Abmahnmonitor

Besonderer Schutz der Schweiz

Veröffentlicht: 09.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 08.01.2019
Schweizer Flagge vor Berglandschaft

Ortsbezogene Werbung mit Schweiz

Wer? Verband der Schweiz (durch bocklegal)
Wie viel? 2329,78 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Es dürfte im Allgemeinen bekannt sein, das bestimmte herkunftsbezogene Bezeichnungen besonders geschützt sind. So darf sich eine Thüringer Bratwurst nur so nennen, wenn sie der entsprechenden Rezeptur entspricht und Champagner muss aus Trauben hergestellt sein, die aus dem Weinanbaugebiet Champagne kommen.

Vorsichtig sollten Händler auch mit der Bezeichnung „Schweiz” sein: Es gibt nämlich einen Vertrag über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geografischen Bezeichnungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Geschützt sind die Bezeichnungen „Schweiz” und „Eidgenossenschaft” sowie alle Namen der schweizerischen Kantone. Das bedeutet, dass im deutschen Bundesgebiet ausschließlich schweizerische Erzeugnisse oder Waren diese Ortsbezeichnungen tragen dürfen.

Das gilt auch für Übersetzungen der Bezeichnungen, wie etwa das englische Wort „Geneva” für das Kanton Genf. Bei Zuwiderhandlungen drohen aufgrund des hohen Streitwertes teure Abmahnungen.

Weitere Abmahnungen

Widerruf durch Rücksendung

Wer? IDO-Verband
Wie viel? keine Angabe
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Seit dem 13. Juni 2014 ist vorgeschrieben, dass der Widerruf gegenüber dem Unternehmer zu erklären ist. Dies muss nicht schriftlich geschehen, aber eindeutig. Ein Widerruf durch das kommentarlose Zurücksenden der Ware innerhalb der Widerrufsfrist ist daher nicht möglich. Woher soll der Verkäufer bei einer kommentarlosen Rücksendung auch wissen, was der Käufer ihm damit sagen möchte? Es könnte sich um einen Widerruf, aber auch um einen Gewährleistungsfall handeln. Vielleicht beansprucht der Käufer auch eine Garantieleistung oder aber der Verkäufer hat ihm versehentlich die falsche Ware zukommen lassen? Daher ist es unabdingbar, dass der Verbraucher gegenüber dem Verkäufer seine Widerrufserklärung abgibt. Eine Vertragsklausel, wonach der Kunde den Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erklären kann, ist ungültig. (mehr dazu)

Angabe der Steuer (unter anderem)

Wer? JP Trading Enterprises UG (durch Jusdirekt)
Wie viel? insgesamt 1.358, 86 Euro
Wer? Händler im Allgemeinen

Aus der Preisangabe muss gemäß § 1 der Preisangabenverordnung ersichtlich sein, ob im Preis die Umsatzsteuer enthalten ist, oder aber nicht. Die kommentarlose Angabe des Preises ist rechtswidrig.  Dieser Umsatzsteuerhinweiß hat leicht erkennbar, deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu erfolgen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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