Seit 1. Juni 2013 dürfen Warteschleifen nichts mehr kosten

Veröffentlicht: 05.06.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.06.2013

Wer hat sich noch nicht darüber geärgert? Teure Hotlines und endlos lange Warteschleifen sind frustrierend und kosteten schon so manchen Anrufer eine Menge Nerven. Man bezahlte bisher praktisch für nichts.

Hotline

Verbraucher besser geschützt

Kunden profitieren nun von einer neuen Regelung: Am 01. Juni 2013 ist die zweite Phase der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Für die Regelungen zur kostenlosen Warteschleife sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:

  • Warteschleifen müssen zu jedem Zeitpunkt des Gesprächs in voller Länge kostenlos sein.
  • Beim ersten Einsatz einer Warteschleife im Rahmen des Anrufs muss der Anrufer darüber informiert werden, ob die Warteschleife kostenlos ist oder ob die Verbindung zu einem Festpreis abgerechnet wird.
  • Auch die voraussichtliche Dauer der Wartezeit ist anzusagen.

Betroffene Rufnummern

Die Regelung zu kostenlosen Warteschleifen erstreckt sich grundsätzlich auf alle Rufnummern. Für folgende Ausnahmen müssen aber keine kostenlosen Warteschleifen realisiert werden:

  • Anrufe zu 0800-Rufnummern (diese sind für den Anrufer stets kostenlos)
  • Anrufe zu Mobilfunkrufnummern
  • Anrufe zu (örtlichen) Festnetznummern
  • Anrufe die zu einem Festpreis je Verbindung abgerechnet werden, also z.B. Anrufe aus dem Festnetz zu den Rufnummern 0180-2 und 0180-4
  • Anrufe aus dem Ausland

Die Bundesnetzagentur hat zwei neue Rufnummern für Service-Hotlines eingerichtet: 01806er-Verbindungen werden pauschal abgerechnet und bei 01807er-Nummern fällt ein Preis pro Minute an - die ersten 30 Sekunden sind für den Anrufer einer 01807-Nummer aber immer gratis. Bei Verwendung einer 01807er-Nummer darf die Warteschleife höchstens 30 Sekunden dauern.

Bei Verstoß droht Bußgeld

Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben kann für Unternehmer teuer werden: Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 €. Zusätzlich ist der Anrufer bei Verstößen nicht verpflichtet, die Verbindung, in der die gesetzeswidrige Warteschleife auftrat, zu bezahlen.

Kommentare  

#1 Axel J. 2013-06-05 22:04
Was nützt es wenn Person A das Gespräch entgegen nimmt und mich mit Person B verbindet, die gerade aber in einem Gespräch mit einem Anrufer ist?
Mir passiert mit einem Paketversender den ich kontaktieren mußte.
Das dauerte dann 6 Minuten.
Das nenne ich dann die erlaubte Warteschleife.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.