“ Viele der Händler fordern die Einleitung eines Verfahrens des Bundeskartellamtes.

Dabei stehen die Chancen der Händler gar nicht schlecht, meint Volljuristin Yvonne Gasch. „Grundsätzlich sind spürbare Wettbewerbsbeschränkungen untersagt, im Wesentlichen kommt es hier jedoch auf das Vertriebssystem an“, erläutert die Expertin für E-Commerce-Recht. „In einem selektiven Vertriebssystem, in welchem der Marken-Hersteller nur bestimmte Händler beliefert und den Vertrieb gestattet, kann ein Ausschluss des Vertriebs über Plattformen, die die strengen Qualitätsanforderungen des Herstellers nicht erfüllen, gerechtfertigt sein. Das konkrete Vorgehen von Asics wird sicherlich bald das Bundeskartellamt zu klären haben.“

Die Meinungen gehen auseinander

Es gibt allerdings scheinbar auch Befürworter des Verhaltens von Asics. So kommentierte ein Leser auf unserem Blog: „Die ‚kleinen‘ Händler haben lange genug gut an den teuren Marken verdient. Das geht eine Zeit lang gut (jetzt schon fast 15 Jahre) und irgendwann ist es eben vorbei. Wer sich überhaupt nicht an der Vermarktung beteiligt, braucht auch nicht rumzueiern. Sucht euch andere Marken die noch keine Vereinbarung mit Amazon haben und verkloppt die. Achso, sind ja gar nicht mehr so viele..“

Update 19.05.2015, 10:50 Uhr

Wie uns ein weiterer Amazon-Händler mitgeteilt hat, sind auch folgende Marken von den Vertriebsbeschränkungen durch Amazon betroffen und dürfen nur noch von zertifizierten Online-Händlern verkauft werden: Lalique, Dr. Sebagh, Erno Laszlo, Floris London, Joop, Loris Azzaro, Cartier, Annick Goutal, Costume National.

 

Update 19.05.2015, 11:16 Uhr

Und auch diese Firmen sind betroffen: Burberry, Thierry Mugler, Clarins, Hugh Parsons, Worth.

 

 

Kommentare  

#2 N.W. 2015-07-13 11:02
Na ja, irgendwie dreist. Bei den Firmen handelt sich sich wahrscheinlich alles um Unternehmen, die in China und Co als Closed Products billig produzieren lassen und hier auf Marke machen. Erst werden diese durch Versandhändler groß gemacht und nun wird man übermütig.
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#1 Avenger 2015-05-20 08:33
Das dürfte ja ein eklatanter Verstoß gegen das deutsche Kartellrecht sein....
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