Wettbewerbszentrale rügt: Amazon Marketplace-Händler halten sich nicht an den Jugendschutz

Veröffentlicht: 03.04.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.04.2018

Resident Evil, Call of Duty oder Mortal Kombat – dies sind namhafte Games, die gänzlich oder zumindest in einigen Versionen keine Jugendfreigabe haben und unter anderem durch entsprechende Etiketten markiert werden müssen. Das heißt, dass diese Spiele nur an volljährige Personen (ab 18 Jahren) verkauft werden dürfen. Amazon-Händler scheinen es jedoch mit dem Jugendschutz nicht so genau zu nehmen.

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© VGstockstudio / Shutterstock.com

Indiziertes „Mortal Combat“ ohne Hürden bei Amazon bestellbar

Diese sogenannte „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (kurz: USK) übernimmt bei Spielen die gleiche Rolle wie die bekannte FSK bei Filmen. Die Prüfung und Kennzeichnung mit dem Alterslogo soll verhindern, dass Kinder und Jugendliche jugendgefährdenden Medien ausgesetzt werden.

Auch auf der nächsten Stufe, dem Handel, muss der Verkauf ausschließlich an Erwachsenen sichergestellt werden. Dafür griffen bisher zum Beispiel – kostspielige, aber effektive – Maßnahmen in der Logistik, etwa die Überprüfung des Alters bei der Zustellung. Hier scheint es bei Amazon jedoch Lücken zu geben.

Amazon von Wettbewerbszentrale verwarnt

Wie die Wettbewerbszentrale in der vergangenen Woche berichtete, mussten zum einen Marketplace-Händler abgemahnt, zum anderen Amazon selbst zur Löschung der Angebote aufgrund des Verstoßes gegen diese jugendschutzrechtlichen Vorschriften aufgefordert werden. 

Damit Amazon nicht selbst in die Haftung gerät, hat die Plattform die Pflicht, technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu ergreifen, damit keine Rechtsverstöße (mehr) auftreten können (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2008, Az.: I ZR 227/05). Amazon habe jedoch umgehend reagiert und mitgeteilt, dass die betreffende ASIN von der Webseite entfernt wurde und die Drittanbieter verwarnt würden. Künftig wird es möglicherweise nicht mehr bei einer Verwarnung bleiben, denn Amazon muss auch für die Zukunft Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.

Jugendschutzvorschriften gelten auch für den Online-Handel

Abmahnungen (oder Verwarnungen) aufgrund des Verstoßes gegen den Jugendschutz sind keine Seltenheit. Im Gegenteil, denn Händler werden immer wieder durch Testbestellungen überprüft. Wer noch unsicher ist, kann sich noch einmal selbst auf die Probe stellen, ob er alle Regelungen befolgt. Hinweise zu den neuen Praxishinweisen der Obersten Landesjugendbehörden finden Sie hier.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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