Kurzmeldung

Bahn wirbt mit irreführenden Bedingungen

Veröffentlicht: 14.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.01.2019
Ticketautomat der Deutschen Bahn

Laut Werbeaussage der Deutschen Bahn dürfen bei Nutzung des sogenannten Ländertickets Kinder unter 15 Jahre kostenlos mitgenommen werden. Also, solang es sich um eigene Kinder oder Enkel handelt und kein dritter Erwachsener mitfährt. Diese Einschränkungen gingen aber nicht aus der Werbung hervor. Daher kassierte die DB Vertrieb GmbH wie Beck-Aktuell berichtet eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale Bayern. Diese stufte die Werbung nämlich als eindeutig irreführend ein: „Die Deutsche Bahn schränkt entgegen ihrer Werbung die kostenfreie Kindermitnahme erheblich ein“, wird Tatjana Halm (Juristin, Verbraucherzentrale) dazu von Beck zitiert.

Die bloße Angabe, dass Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitfahren dürfen, vermittelt nun einmal den Eindruck, dass unter 15-Jährige immer kostenlos mitgenommen werden können, und zwar unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Anzahl der sonstigen Erwachsenen.

Bahn gibt Unterlassungserklärung ab

Die Deutsche Bahn hat direkt auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Werbetext wurde auf der Homepage der Deutschen Bahn bereits entsprechend angepasst:

bahn ländericket

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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