Kartellstreit mit EU-Kommission: Entgeht Google der Milliarden-Dollar Strafe?

Veröffentlicht: 09.09.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 09.09.2013

Seit 2010 läuft ein Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google. Konkurrenten hatten beklagt, dass der Suchmaschinen-Riese eigene Angebote und Dienste bei der Suchergebnisanzeige bevorzugt darstellt. Laut einer aktuellen Meldung hat das US-Unternehmen nun neue Vorschläge zur Klärung der vorliegenden Kritikpunkte an die EU-Kommission übergeben und lässt diese nun prüfen. Wird Google damit einer möglichen Strafe in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar umgehen können?

Google Kartellverfahren, Suchergebnisse, EU-Kommission

Die Kritikpunkte der EU-Kommission am Suchmaschinen-Riesen umfassen dabei neben Werbung auch spezialisierte Bereiche wie Kartendienste, Hotelsuche oder Preisvergleiche. Bereits im April dieses Jahres hatte Google angeboten, die eigenen Dienste fünf Jahre lang deutlicher zu markieren und mehr Suchergebnisse und Links zu Webseiten der Wettbewerber anzuzeigen.

Nach wie vor hatte die EU-Kommission aber Bedenken und drohte dem US-Unternehmen mit einer Strafzahlung in Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes. Im Jahr 2012 betrug dieser bei Google immerhin rund 46 Milliarden US-Dollar. Ausschlaggebend für die Bedenken der Wettbewerbshüter ist der Marktanteil von Google in den europäischen Ländern, der bei rund 90 Prozent liegt.

Auslöser für den Beginn der Untersuchungen im November 2010 waren Beschwerden der Google-Konkurrenten, darunter unter anderem Microsoft und der Reisedienst Expedia, die sich bei den Suchergebnissen benachteiligt fühlten.

Der aktuelle Vorstoß von Google wird derzeit in Brüssel geprüft. Zu den Inhalten der neuen Vorschläge hält man sich derzeit noch bedeckt. Jedoch sollen sie laut den Angaben eines Sprechers von Google alle vier Kritikpunkte der Kommission entsprechend behandeln.

Es bleibt abzuwarten, ob Google sich damit vor einer Strafe schützen kann und wie der Wettbewerb über die Suchmaschine in Zukunft aussehen wird. Für die Entscheidung ist keine bestimmte Frist angesetzt.

Kommentare  

#1 Peter Kemper 2016-05-27 10:40
Na prima, und zahlen tun es wir Verbraucher.
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