Elektrogesetz: Deutsche Umwelthilfe mahnt Saturn ab

Veröffentlicht: 17.07.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 13.12.2017

Ob groß oder klein – seit dem Sommer 2016 gelten für Händler von Elektrogeräten neue verpflichtende Regelungen. Mit dem neuen Elektrogesetz gehen für Anbieter zum Beispiel auch Vorschriften bezüglich der Rücknahme entsprechender Produkte einher. Wie eine aktuelle Abmahnung zeigt, gibt es allerdings noch Unternehmen, die Probleme mit der Umsetzung des ElektroG haben.

Energiesparlampe zwischen alten Glühbirnen
© amasterphotographer – shutterstock.com

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Elektrokette Saturn abgemahnt. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt gab, verstoße Saturn gegen die „gesetzliche Rücknahmepflicht und verweigert die Abgabemöglichkeit ausgedienter Energiesparlampen“. Dies habe die Umwelthilfe im Rahmen eines Testbesuchs festgestellt, der am 24. Juni 2017 in einer Kölner Filiale durchgeführt wurde. Die (unerkannten) Tester der Umwelthilfe seien darauf hingewiesen worden, dass sie ihre alten Energiesparlampen stattdessen bei der Drogeriekette dm abgeben können.

DUH: Rücknahmepflichten sind im Sinne der Käufer und der Umwelt

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, kritisiert die fehlende Möglichkeit der Altgeräterückgabe (unter die eben auch die Energiesparlampen fallen) und verwies dabei sowohl auf den Kundenservice als auch auf mögliche Konsequenzen für die Umwelt:

„Es ist unverantwortlich, dass Saturn Verbraucher mit schadstoffhaltigen Energiesparlampen wieder nach Hause schickt. Diese werden förmlich dazu gezwungen, ihre Produkte unsachgemäß im Restmüll zu entsorgen, wo Schadstoffe freigesetzt und Menschen gefährdet werden können.“ Resch bezieht sich hierbei auf geringe Mengen Quecksilber, die in Energiesparlampen enthalten sind und im Fall eines Bruchs austreten können. Die gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen müssten laut DUH demnach sowohl mit Blick auf den Verbraucherschutz als auf die Umwelt unbedingt umgesetzt werden.

Deutsche Umwelthilfe will weiter abmahnen

Die Deutsche Umwelthilfe hat Saturn im Zuge der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und künftig die Regelungen des Elektrogesetzes einzuhalten. Die entsprechende Frist zur Abgabe der Erklärung wurde bis zum 31. Juli 2017 gesetzt. Darüber hinaus drängt die DUH darauf, dass die Länder die Umsetzung des ElektroG künftig stärker kontrollieren.

Zudem sind auch potenziell weitere Abmahnungen möglich: „Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kündigt weitere Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an“, schreibt die DUH auf ihrer Seite. Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sollten also dringend kontrollieren, ob sie allen Vorgaben des Elektrogesetzes entsprechen und somit rechtssicher handeln.

Neues ElektroG seit 2016 in Kraft

Das neue Elektrogesetz sieht vor, dass stationäre Händler mit einer Verkaufs- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgera¨te von mindestens 400 Quadratmetern auch Altgeräte zurücknehmen müssen. Bei Online-Anbietern ist die Versand- und Lagerfläche entscheidend. Grundsätzlich gilt die Pflicht zu einer 1:1 Rücknahme, das heißt, wenn ein neues Gerät gekauft wird, muss der Händler sozusagen ein gleichartiges Gera¨t zurücknehmen. Wenn ein Gerät allerdings in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter ist, muss es auch ohne entsprechenden Kauf zurückgenommen werden – wie etwa im Fall einer Energiesparlampe.

Ausführlichere Informationen und Details zum Elektrogesetz finden Sie hier und hier. Zudem hat der Händlerbund ein Hinweisblatt zum neuen Elektrogesetz veröffentlicht.

Auf eine Anfrage von OnlinehändlerNews hat Saturn übrigens bisher noch nicht reagiert. Sollten sich hier Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie natürlich weiter auf dem Laufenden halten.

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