Abmahnwelle erfasst Autohandel

Veröffentlicht: 14.03.2013 | Geschrieben von: Ariane Nölte | Letzte Aktualisierung: 15.03.2013

Im Zuge der aktuellen Abmahnwelle sind u.a. – mal wieder – fehlende Facebook-Impressen ein Stein des Anstoßes. Diesmal trifft es Autohändler, die, wie Autohaus Online berichtet, derzeit vermehrt im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgemahnt werden.© fovito - Fotolia.com

Zudem werden die Händler wegen irreführender Preisgegenüberstellungen bei Jungwagen abgemahnt. Händler sollten daher darauf achten, dass bei der Gegenüberstellung von Neu- und Gebrauchtwagenpreisen der Neuwagenpreis eindeutig identifiziert wird. Es muss also aus dem Angebot hervorgehen, ob es sich beispielsweise um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder den eigenen Neuwagenpreis handelt.

Das Branchenportal meldet weiterhin, dass auch Kfz-Gewerbe Rheinland-Pfalz in einem Infobrief vor der Abmahnwelle warnt. Demnach seien auch fehlende Angaben zu den Verbrauchs- und Emissionswerten bei der Einstufung von Tageszulassungen, die erst bei einer Laufleistung von mehr als 1.000 km nicht angegeben werden müssten, ein Abmahngrund.

Besonders gefährdet sind dabei Präsentationen auf Online-Börsen in Kategorien wie „Auto der Woche“. Hierbei werden Hubraum und Leistung von Fahrzeugen beworben, ohne die notwendigen Umweltangaben auf derselben Seite anzuzeigen.

Der Händlerbund rät, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf Webseiten und anderen Plattformen genau zu prüfen. Der Onlinehandelsverband ist bei der Erstellung rechtssicherer Internetauftritte gern behilflich.

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