Abmahnmonitor

Verletzung einer Unionsmarke

Veröffentlicht: 28.11.2018 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 04.12.2018
Transparenter internationaler Versand

Diese Woche geht es im Abmahnmonitor wieder um rechtliche Themen, die Online-Händler teuer zu stehen kommen können. Etwa um die Verletzung einer Unionsmarke durch den Vertrieb in einer anderen Region als der Vorgesehenen. Der IDO Verband ist ebenfalls wieder dabei und ermahnt, Verbrauchern die anfallenden Versandkosten mitzuteilen. Dass ein OS-Link zur Online-Streitbeilegung nicht nur vorhanden sein muss, sondern auch klickbar, zeigt der letzte vorgestellte Fall.

Verletzung einer Unionsmarke durch Import und Vertrieb

Wer? Hermès International SCA (durch Lubberger Lehment)
Wie viel? 1.973,90 Euro
Betroffene? Händler allgemein, besonders von Markenware

Der Markenschutz wird bekanntlich über Eintragungen gewährleistet. Das hierzulande entweder über das Deutsche Patent- und Markenamt geschehen, oder man wählt die Variante der EU und lässt eine Unionsmarke über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EUIPO, eintragen – wie es das französische Luxusmode-Unternehmen Hermès gemacht hat. Als Inhaber der Marke Hermès genießt das Unternehmen damit einen weitgehenden Markenschutz und kann die Benutzung reglementieren. Das hat auch ein Online-Händler erfahren müssen, der ein Parfüm dieser Marke verkauft hat.

An sich sieht das Gesetz zwar ausdrücklich vor, dass die Benutzung der Marke dann nicht vom Rechteinhaber untersagt werden darf, wenn die betreffenden Waren von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind – das Recht hat sich dann nämlich „erschöpft“. Dem Händler hier wurde jedoch zum Verhängnis, dass der Produktcode auf der Ware auch Aufschlüsse darüber gab, in welcher Region die Ware nach dem Willen des Rechteinhabers vertrieben werden darf. Da diese außerhalb der EU lag, gilt die genannte Regel zur Erschöpfung nicht.

Weitere Abmahnungen

Käufer soll internationale Versandkosten anfragen

Wer? IDO Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler allgemein

Verbraucher müssen umfassend darüber aufgeklärt werden, welche Kosten auf sie im Falle eines Vertragsschlusses im Online-Handel zukommen. Das gilt zunächst für den Gesamtpreis und die Ware selbst, gegebenenfalls muss hier etwa auch der Grundpreis angegeben werden. Aber auch Steuern, Abgaben und die Versandkosten müssen für Verbraucher transparent sein. Im Hinblick auf die Kosten für den nationalen Versand ist das in der Regel kein Problem. Allerdings fallen auch Kosten für den Versand in andere Länder unter diese Regel.

Die Angabe, dass die Versandkosten ins Ausland auf Anfrage mitgeteilt werden, kann daher teuer werden. Händler sollten darauf achten, dass diese Kosten für jedes einzelne Land, in welches sie versenden, konkret angegeben werden. Sollte der Versand vorher „vernünftigerweise“ nicht kalkuliert werden können, müssen die etwaigen Berechnungsgrundlagen anstelle der Versandkosten mitgeteilt werden. Mehr verrät unser Hinweisblatt zur Angabe von Versandkosten.

OS-Link ist nicht klickbar

Wer? MH My-Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 413,64 Euro
Betroffene? Händler allgemein

Der fehlende oder fehlerhafte ODR-Link in Online-Shops ist ein Dauerbrenner in den Abmahnungen. Seit 9. Januar 2017 müssen alle in der EU sitzenden Online-Händler einen Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Link) in ihre Shops integrieren. Empfohlen wird, den Hinweistext samt Link in die AGB aufzunehmen, ihn gleichzeitig aber auch unter dem Impressum zu platzieren. Es ist schon zu Abmahnungen gekommen, weil der Hinweis zwar grundsätzlich vorhanden war, aber nicht auf der Seite des Impressums.

Es lauert jedoch ein weiterer Stolperstein: Es reicht nicht aus, die Internetadresse der Plattform nur anzugeben. Vielmehr braucht es einen funktionierenden, klickbaren Link. Bereits diese fehlende Funktion führt in der Praxis oft zu Abmahnungen. Was im Hinblick auf den OS-Link und die zugehörige ODR-Verordnung wichtig ist, und wie der Hinweis genau aussehen kann, zeigt unser entsprechendes FAQ. Auch ein Blick in unser Hinweisblatt zur ADR-Richtlinie kann sich lohnen, denn diese Vorgaben müssen von Online-Händlern ebenfalls berücksichtigt werden.

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