Der Ferienwohnungsvermittler Wimdu wurde anscheinend von der Konkurrenzplattform Hometogo übernommen. Dies könnte rechtliche Folgen haben, denn ehemalige Wimdu-Mitarbeiter haben bereits gegen deren Entlassungen geklagt.
Ende September kam die Hiobsbotschaft für alle Wimdu-Angestellten: Dem strauchelnden Ferienwohnungsvermittler wird der Stecker gezogen. Finanzinvestor Platinum Equity hatte daraufhin den verbleibenden 100 Mitarbeitern in Berlin und Lissabon gekündigt. Nun kommt allerdings wieder etwas Bewegung in die Sache. Wie Gründerszene schreibt, wurden bereits kurz nach dem verkündeten Ende Wimdus Besucher auf die Website des Berliner StartUps Hometogo weitergeleitet, zusätzlich gab es den Hinweis „Wimdu wird gerade überarbeitet und ist bald wieder verfügbar.“ Wie ein ehemaliger Mitarbeiter jetzt gegenüber Gründerszene bestätigt, wussten die Angestellten nichts darüber. „Von allen Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, wusste niemand von dem Deal“, erklärt der Ex-Wimdu-Mitarbeiter. „Das kam mir komisch vor, ebenso dass die Seite ohne Wissen der Mitarbeiter bereits auf diese Umstellung vorbereitet worden war.“
Kündigung bei Betriebsübergang nicht zulässig
Auf Grundlage dessen recherchierten die ehemaligen Angestellten weiter. „Wir haben in den letzten Wochen Informationen und Unterlagen zusammengetragen, die zeigen, dass es einen Betriebsübergang gab“, erklärt der Informant. Die Krux an der Geschichte: Bei einem Betriebsübergang müssen auch die Mitarbeiter übernommen werden. Die ausgesprochenen Kündigungen wären in diesem Falle also nicht zulässig. Sowohl in Berlin als auch in Lissabon haben sich die ehemaligen Angestellten bereits gegen ihre Entlassungen gewehrt, insgesamt sind bereits zehn Klagen eingegangen, heißt es vom Berliner Arbeitsgericht. Sowohl von Wimdu als auch von Hometogo gab es zu den Vorwürfen laut Gründerszene noch keine Stellungnahme, lediglich Hometogo bestätigte, man trage dazu bei, „dass der Betrieb von Wimdu aufrecht erhalten“ wird.
Bekommen die gekündigten Mitarbeiter mit ihrer Klage Recht, gilt die bereits ausgesprochene Kündigung als unwirksam.
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