14.08.2015 – Mein Ebay aktueller Versandstatus | 98 Prozent kaufen online ein | Abmahnungen wegen Produktfotografie

Veröffentlicht: 14.08.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 13.08.2015

Heute wichtig: Ebay bindet ab sofort den aktuellen Versandstatus von versendeten Waren direkt ein. So können Kunden immer sehen, wo die Ware der Ebay-Händler gerade ist. Außerdem: Laut einer Studie von Bitkom kaufen inzwischen 98 Prozent aller deutschen Internetnutzer online ein. Ein weiteres wichtiges Thema: Zurzeit werden Online-Händler wegen Problemen bei ihren Produktfotografien und -beschreibungen abgemahnt.

Der Newspreview für den 14. August 2015.

© Marco2811 - fotolia.com

Mein Ebay zeigt aktuellen Versandstatus

Ebay stellt ab sofort die Möglichkeit bereits, den aktuellen Versandstatus von Sendungen der Versanddienstleister DHL, DPD und Hermes einzusehen. Unter „Mein Ebay“ kann dieser nachverfolgt werden. Dafür müssen Ebay-Händler die Sendungsnummer der verkauften Artikel hochladen. Der Käufer erhält laut Ebay per E-Mail eine Versandbestätigung mit der Sendungsnummer. Außerdem werde die Sendungsnummer auf der Seite "Einzelheiten zum Verkauf" und beim jeweiligen Angebot angezeigt. Über einen Klick auf die Sendungsnummer kann man dann die Sendungsinformationen auch auf der Webseite der Versanddienstleister einsehen.

98 Prozent kaufen online ein

Bitkom hat eine neue und repräsentative Untersuchung zum Online-Handel vorgelegt. Dafür hat der Verband 1.135 Internetnutzer ab 14 Jahren befragen lassen. In Deutschland würden demnach 98 Prozent der Internetnutzer online einkaufen. 77 Prozent kaufen sogar mehrmals im Monat online ein. Auch mit zunehmendem Alter kaufen die Verbraucher hierzulande noch online ein: 97 Prozent der Internetnutzer ab 65 Jahren kaufen laut Bitkom derzeit in Online-Shops ein, vergangenes Jahr waren es noch 88 Prozent gewesen. „Online-Shopping ist heute genauso normal wie der Gang ins Geschäft“, sagte Bitkom-Vizepräsident Achim Berg. Die zunehmende Häufigkeit beim Online-Shopping zeige, dass die Nutzer mit dem Einkaufserlebnis zufrieden seien.

Produktfotografie: Händler werden wegen Widersprüchen zwischen Produktfoto und -beschreibung abgemahnt

Die Verwendung von Fotos im Online-Handel ist ein Muss, denn anders als im Ladengeschäft kann der Kunde vor der Bestellung und ggf. Bezahlung die Ware nicht in Augenschein nehmen. Bei der Gestaltung der Fotos müssen Online-Händler genau aufpassen, denn das abgebildete Produkt muss mit dem zum Verkauf stehenden identisch sein.

Seit einiger Zeit sind Händler von Sonnenschirmen von Abmahnungen betroffen, die Widersprüche zwischen dem Produktfoto und der Produktbeschreibung zum Gegenstand haben. Abmahnerin ist die Quante Design GmbH & Co. KG aus Lippetal. Sie wird bei den Abmahnungen vertreten durch die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg. Tipps zur Vermeidung ähnlicher Abmahnung gibt der Händlerbund hier.

 

Kommentare  

#1 user 2015-08-14 09:12
Da kann man nur sagen Willkommen im "Rechtssstaat", d.h. ich darf nicht mal mehr ein Produkt zeigen wie man es benutzt, oder man darf auf Produkten mit Bekleidungsfoto s keine Models mehr zeigen, weil das Model nicht mit zu verkaufen ist, oder Felgen dürfen nicht an einem Fahrzeug gezeigt werden!

Das heisst ja auch jeder Werbespot im TV muss abgemahnt werden, weil alles was da herum gezeigt wird ( einschliesslich der Darsteller ) gehört nicht zum Produkt!


Da fragt man sich WO lebt ihr eigentlich RICHTER ? Was für Urteile fällt ihr ?
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