Abmahnmonitor: Muster-Widerrufsformular, Rechtsanwalt Sandhage, Textilkennzeichnung

Veröffentlicht: 06.11.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.03.2018

Die meisten Abmahnungen spielen im Bereich der Klassiker. So auch in dieser Woche: In unserem Abmahnmonitor geht es um die fehlende Textilkennzeichnung. Außerdem hat Rechtsanwalt Sandhage einen neuen Mandaten, von dem Abmahnungen drohen können.

AGB Online-Shop
© kenary820 / Shutterstock.com 

Widerruf: An dieser Stelle haben wir zuvor berichtet, dass Herr Rechtsanwalt Gerstel für seinen Mandanten Klaus Dyka, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „racingparts24“, eine Abmahnung an Händler von Fahrrädern und Fahrradzubehör ausgesprochen hat. Hierbei handelt es sich um ein
redaktionelles Versehen und wir widerrufen die Aussage als unwahr.
Gleichzeitig stellen wir richtig, dass die Abmahnung seines Mandanten Klaus Dyka vielmehr an einen Händler im Sortimentsbereich Hitzeschutz gerichtet war.


Wer? Klaus Dyka (über die Kanzlei Gerstel)

Wie viel? ---

Betroffene? Händler im Sortimentsbereich Hitzeschutz

Was? Verstoß gegen Informationspflichten

Im Juni 2014 wurde das Widerrufsrecht für Verbraucher neu geregelt und unter anderem ein Muster-Widerrufsformular eingeführt. Die Nutzung des Muster-Widerrufsformulars soll es Verbrauchern erleichtern, auch grenzüberschreitend in einfacher Art und Weise einen Widerruf zu erklären. Online-Händler sind verpflichtet, dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Für den Verbraucher besteht indessen keine Pflicht zur Verwendung des Formulars. Verletzen Händler die Pflicht zur Information, wie in diesem Fall, kann es zu einer Abmahnung kommen. 

Außerdem werden in der Abmahnung folgende Fehler bemängelt:

  • Kein Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer
  • Keine Widerrufsbelehrung
  • Kein Hinweis, wie der Vertrag zustande kommt
  • Kein Hinweis darauf, dass/ob Eingabefehler berichtigt werden können
  • Kein Hinweis, ob der Vertragstext gespeichert wird
  • Kein Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
  • kein anklickbarer OS-Link
  • Keine Grundpreisangaben

 

Wer? Bellona Frankfurt GmbH (über lexTM Rechtsanwälte)

Wie viel? ---

Betroffene? Online-Händler von Textilien

Was? Irreführende Werbung mit Textilfasern

Der Handel mit Textilien ist wegen der harten Konkurrenz aus China ein umkämpfter Markt. Die günstigen Preise bei vielen Textil-Händlern kommen jedoch nicht von ungefähr. Meist wird bei den Fasern getrickst und statt hochwertigem Gewebe nur billiges Material verwendet. Nicht selten entpuppt sich der feine Pullover aus Kaschmir später als Mischgewebe. In jedem Fall müssen Händler beim Verkauf von Textilien immer die richtige Faserzusammenfassung angeben. Wer sich der angegebenen Etikettierung bedient, muss dafür auch einstehen. Aber auch in der selbst erstellten Artikelbeschreibung dürfen die Angaben der Textilkennzeichnung nicht falsch und daher irreführend sein. Was als Zusammensetzung angegeben wird, sollte auch der Tatsache entsprechen. Richtig angegeben wird die Faserbezeichnung „100%“ und die Faser, z. B. „Baumwolle“.

 

Wer? Nils Steinbuß (über Rechtsanwalt Gereon Sandhage)

Wie viel? ---

Betroffene? Online-Händler von Dekorationsartikeln

Was? Verstoß gegen die Marke „NaDeco“

Rechtsanwalt Sandhage ist zusammen mit seinen Mandanten immer wieder Gast in unseren Abmahnmonitoren. Aktuell liegt uns eine Abmahnung von Nils Steinbeiß vor, die durch Rechtsanwalt Sandhage versendet wird. Thematisch bewegt sich die Abmahnung im Bereich Markenrecht. Es wird der Verstoß gegen die Marke „NaDeco“ beanstandet. Wer keine Lizenz für diese Marke besitzt, muss sich daher mit der Gefahr einer Abmahnung anfreunden, wenn er seine Produkte, die nicht unter der Marke NaDeco vertrieben wurden, bewerben will.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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