„Der Rechtsweg ist ausgeschlossen” - Die Veranstaltung von Gewinnspielen

Veröffentlicht: 09.10.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.10.2013

Gewinnspiele stellen für Online-Händler nützliche Marketinginstrumente dar. Doch nicht alles, was gestalterisch möglich ist, ist auch erlaubt. Wir möchten Ihnen daher einen kleinen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben geben, die bei der Gestaltung Gewinnspielen beachtet werden sollten.

Die Veranstaltung von Gewinnspielen

Ein Gewinnspiel soll den Verkauf fördern, die Bekanntheit steigern und der Generierung von neuen Kundendaten dienen. Dabei sind die Kosten oft geringer, als bei herkömmlicher Werbung. Demzufolge erfreuen sich Gewinnspiele als Marketinginstrument unter Online-Händlern immer noch großer Beliebtheit.

Gleichwohl sind sich Online-Händler oft unsicher, welche Voraussetzungen sie als Gewinnspiel-Veranstalter zu beachten haben. Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick in die wichtigsten rechtlichen Aspekte geben, die bei der Veranstaltung von Gewinnspielen beachtet werden müssen.

Gewinnspiel oder Glücksspiel?

Gewinnspiel ist nicht immer gleich Gewinnspiel, denn es muss stets eine Abgrenzung zum erlaubnispflichtigen Glücksspiel erfolgen – auch wenn die Grenzen meist fließend sind.

Beim Glücksspiel - bei dem ein „erheblicher entgeltlicher Einsatz” verlangt werden darf - hängen Gewinn oder Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten, Kenntnissen oder der Geschicklichkeit der Beteiligten ab, sondern ganz oder hauptsächlich vom Zufall. Klassische Glücksspiele sind z.B. „Lotto“ etc.

Das Gewinnspiel hingegen ist die Aufforderung zur Teilnahme an einem Spiel, bei dem der Gewinner durch ein Zufallselement ermittelt wird. Prinzipiell muss die Teilnahme am Gewinnspiel kostenlos möglich sein. Die Veranstaltung von Gewinnspielen bedarf keiner behördlichen Anmeldung oder Genehmigung.

Die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

Jedem Gewinnspiel sollten Teilnahmebedingungen zugrundegelegt werden, in denen die Details für die Teilnahme wahrheitsgemäß, klar und eindeutig festgelegt werden; ansonsten kann eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Täuschung vorliegen.

In den Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen sollten u.a. angegeben werden:

-Veranstalter

-Teilnehmerkreis und ggf. Beschränkungen (z.B. Mindestalter)

-Teilnahmezeitraum

-Wie kann man teilnehmen?

-Angabe des Gewinns

-Hinweis zur Speicherung von Teilnehmerdaten

-Ablauf von Gewinnermittlung, Benachrichtigung und Verteilung

Bei Veranstaltung eines Gewinnspiels auf der Internetpräsenz sollten den Teilnehmern die vollständigen Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen klar und deutlich angezeigt werden.

Koppelungsverbot

Aufgrund des in Deutschland nicht mehr geltenden Koppelungsverbotes (d.h. die Koppelung eines Gewinnspiels an einen Warenkauf) dürfen Gewinnspiele nunmehr grundsätzlich auch an den Kauf einer Ware gebunden werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass Warenverkauf und Gewinnspiel dann nicht voneinander abhängig gemacht werden dürfen, wenn die Verlockung zur Teilnahme am Gewinnspiel den Kunden zur Unvernunft verleitet oder unter moralischen bzw. psychischen „Zugzwang“ setzt und die Werbung im Einzelfall als irreführende Geschäftspraxis oder als Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt einzuordnen ist.

Datenschutz

Grundsätzlich dürfen die Daten der Gewinnspielteilnehmer nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden – hier also zur Bearbeitung und späteren Abwicklung des Gewinnspiels.

Da die Veranstaltung von Gewinnspielen auch zur Generierung von Kundendaten dient, ist es für Online-Händler interessant zu wissen, ob die gewonnen Kundendaten auch für spätere Werbemaßnahmen verwendet werden dürfen. Dazu ist eine separate und aktive Einwilligung (d.h. ein gesondertes Kästchen, das aktiv angekreuzt werden muss) erforderlich, an die strenge Voraussetzungen genknüpft werden. Zudem muss sehr genau angegeben werden, welche Daten gespeichert werden und zu welchen Werbezwecken sie verwendet werden.

Praxistipp

Die Veranstaltung von Gewinnspielen kann für Online-Händler gewinnbringend sein. Ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche oder strafrechtliche Vorschriften kann jedoch unter Umständen zu einer kostenpflichtigen Abmahnung oder gar strafrechtlichen Verfolgung führen.

Bei der Planung eines Gewinnspiels sollte daher eine genaue rechtliche Prüfung durch einen in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt stattfinden, um Unsicherheiten bezüglich der Zulässigkeit auszuräumen und insbesondere wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Bedenken auszuschließen.

Muss das Gewinnspiel vorzeitig beendet werden, droht ein unnötiger und peinlicher Image-Schaden.

Übrigens: Das Werben auf Facebook unterliegt nicht nur den gesetzlichen Regelungen, sondern das soziale Netzwerk hat eigene Richtlinien, die bei der Veranstaltung von Gewinnspielen zu beachten sind.

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