15.06.2015 – Google soll auf allen Domains vergessen | EU-Richtlinie soll Online-Gutscheine eindämmen | Suchmaschine führt zu lokalen Buchhandlungen

Veröffentlicht: 15.06.2015 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 01.07.2015

Google ist dazu verpflichtet, Links mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste zu löschen. Allerdings geschieht das bisher nur auf den europäischen Domains, sehr zum Ärger der französische Datenschutzbehörde CNIL. Außerdem: Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie könnte das Aus für Online-Gutscheine bedeuten und stationäre Buchhandlungen lassen sich jetzt online finden.

Der Newspreview für den 15. Juni 2015.

(Bildquelle: Marco2811 - fotolia.com)

„Recht auf Vergessen“ – allerdings nicht auf Google.com

Google muss seit Mitte 2014 Links mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste löschen. Dies tut Google auch, jedoch nur auf seinen Webseiten mit europäischen Domains. Die französische Datenschutzbehörde CNIL will dies nun ändern und hat Google eine 15-tägige Frist gesetzt, um das „Recht auf Vergessen“ auf sämtliche Domains auszuweiten. Nach Angaben der CNIL kommt es immer wieder vor, dass ungewünschte Links zwar auf europäischen Google-Seiten entfernt wurden, nicht aber auf google.com oder außereuropäischen Domains. Wie heise.de jedoch erklärt, ist Google durch das EuGH-Urteil dazu verpflichtet, auch dort die Links zu löschen.

Europäische Zahlungsdiensterichtlinie: Aus für Online-Gutscheine?

Aufgrund der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (sog. Payment Services Directive, kurz: PSD II) sollen große Händler klassische Gutscheine künftig nicht mehr ohne weitere Voraussetzungen in den Verkehr bringen dürfen, wenn deren Gutscheinsysteme einen Gesamtbetrag von einer Million Euro übersteigen. Wird die Grenze von einer Million erreicht, ist eine eigene Konzession als Zahlungsdienstleister oder die Kooperation mit einem Konzessionär erforderlich. Für Online-Shops, die klassische Gutscheinsysteme im großen Rahmen nutzen, könnte das Ganze damit unrentabel werden. Grund für die starken Einschränkungen ist die Eindämmung von Geldwäsche, schreibt derStandard. Die weit verbreiteten Gutschein-Codes sollen nicht betroffen sein.

Suchmaschine führt zu lokalen Buchhandlungen

Online- und Offline-Handel wachsen immer weiter zusammen. Nun ist in den Städten Bochum, Berchtesgaden und Rostock die neue Suchmaschine buchhandlung-finden.de gestartet. Wie der Name schon sagt, können Nutzer über die Suchmaschine rund 5.000 Buchhandlungen finden und sich direkt den Weg dahin weisen lassen. Hinter dem Buchhandelsfinder steht die Initiative Vorsicht Buch!, welche vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels koordiniert wird. In der Suchmaschine sind alle Mitgliedsbuchhandlungen des Börsenvereins einschließlich ihrer Filialen zu finden.

 

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