Falsche Freunde - Dürfen Facebook-Fans gekauft werden?

Veröffentlicht: 27.06.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.06.2013

Um die Aufmerksamkeit der Kunden auf sich zu ziehen sind soziale Netzwerke wie Facebook für Unternehmer immer bedeutender geworden. Erhöht sich die Zahl der Follower aber innerhalb kürzester Zeit erheblich, drängt sich ein böser Verdacht auf: sind die vielen „Freunde“ überhaupt echt?

gefällt mir

Wie können Facebook-Fans gekauft werden?

Mittlerweile hat sich sogar ein spezieller Markt mit einer Vielzahl von Anbietern entwickelt, bei denen Facebook Likes und Fans gekauft werden können. „Sie kaufen für Ihre Facebook-Seite 100 reale, qualitativ hochwertige und auf Echtheit geprüfte Facebook Fans aus Deutschland für 15,00 €.“

Praktisch läuft die Umsetzung dann so ab: Die Agenturen empfehlen ihren Nutzern das Facebook-Profil des Unternehmer. Diese klicken „Gefällt mir“ bis die gebuchte Anzahl von Klicks erreicht wird. Die neuen „Freunde“ erhalten dafür eine kleine und die vermittelnde Agentur eine größere Vergütung.

Fan-Kauf auf gewerblichen Profilen illegal?

Auf privat genutzten Profilen ist das Kaufen von „Freunden“ unproblematisch. Anders sieht dies aber aus, wenn das Profil zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Hat ein Unternehmer auf seinem Facebook-Profil viele Freunde (gekauft), so steigert das auch das Ansehen des Geschäftes und beeinflusst dadurch möglicherweise das Verhalten der Kunden.

Wurden die angezeigten Fans aber in Wirklichkeit gekauft, wird damit unter Umständen eine tatsächlich nicht (in diesem Maße) bestehende Beliebtheit und Kundenzufriedenheit vorgetäuscht. Dies ist dann wiederum geeignet, die Kaufentscheidung anderer Kunden zu beeinflussen.

Rechtslage

Die deutschen Gerichte haben den Kauf von falschen Freunden bei Facebook bisher noch nicht (eindeutig) entschieden.

Welche Möglichkeiten der Online-Händler hat, um auf legalem Wege „Gefällt mir“-Klicks zu sammeln, hatte das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 10. Januar 2013 (Az.: 327 O 438/11) zu entscheiden. Durch Klick des Buttons „Gefällt mir“ bei Facebook – um an einem Gewinnspiel teilzunehmen - kommt lediglich eine unverbindliche Gefallensäußerung zum Ausdruck, an der das Netzwerk des am Gewinnspiel teilnehmenden Facebook-Mitglieds keine weiteren Erwartungen oder Gütevorstellungen verbinde. Die Hamburger Richter verneinten eine Irreführung des Verkehrs.

Auf der anderen Seite kann wie folgt argumentiert werden: Der Kauf von falschen Facebook-Fans ist ähnlich dem Verwenden von positiven Kundenbewertungen zu sehen. Dieses Vorgehen ist aber aus wettbewerbsrechtlicher Sicht verboten, wenn diese Fans gekauft oder eben die Bewertungen nicht echt sind.

Vorsicht vor illegalen Tricks!

Dennoch sollte nicht wahllos ein Anbieter gewählt und dort die Fans gekauft werden. Es klingt zwar verlockend, eine große Anzahl von "Gefällt-Mir"-Klicks für wenig Geld zu kaufen, aber es birgt auch Gefahren: Die schwarzen Schafe unter den Anbietern arbeiten mit illegalen oder verbotenen Tricks (z. B. Fakeaccounts und Bots) die zur Löschung der Seite oder des Profils führen können.

Zudem dürfte es etwas verwunderlich sein, wenn die Fans eines in Deutschland tätigen Unternehmens in der Mehrheit aus dem asiatischen Raum stammen.

Fazit

Wer aber immer noch den Vergleich mit der Konkurrenz über die Anzahl der Fans sucht, sei gewarnt: Fliegt der „Schwindel“ auf, droht nicht nur ein Imageschaden, sondern auch in einigen Fällen rechtliche Konsequenzen.

Für Unternehmer, die Ihre Profile aber mit gekauften Fans „aufhübschen“, müssen – bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist – besteht die Gefahr einer Abmahnung.

Facebook bietet außer der Anzahl der Fans noch weitere - sicherere - Möglichkeiten für klassisches Marketing, z.B. die Interaktion mit den „echten“ Fans.

Kommentare  

#2 OnlinehändlerNews 2013-07-03 16:56
Der Kauf von „falschen Fans“ für ein Facebook-Profil wird unter Juristen als Wettbewerbsvers toß diskutiert. Eine richterliche Entscheidung gibt es dazu jedoch nicht. Wenn Sie dagegen vorgehen möchten, können Sie als Mitbewerber eine Abmahnung aussprechen. Die Beweisführung ist in solchen Fällen allerdings sehr schwierig, denn die „falschen Freunde“ müssen tatsächlich auch gekauft sein und das Gericht muss dies letztlich auch als Wettbewerbsvers toß werten.
Zitieren
#1 Marcus 2013-07-02 10:22
Wie kann man dagegen vorgehen, wenn man eine Facebook Fan Page aufgedeckt hat, die von falschen Fans profitiert?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.