Browser-Hersteller Brave reicht DSGVO-Beschwerde gegen Google ein

Veröffentlicht: 14.09.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Mit einer Beschwerde bei den Datenschutzbehörden will Browser-Anbieter Brave ein Verfahren gegen Google anstrengen. Sein Kritikpunkt: Personalisierte Werbung. Ob die Beschwerde Erfolg hat, wird angezweifelt.

Google Lupe
© pixinoo / Shutterstock.com

Johnny Ryan, Manager des Browser-Anbieters Brave, schießt gegen Google. Wie Ryan im Unternehmens-Blog verkündet, habe man mehrere Beschwerden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht, um ein Verfahren gegen Google und andere Werbefirmen anzustrengen. Konkret geht es Ryan um das „Programmatic Advertising“, bei dem Werbung nicht auf bestimmten Websites gebucht wird, sondern offene Werbeplätze noch während des Ladevorgangs in Echtzeit-Auktionen offeriert werden.

Ryan nennt das Geschäft mit persönlicher Werbung eine „datenschutzfreie Zone“. „Jedes Mal, wenn eine personalisierte Anzeige angezeigt wird, werden intime Daten über den Nutzer an Dutzende oder Hunderte von Firmen gesendet". Vor allem Echtzeitmarktplätze, auf denen Werbeplätze gehandelt werden, sind Ryan ein Dorn im Auge, weil Daten an viele Werbedienstleister weitergegeben würden, ohne Kontrolle, was mit den Daten geschieht.

Nicht mit der DSGVO vereinbar?

Dieses Geschäftsmodell verletze Brave zufolge mehrere Vorschriften der DSGVO, etwa Artikel 5, der besondere Sorgfalt bei der Verarbeitung persönlicher Daten verlange, oder Artikel 22, der Hürden bei der automatisierten Verarbeitung der Daten aufstellt. Anpassungen am Geschäftsmodell, die im Zuge der DSGVO durchgeführt wurden, würden nicht ausreichen.

Gegenüber Heise äußert sich Google zur Beschwerde wie folgt: „Wir haben den Datenschutz und Sicherheit von Anfang an in unsere Produkte integriert und haben uns dazu verpflichtet, den Bedingungen der Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen". Dem Datenschutz-Forscher Dr. Lukasz Olejnik zufolge sei die Beschreibung der Echtzeit-Auktion in der Beschwerde „weitgehend“ korrekt“, die Wirksamkeit der Beschwerde stellt er jedoch in Frage. Denn zum einen wurde die Datenweitergabe im Zuge der DGSVO eingeschränkt, zum anderen sei der Gesetzestext weniger strikt als von Brave aufgeführt. „Die Datenschutz-Grundverordnung beschränkt zwar die automatisierte Entscheidungsfindung aufgrund von persönlichen Daten, aber hauptsächlich nur in Fällen, in denen solche Entscheidungen juristische oder andernfalls gewichtige Konsequenzen haben", so Olejnik gegenüber Heise.

Aussicht auf Erfolg? Mangelhaft

Eine Abwicklung im Schnellverfahren ist erst einmal nicht zu erwarten, denn die europäischen Datenschutzbehörden kommen mit den unzähligen Beschwerden gar nicht hinterher. Die Beschwerde von Brave ist zudem nicht ganz uneigennützig, schließlich versucht man gerade selbst, ein eigenes Werbesystem aufzubauen, das auf einer eigenen Kryptowährung basiert, dessen Erfolg Heise zufolge aber zu bezweifeln ist.

Darüber hinaus hat sich die Branchenorganisation IAB Europe zu den Beschwerden von Brave geäußert und kritisiert diese scharf: „Wir haben die Beschwerde von Herr Ryan gelesen und glauben, dass sie fehlerhaft ist und ein fundamental falsches Verständnis des europäischen Datenschutzrechts, der OpenRTB-Spezifikation, proprietärer Werbetechniken und dem Transparenz- und Konsens-Framework der IAB Europe offenbart." Es verstoße nicht gegen das Gesetz, persönliche Daten in Echt-Auktionen zu verwenden, wenn die Teilnehmer DSGVO-konform handeln.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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