Auch in diesem Jahr: Markenkampf um den Black Friday

Veröffentlicht: 30.10.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.10.2017

„Das ist der Schwachsinn des Jahrhunderts, das so ein Wichtiger Tag als Marke geschützt durchgegangen ist!!“ kommentierte unsere Leserin Julia die Rechtszwistigkeiten um die Marke Black Friday im vergangenem Herbst. Doch in gut fünf Wochen ist es wieder so weit – und an der rechtlichen Situation hat sich nicht viel geändert.

Black Friday
© marekuliasz / Shutterstock.com

Black Friday: Start in die Rabattschlacht

In Supermärkten und Geschäften stehen – wie in jedem Jahr – schon alle Zeichen auf Weihnachten. Spätestens der immer populärer werdende Black Friday soll den Startschuss für Weihnachtsshopper geben. Nehmen Sie sich jedoch kein Beispiel an Amazon & Co. Bei Black-Friday-Aktionen im Shop können markenrechtliche Probleme auf Sie zurollen und Ärger mit sich bringen.

Wie wir schon 2016 berichten mussten, ist die Marke „Black Friday“ in diversen Konstellationen als Marke eingetragen. Hier der aktuelle Auszug aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes:

Auszug aus dem Markenregister

Ein Blick hinter die Fassade der einzelnen Marken zeigt: Die Löschungsanträge und Widerspruchsverfahren von Dritten übersteigen die eingetragenen Marken um ein Vielfaches. Doch, auch wenn sich die Vorwürfe nicht ganz von der Hand weisen lassen, ist und bleibt die Marke Black Friday auch noch für diese Saison in diversen Varianten (s.o.) rechtskräftig eingetragen.

Vorfreude auf Umsatzplus getrübt

Schon 2016 hat die Black Friday GmbH erklärt, sie habe sich die Markennutzungsrechte für die Wortmarke „Black Friday“ gesichert und es ist dadurch nur diesem Unternehmen und dessen Lizenznehmern erlaubt, die Marke Black Friday am deutschen Markt zu verwenden. Davon ist auch in dieser Saison auszugehen. Ähnliches gilt für die anderen Marken-Varianten (s.o.), die nur mit Einwilligung verwendet werden dürfen.

Konsequenz: Online-Händler, die eigene Verkaufsaktionen unter dem Motto Black Friday veranstalten und die Worte kommerziell verwenden wollen, müssen von dieser Bezeichnung Abstand nehmen oder sich die entsprechenden Nutzungsrechte für die Marke beschaffen. Nach den markenrechtlichen Gefahren aus dem letzten Jahr könnten auch dieses Jahr wieder Auseinandersetzungen drohen. Das gilt auch für Abwandlungen wie „Black November“ oder „Black Friday Week“.

Oder Sie warten bis zum darauffolgenden Montag... Für den Cyber Monday gibt es bisher noch keine eingetragene Marke.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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