Verstöße gegen Verbraucherrecht: Airbnb passt AGB nach EU-Ultimatum an

Veröffentlicht: 20.09.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 20.09.2018

Zimmervermittler Airbnb beugt sich den Forderungen der EU-Kommission und hat erklärt, seine AGB zu ändern. Das muss bis Ende des Jahres geschehen, ansonsten drohen dem Unternehmen Strafen.

Airbnb auf Smartphone
© Tero Vesalainen / Shutterstock.com

Im Juli mahnte die EU-Kommission den Zimmer-Vermittler Airbnb ab, weil er gegen das europäische Verbraucherrecht verstoße. „Popularität ist kein Grund, EU-Verbrauchervorschriften zu missachten“, sagte die Verbraucherkommissarin Vera Jourova damals. Bis Ende August hatte Airbnb Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Nach Angaben der EU-Kommission hat das Unternehmen nun eingelenkt und sich bereit erklärt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, meldet u.a. SpOn. Bis Ende des Jahres hat Airbnb nun Zeit, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen, ansonsten drohen Strafen.

Undurchsichtige Preise und Klagemöglichkeiten in der Kritik

Hauptkritikpunkt ist die Anzeige des Gesamtpreises einer Unterkunft bzw. das Fehlen genau dieser Information. Der Gesamtpreis einschließlich Service-Gebühren und möglicher Steuern ist nicht immer erkennbar. Außerdem ist oft nicht ersichtlich, ob es sich beim Anbieter um eine Privatperson oder einen professionellen Anbieter handelt. Dies sei aber wichtig, da je nach Anbieter unterschiedliche Regeln gelten.

Zudem muss Airbnb seine AGB hinsichtlich der Klagemöglichkeiten und Schadensersatzfragen anpassen. Das Unternehmen dürfe nicht einseitig Bedingungen ändern ohne dem Kunden die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren. „Online-Unternehmen haben die Art und Weise revolutioniert, wie wir reisen, Unterkünfte finden und unseren Urlaub verbringen. Aber sie müssen sich auch voll und ganz an die Vorschriften halten und Verantwortung übernehmen, wenn Dinge schiefgehen. Die EU-Verbraucherrechte gelten sowohl offline als auch online", so Jourova laut Spiegel Online.

Airbnb steht immer wieder in der Kritik

Kritik ist für Airbnb nichts Neues. Das 2008 gegründete Unternehmen ist Städten und Gemeinden immer wieder ein Dorn im Auge. Sie sehen es nicht gern, dass dank Airbnb viele Wohnungen zu Ferienunterkünften umfunktioniert werden. Städte wie München, Paris oder auch Palma de Mallorca versuchen, den Anbieter auszuschließen oder stärker zu regulieren. Ähnlich kritisch wird das Unternehmen von der Hotel-Branche gesehen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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