Abmahnmonitor: OS-Link bei Facebook, Kosmetikkennzeichnung, Tommy Hilfiger-Fälschungen

Veröffentlicht: 12.03.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 10.04.2018

Während die Abmahner noch auf den kommenden Frühling warten, nutzen sie die Zeit für neue, kreative und unangenehme Abmahnungen. Besonders auffällig in den letzten Tagen: Die Abmahnung wegen des fehlenden OS-Links bei Facebook.

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© Kaspars Grinvalds / Shutterstock.de

Wer? Stadtholz GmbH (über die Kanzlei Lars Maritzen)

Wie viel? 958,16 Euro

Betroffene? Händler von Holzprodukten

Was? OS-Link bei Facebook

Seit 9. Januar 2016 muss sich auf jeder Webseite, auf der Waren oder Dienstleistungen bestellt werden können, ein Hinweis zur Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) befinden. Anknüpfungspunkt war dabei bislang die Tatsache, dass auf der betreffenden Webseite tatsächlich Waren oder Dienstleistungen verbindlich angeboten wurden. Ein reines Präsentieren auf Blogs, Präsentationsseiten oder in sozialen Medien soll gerade nicht betroffen sein, da hier mangels Vertragsschluss auch kein Streit über einen Vertrag entbrennen kann, der geschichtet werden müsste. Eine aktuelle Abmahnung sieht das nun jedoch anders.

Laut der Abmahnung sei ein Impressum auf allen Webseiten erforderlich, in welchem auch auf die OS-Plattform verwiesen werden muss. Diese recht knappe Erläuterung sollte auf keinen Fall zur Unterwerfung führen. Bitte unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung oder zahlen den geforderten Betrag, da die Abmahnung zunächst wegen der unklaren Grundlage geprüft werden muss.

 

Wer? Thai Five GmbH (über die Kanzlei YLaw Melcher Rechtsanwälte)

Wie viel? 1822,96 Euro

Betroffene? Händler von Kosmetik

Was? Fehlende Angaben beim Kosmetikverkauf

Ähnlich wie bei Lebensmitteln müssen auch Kosmetikartikel mit einer Reihe von Pflichtangaben versehen werden, die man auf der Verpackung oder am Produkt findet. Dazu gehören die Inhaltsstoffe oder der Hersteller des Produkts. Außerdem müssen Hinweise für die Lagerung nach dem Öffnen angegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben begründen einen Wettbewerbsverstoß, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Wer mehr Infos zur rechtssicheren Kosmetikkennzeichnung benötigt – hier geht’s zum Hinweisblatt.

 

Wer? Tommy Hilfiger B.V. (über die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Tommy Hilfiger-Kleidung

Was? Verkauf von Fälschungen

Einerseits wird die Schnäppchenjagd als Volkssport betrieben, andererseits gelten die bekannten Labels schon im Kindergarten als Statussymbol. Daher boomt der Online-Handel mit (preiswerter) Marken-Kleidung. Viele Händler sind überzeugt, Originalwaren, zum Beispiel von Tommy Hilfiger & Co., zu verkaufen. Online-Händler können daher aus allen Wolken fallen, wenn die erste Abmahnung des Markeninhabers ins Haus flattert und sie hingewiesen werden, dass sie (unbemerkt) reihenweise Fälschungen verkaufen. Wer Markenartikel besonders günstig ankauft, sollte stutzig werden. Lassen Sie sich vom Lieferanten versichern, dass es sich um Original-Ware handelt, um im Ernstfall Rückgriff nehmen zu können.

 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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