Zu lange AGB? Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt PayPal ab

Veröffentlicht: 14.02.2018 | Geschrieben von: Christian Laude | Letzte Aktualisierung: 28.02.2018

Ausgedruckt sollen die AGB von PayPal knapp 80 Seiten Papier umfassen. Eindeutig zu viel, wenn es nach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) geht. Deswegen haben die Verbraucherschützer das Payment-Unternehmen nun abgemahnt.

PayPal-Logo unter der Lupe

© Casimiro PT - Shutterstock.com

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) hat PayPal abgemahnt. Das berichtet Heise Online auf Basis der WAZ. Der Grund für die Abmahnung: Nach Meinung des vzvz sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Payment-Option eindeutig zu lang. „Drucken Verbraucher die AGB zu Hause einseitig auf DIN A4 aus, bekommen sie 80 Seiten Papier auf circa 24 Metern“, berichtet Carola Elbrecht, Rechtsreferentin für das Projekt „Marktwächter Digitale Welt“ beim vzbv laut Heise Online. „Das ist aus Verbrauchersicht unzumutbar und muss geändert werden.“

Insgesamt sollen die PayPal-AGB etwa 20.000 Wörter in knapp 1.000 Sätzen umfassen. Der längste Satz bestehe wiederum aus 111 Wörtern. Der vzbz ist der Meinung, dass die verhältnismäßig langen AGB gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würden. „Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, um das vollständige Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbewerbsverstoß vor“, so der Wortlaut von Carola Elbrecht.

Neue PayPal-AGB seit Anfang Januar

PayPal soll nun bis zum Ende des aktuellen Monats Zeit haben, auf die Abmahnung entsprechend zu reagieren. Elbrecht meint gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass der vzbz vor Gericht ziehen wird, wenn die Bezahloption nicht angemessen handelt, was wohl eine Kürzung der AGB bedeuten würde. PayPal wurde den Berichten zufolge bereits dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nach Angaben der WAZ wollte sich PayPal jedoch zumindest bisher nicht zu den Vorwürfen äußern.

Zum 9. Januar 2018 hatte PayPal seine AGB angepasst und seine Kunden im Vorhinein darüber informiert. Zu den Änderungen zählen unter anderem die Pflicht, Marken- und Warenzeichen von PayPal mindestens gleichwertig zu anderen im Shop angebotenen Zahlungsmethoden zu präsentieren, sowie das Verbot, ein „Zahlungsmittelentgelt“, also eine Gebühr für die Nutzung des PayPal-Services, zu erheben.

Kommentare  

#3 Heidemann 2018-02-15 12:37
@ Jens - 100 Punkte !!!
-
ich sollte meine sowieso nicht mehr ""erträglichen" " Shop´s schließen - und obwohl ich ja eigentlich keine Ahnung habe - aber dieser ganze Online - Schwachsinn stinkt zum Himmel - nur noch einen Block mit viel Werbung führen und tagtäglich die neuesten Händler-Attacke n (ausnahmsweise mal ein Dienstleister) dokumentieren und Kommentieren /Schreddern.
warum haben wir denn 10 Milliarden Gesetze allein im Online-Handel ?
weil solche sogenannten Verbraucherschü tzer jedes Staubkorn vertraglich festhalten wollen - weil der Bürger zwar alles Online machen kann oder gar muss (siehe FA ,GEZ usw.) - aber sonst eigentlich schon ünmündig ist WWF Hoch 10.
und wenn die bei Paypal anfangen - müssten Sie mindestens bei Ebay weitermachen - allein schon die seltsamen anmaßenden Grundsätze füllen ganze Regalmeter.
bei Delcampe bin ich im Forum bis 2099 gesperrt weil ich mir erlaubt die versteckten unmöglichkeiten - in´s Forum zu stellen - natürlich mit netten Kommentar dazu.
bei nur 5 Seiten würde soetwas natürlich sofort auffallen.

P.S. @ Redaktion
übrigens hat Ebay auch noch abweichende neue AGB die Sie anscheinend Anwälten zusendet - um doch diesen dann eher geneigt zu sein - aber das sollten Sie eigentlich wissen ?!
www.ebay.de/ua/index
Zitieren
#2 info@integh.de 2018-02-15 11:51
Dieser Irrsinn - betreffend Informationspfl ichten, Angaben, Ausführungen,.. .. - und insbesondere die Abmahnungen und wer alles abmahnen darf wird sicher nie abgestellt. Dazu ist das ein viel zu einfaches und einträgliches Geschäft.

Verlierer sind dabei die Anbieter / Händler; aber auch die Verbraucher (letztlich muss alles was ausgegeben wird von den Firmen auch erwirtschaftet werden und ist somit in den Preisen enthalten.

Hat der Verbraucher von den aktuellen Abmahnregelunge n, AGB-Inhaltsbest immungen, Widerrufsrecht wirklich einen Vorteil?
Möglicherweise in einigen Fällen - in den meisten Fällen regeln - und regelten - das vernünftige Firmen und Kunden das auch miteinander.
Jetzt mischen viel zu viele "verdienende" Wächter - und das in den meisten Fällen aus Eigennutz.

Vorschläge zum fairen miteinander gab's schon viele - nur damit würde das kinderleichte Geld "verdienen" für einige wegfallen.
Zitieren
#1 Jens 2018-02-15 08:56
ich denke, dass wir uns in dem Irrenhaus (Deutschland bzw EU) befinden..
Unabhängig davon, was man von "langen" AGB persönlich hält, fordern selbsternannte Verbraucherschü tzer einerseits die ausführliche Aufklärung des vermeintlich "übervorteilten " Verbrauchers, andererseits wird nun die ausführliche Aufklärung bemängelt?! Tut man etwas, was nicht in den AGB steht, hat man den "schwarzen Peter", weil man nicht informiert hat - schreibt man es in die AGB, ist auch nicht gut?
Egal wie lang oder kurz eine AGB ist: KEIN Verbraucher liest AGB, Datenschutzerkl ärung und Co. (zumindest nicht VOR Vertragsabschlu ß) - das belegen zwischenzeitlic h einige Studien und (witzige) Feldversuche!
Ein Paypal Konto eröffnet man, weil man schnell und einfach überall einkaufen möchte. Dieser Tatsache überwiegt (evt. Nachteile) so dermaßen, dass der Inhalt der AGB völlig egal ist. Genauso verhält es sich mit kurzen AGB - der Verbraucher möchte etwas haben, also klickt er "AGB gelesen & Verstanden" an und gut is..

Gibt es jemanden der diesem Irrsinn der "Verbrauchersch utz-Wut" irgendwann Einhalt gebietet?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.