Die kommunale Hausverwaltung Wien sorgt gerade mit Klingelschildern für Aufsehen. 220.000 davon sollen jetzt ausgetauscht werden, der Name soll der Wohnungsnummer weichen. Schuld daran soll die DSGVO sein. Ein Mieter hatte sich in seiner Privatsphäre beeinträchtigt gesehen.
Ein alltägliches Bild, aber wohl keine Selbstverständlichkeit: der Name auf dem Klingelschild. In der österreichischen Hauptstadt Wien will die kommunale Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ jetzt aber rund 220.000 Namensschilder an Gemeindewohnungen austauschen lassen – gegen Schilder mit der Wohnungsnummer. In Gang gesetzt hat dies die Beschwerde eines Mieters. Wie die Zeit berichtet, hatte sich der Mann in seiner Privatsphäre nicht genügend geschützt gesehen, wenn sein Name öffentlich zugänglich auf dem Klingelschild stehe. Mitarbeiter der Hausverwaltung richteten sich daraufhin an die zuständige Stelle für Datenschutzangelegenheiten.
Nummern statt Namen – auch private Vermieter in der Pflicht
Mit der Antwort kam die Erkenntnis. Die Magistralverwaltung schätzt die Lage so ein, dass die Verbindung von Name und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstößt. Eine Handlung seitens Wiener Wohnen ist spätestens damit nötig geworden: „Wir müssen die standardgemäße Beschilderung also austauschen“ teilte der Wiener-Wohnen-Sprecher der Zeit mit. Mieter, die ihren Namen auf ihrem Schild sehen wollen, können sich nach Aussage der Hausverwaltung selbst ein entsprechendes Klingelschild anfertigen.
Die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, ARGE Daten, sieht nicht nur kommunale, sondern auch private Vermieter in der Pflicht, wie der ORF berichtet. Auch in solchen Fällen sei das Anbringen des Namens im öffentlichen Raum eine Datenschutzverletzung. Sie empfiehlt betroffenen Mietern die Abmahnung des jeweiligen Vermieters oder der Hausverwaltung mit Fristsetzung. Zusätzlich ergebe sich ein Schadensersatzanspruch, der in vergleichbaren Fällen um die 1.000 Euro je Betroffenem betragen hat. Eine verlässliche Höhe hat die Rechtsprechung bisher aber bisher nicht ermittelt.
Vergleichbare Rechtslage schon vor DSGVO
Einen Grund für DSGVO-Bashing bietet dieser Sachverhalt allerdings weniger. Es geht zwar um Datenschutz, aber die Rechtslage in Österreich war auch vor Einführung der DSGVO schon vergleichbar mit der jetzigen Situation – bereits seit 1980 besteht die „Verpflichtung zur Anonymität“ laut ORF. Der Rundumschlag der kommunalen Wiener Hausverwaltung hätte insofern auch vermieden werden können, wenn man mit dem Mietvertrag auch die nötige Einwilligung der Mieter eingeholt worden wäre.
Ähnliches gilt für Deutschland, auch hier hätte das Veröffentlichen des Namens durch das Klingelschild einen Vorgang dargestellt, der unter den Wortlaut der alten Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes zumindest hätte fallen können. Die DSGVO hat ihren Beitrag also vor allem insofern geleistet, als dass sie das Bewusstsein über den Umgang mit persönlichen Daten geschärft hat und dies mit höheren Sanktionen als nach bisherigem Recht auch in der Öffentlichkeit präsenter macht.
Nachtrag: Um blinden Aktionismus zu vermeiden, hat sich der Eigentümerverband Haus & Garten mit einer Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz gewandt. Diese ist der Meinung, dass bei analogen Klingelschildern keine Entfernung notwendig ist (wir berichteten).
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Kommentare
Stellen Sie sich vor, dass auf der Visitenkarte auch die Wohnungsnummer drauf steht (was bei Jemandem, der in einem Haus mit Nummern statt Namen wohnt, nicht so ungewöhnlich ist). Dann gibt es gar kein Problem mehr.
Oder eine ganz aberwitzige Idee: Sie haben die Nummer vergessen. Diese steht nicht auf der V-Karte aber auf dieser steht eine Telefonnummer.. ..
ja, in Deutschland braucht man eine ladungsfähige Adresse. Unter ladungsfähiger Adresse versteht man die Adresse, unter der man anzutreffen ist.
Bei Privatpersonen wäre das der Wohnsitz; bei Unternehmen der Firmensitz.
Deswegen handelt es sich bei Postfächern nicht um ladungsfähige Adressen. Eine Nummer statt einem Namen am Klingelschild zu haben, ist für die Ladungsfähigkei t irrelevant.
Beste Grüße
die Redaktion
Kann man nicht so einfach auf DE übertragen.
Stellen Sie sich mal vor, ich möchte hier bei uns in Hamburg in einem Hochhaus jemand besuchen, der mir nur seine V-Karte oder seinen Namen gegeben hat. Den Klingelknopf finde ich nie. So, jetzt hat er mir gesagt, du mußbt bei Klingelknopf Nr. 31 Klingeln. OK
leider habe ich die Nummer vergessen - Name nicht - war es nun 31 oder 41 ? Also betätige ich alle Klingelknöpfe von 31 bis 41 - einer ist ja richtig - nun betrete ich das Haus, weil ja einer auch den Türöffner gedrückt hat. Was meinen Sie was da los ist, wenn ich die Treppen hoch laufe.!! Das ist alles Schwachsinn mit den Nummern
tschüs, Wolfgang
oder wie soll gerade bei wichtiger Post zugestellt werden.Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn.Kann mir nicht vorstellen,das Irgendjemand grundlos vor einem Wohnblock steht,und sich die Namenschilder durchließt.Oh,d a wohnen 3 Müllers!
OK,es gibt Menschen die wollen in der Anonymität wohnen,oder haben was zu verbergen.Und Schutz vor Einbrüchen oder Betrügereien bietet es auch nicht.
Einbrecher interessieren die Namen nicht,sondern eher die Gewohnheiten der Opfer.
So entsteht Chaos - die Wiener Postzusteller beneide ich nicht.
"Ähnliches gilt für Deutschland, auch hier hätte das Veröffentlichen des Namens durch das Klingelschild einen Vorgang dargestellt, der unter den Wortlaut der alten Fassung des Bundesdatenschu tzgesetzes zumindest hätte fallen können. Die DSGVO hat ihren Beitrag also vor allem insofern geleistet, als dass sie das Bewusstsein über den Umgang mit persönlichen Daten geschärft hat und dies mit höheren Sanktionen als nach bisherigem Recht auch in der Öffentlichkeit präsenter macht."
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was ist der Unterschied zwischen alt und Neu ?
damals gab es wohl noch ein paar Richter - die mit Augenmaß /Verhältnismäßi gkeit oder Pragmatismus an die Dinge herangegangen sind !?
Heutzutage sind dank dieses Teufelwerks - die absoluten Volli...... von der Kette gelassen worden ,und keiner bremst Sie !
das als ""Bewußtseinssc härfung"" darzustellen - erfüllt schon fast den Tatbestand der beihilfe ?
naja wen wundert´s - etwas gegen die DSGVO zu sagen /schreiben ist ja schon ?fast? ein Fall für den Verfassungsschutz
warum nicht gleich Namen abschaffen - die Personalausweis nummer genügt doch allen ansprüchen !
Gesichtserkennu ng ,Videoüberwachu ng ,freies Online-Register -Verpackung - das sind doch alles gute sachen - oder ?
dann kommt sicher auch bald das chinesische system des an den Pranger stellen zu uns - natürlich alles nur zu unseren SCHUTZ !!!
DA steht an jeder Klingel Nur : Etage und Wohnungsnummer. keiner gibt da seinen Namen preis, da musst Du schon wissen, wer da wohnt. Solllte Ja kein Problem sein, das an der Bastellung anzugeben. Also unsere Kunden sind übrigens schon heute so clever, das auch zu tun, und das auch schon seit Jahren
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