Wichtige Informationen über Lastschriften im SEPA-Zeitalter

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.12.2015

SEPA. Welches komplexe System verbirgt sich hinter diesen vier Buchstaben und auf welche Umstellungen müssen sich Händler in der "single euro payment area" vorbereiten? Wir informieren Sie umfassend zu SEPA-Überweisungen, Lastschriften und allen Besonderheiten der neuen Kontonummern.

Zunächst: Was ist eigentlich SEPA?

SEPA ist das Kürzel für "Single Euro Payments Area"- den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Hinter dem Begriff steckt die Bestrebung der EU, einen einfacheren und einheitlichen gemeinsamen Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch ein neues Zahlungsverfahren: SEPA.

Dieses Zahlungsverfahren wird schon ab Februar 2014 Pflicht für Unternehmen innerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Dazu zählen also neben den 27 EU-Staaten die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und Island. Das heißt die Verfahren für Überweisung und Lastschrift in Euro müssen dann den Anforderungen der SEPA-Verordnung genügen.

Die hierfür nötigen (auch firmeninternen) Umstellungen sind leider facettenreich und damit zeitaufwendig. Deshalb ist es wichtig, sich schon frühzeitig über die Umstellungen durch SEPA zu informieren. Möglich ist dies z.B. bei ihrer Bank oder auf der eigens für Verbraucher und Unternehmen eingerichteten Informations-Seite https://www.sepadeutschland.de/.

In unserem Artikel möchten wir für Sie vorab besonderes Augenmerk auf die zukünftigen SEPA-Lastschriften setzen, da diese in Zukunft von enormer praktischer Bedeutung für viele Händler sein dürften.

Die Veränderungen durch SEPA und die Besonderheiten der SEPA-Lastschrift

Bereits seit 2008 können von Bankkunden SEPA-Überweisungen vorgenommen werden, seit 2009 auch die grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften.

SEPA-Überweisungen

Geplant ist, mit den SEPA-Überweisungen die nationalen Überweisungsverfahren in den Euro-Ländern ab Februar 2014 abzulösen. Eigens hierfür wurden die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN ("International Bank Acount Number") und die 11-stellige internationale Bankleitzahl BIC ("Business Identifier Code") eingeführt. Jedoch kann auf die BIC bei Inlandsüberweisungen voraussichtlich ab Februar 2014 verzichtet werden, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen wohl ab Februar 2016.

Die IBAN ist keine völlig neue Nummer. Sie besteht aus der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl sowie der Länderkennung (z.B. "DE" für Deutschland) und einer Prüfzahl.

Beispiel für die Zusammenstellung der IBAN:

alte Kontonummer: 0123456789

alte Bankleitzahl: 00112233

Länderkennung: DE

Prüfzahl: 99

IBAN: DE 99 00112233 0123456789

SEPA-Lastschriften

1.) SEPA-Lastschriften: die neue Einzugsermächtigung

Mit der neuen SEPA-Lastschrift können erstmalig auch ausländische Firmen Geld von Konten abbuchen. Das kann dann von Vorteil sein, wenn z.B. regelmäßig Zahlungen ins Ausland vorgenommen werden, da diese nun einfach über das Inlandszahlungskonto als Lastschrift abgebucht werden dürfen.
Damit gleicht die SEPA-Lastschrift im Prinzip der bisherigen Einzugsermächtigung. Bestehende Einzugsermächtigungen sollen im Übrigen auch weiterhin gültig bleiben.

2.) Festes Fälligkeitsdatum

Die SEPA-Lastschriften zeichnet aus, dass sie ein festes Fälligkeitsdatum haben. Unternehmen müssen dabei ihren Kunden mitteilen, wann genau sie Geld von deren Konten abbuchen (sog. "Pre-Notification" bzw. Vorabinformation). Damit können diese sicherstellen, dass das Konto zu dem vereinbarten Zeitpunkt auch gedeckt ist.
Eine Form für die Vorabinformation ist nicht vorgesehen, daher kann sie z.B. mit der Rechnung oder per Mail mitgeteilt werden. Allerdings muss sie erneut zugestellt werden, wenn sich z.B. der Fälligkeitstag oder der Betrag ändert.

3.) Das handschriftlich unterzeichnete Lastschriftmandant

Voraussetzung für eine SEPA-Lastschrift ist neben der IBAN (und noch der BIC) ein sog. Lastschrift-Mandat. Dieses muss nach derzeitigem und umstrittenen Stand handschriftlich unterzeichnet vorliegen. Ein elektronisches, sog. e-Mandat ist derzeit für Deutschland nicht geplant.

Ein Lastschrift-Mandat beinhaltet zweierlei: die Zustimmung des Zahlenden zum Einzug der Zahlung an den Zahlungsempfänger per SEPA-Lastschrift und den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.

Die Lastschrift-Mandate können dabei entweder einmalig (z.B. einfache Online-Bestellung) oder wiederkehrend (z.B. Abo) sein.

Der Zahlungsempfänger vergibt für SEPA-Lastschriften Mandatsreferenzen (z.B. Rechnungs- oder Kundennummer) und ihm wird eine 18-stellige Gläubiger-Identifikationsnummer ("Creditor-Identifier" bzw. "Gläubiger-ID") zugeordnet. Dadurch lassen sich die Einverständniserklärungen einfacher und sicherer den dazugehörigen Lastschriftverfahren zuweisen.

Da das Lastschrift-Mandat nicht beitragsgebunden ist, muss es bei einer Beitragsänderung nicht neu aufgesetzt werden.

4.) SEPA-Lastschrift-Verfahren

Wie, bis wann und an wen das Lastschrift-Mandat geschickt werden muss, hängt vom jeweilig gewählten Verfahren ab, denn für die SEPA-Lastschrift existieren davon zwei unterschiedliche.

Zum einen gibt es die SEPA-Basislastschrift ("SEPA Core Direct Debit") , zum anderen die SEPA-Firmenlastschrift ("SEPA Business to Business Direct Debit"). Letztere ist ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen und ist dem derzeitigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich.

Beim SEPA-Basislastschriftverfahren muss der Käufer dem Händler das schriftliche Mandat zusenden. Der Händler wiederum reicht es dann in digitalisierter Form bei seiner einziehenden Bank zusammen mit der Lastschrift ein.

Beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren sendet der Käufer das Mandat direkt an seine Bank. Damit verzichtet er auch automatisch auf sein Widerrufsrecht.

5.) Vorlaufsfristen

Die Vorabinformation des Händlers gegenüber dem Kunden bzgl. des Fälligkeitsdatums (siehe 2.) ) bedarf einer bestimmten Vorlaufsfrist. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die 14-Tage-Frist. Anderweitige Vereinbarungen wie beispielsweise über die AGB können die Frist auf bis zu einem Tag drosseln.

Auch für das Einreichen der Lastschrift bei der Bank existieren Fristen. Wird der Datensatz das erste Mal eingereicht, handelt es also um eine einmalige Lastschrift, muss dies 5 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum geschehen. Bei wiederkehrenden Lastschriften, d.h. ab der zweiten Lastschrift genügen 2 Bankarbeitstage und eine Aufstellung durch einen Zahlplan mit allen zukünftigen Lastschriften. Derzeit in Planung ist eine Verkürzung der Vorlauffrist bei einmaligen Lastschriften auf einen Tag.

Achtung: Bankarbeitstage bemessen sich an einem bestimmten Zeitfenster. Wenn dieses überschritten wird, gilt das Einreichen als am nächsten Bankarbeitstag getätigt. Dieses Zeitfenster (z.B. 14 Uhr) muss daher entweder unbedingt beachtet, oder aber mit eingerechnet werden.

Eventuelle Probleme aber auch Chancen durch die Umstellungen des SEPA-Lastschriftverfahrens

Durch das notwendige handschriftliche Lastschrift-Mandat wird sich die Versendung der Ware voraussichtlich um mindestens 6 Tage verzögern. Bislang wartete der Händler meist einen Tag, ob die Lastschrift mangels Deckelung zurückgeht.
Fraglich ist auch, ob die Kunden so lange warten möchten. In Zeiten des Taktvorgebers Amazon ist dies nicht denkbar. Der Kunde wird daher vermutlich eher auf andere Zahlungsarten zurückgreifen.

Auch für die Händler könnte das neue SEPA-Lastschriftverfahren negative Auswirkungen haben. Die Ware muss länger reserviert werden, d.h. so lange bis sicher ist, dass der Kunde das Lastschrift-Mandat postalisch auf den Weg gebracht hat und der Lastschrifteinzug damit möglich ist. Greift der Kunde auf andere Zahlungsarten zurück bedeutet dies höhere Kosten für den Händler. Die Auswirkungen werden sich künftig wohl daran bemessen, wie hoch der bisherige Anteil an Zahlungen per Lastschrift ist. Schlimmstenfalls ist laut einigen Stimmen mit Umsatzeinbußen zu rechnen, wenn Kunden das Procedere nicht mitmachen wollen und den Bestellvorgang daher abbrechen.

Weitaus positiver sehen es andere. Von der Erschließung neuer Märkte durch das SEPA-Lastschriftverfahren ist die Rede, aber auch davon, dass die IT-Umstellungen nicht allzu schwierig wären. Die Entwicklung bzgl. der nötigen Technik aber auch der Gesetzgebung bleibt abzuwarten.

Kommentare  

#1 tacitus 2013-02-06 18:57
Damit ist die Lastschrift tot, die Banken haben wohl nicht begriffen, daß ihnen durch dieses Verfahren die Zahlungen entgehen werden als Transaktionen. Sicher kein Zufall, da die Banken wohl dachten, daß dann alle per Kreditkarte zahlen werden woran diese weit mehr verdienen. So werden aber sicher Paypal etc. das Geschäft machen.
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