Achtung: Warnung vor „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Veröffentlicht: 02.10.2018 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Händler, Rechtsanwälte und Vereine haben in den letzten Tagen vermehrt Faxnachrichten bekommen. Die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ fordert darin auf, bis zum 09. Oktober gewisse Angaben über das eigene Unternehmen zu machen und ein beigefügtes Formular zum Datenschutz zu unterschreiben. Eine entsprechende Zentrale existiert jedoch gar nicht.

Fake
© Kolonko / Shutterstock.com

Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz, Lutz Hasse, warnt vor einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Per Fax wurden in den letzten Tagen viele Händler aufgefordert, eine Datenschutzerklärung abzugeben. Das Fax erweckt zwar den Eindruck, es stamme von einer offiziellen Datenschutzbehörde. Es handelt sich dabei aber um eine Betrugsmasche, eine entsprechende Zentrale ist nicht existent.

Betrug im Kleingedruckten: Datenschutzpaket für knapp 500 Euro

Das Schreiben fordert auf, diverse Angaben zum Unternehmen zu machen, etwa die Branche oder die Zahl der Beschäftigten.
Die Betrüger greifen jedoch nicht nur Unternehmensdaten ab: Im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis darüber, dass mit der Unterzeichnung eigentlich ein Vertrag zustande kommt. Empfängern wird ein „Basisdatenschutzpaket“ zum Preis von 498 Euro zzgl. MwSt jährlich angeboten.

Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale
Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale

Versender ist maltesische Limited

Über einen ebenfalls im Kleingedruckten stehenden Link lassen sich tatsächlich auch AGB abrufen, die auf die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., gemeldet in Malta, verweisen. Laut den Bedingungen handelt es sich bei dem angebotenen Produkt um ein Informationspaket zur DSGVO. Außerdem soll ein entsprechender Vertrag auch ausdrücklich dann zustande kommen, wenn der Kunde „ein Angebotsschreiben von DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. unterzeichnet und an DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. zurücksendet“. Es wird eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten vereinbart!

Nicht unterschreiben!

Unternehmer sollen durch die Aufmachung des Schreibens gezielt dazu veranlasst werden, sich durch den offiziellen Charakter des Schreibens zu einer Unterschrift hinreißen zu lassen. Es wird dringend empfohlen, nicht auf dieses Schreiben zu reagieren, auch eine anderweitige Kontaktaufnahme sollte aus Selbstschutz unterlassen werden. Sollte das Schreiben bereits ausgefüllt und versendet worden sein, ist umgehend rechtlicher Beistand heranzuziehen. Ohne Absprache sollte keine Forderung bezahlt werden.

Kommentare  

#3 Nosa 2018-10-06 09:33
dieses Fax habe ich auch erhalten, gelesen, einmal herzhaft gelacht über die kreativität, die die jungs inzwischen haben und dann in den müll. eigentlich sollte jeder der ein bischen nachdenkt gar nicht auf so einen quatsch antworten. aber es gibt wahrscheinlich einige die das glauben und unterschreiben. wenn keiner mitspielen würde, wäre so ein vorgehen schnell vorbei.
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#2 Doris 2018-10-06 09:09
das Gleiche hatten wir vor ein paar Jahren mit der Gewerbeaufsicht zentrale
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#1 Anja 2018-10-04 14:02
habe ich die tage per fax selbst erhalten, kurz draufgeschaut und in den müll geworfen. über fax kommt die letzten jahre eigentlich nur noch müll, den ich kaum beachte.
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