Löschung der Marke Black Friday? – Inhaber legt Beschwerde ein

Veröffentlicht: 09.05.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 17.11.2022

Der Kampf um die Marke Black Friday geht in die nächste Runde. Während sich viele Händler nämlich über eine vermeintlich bevorstehende Löschung der Marke freuten, zeigt sich der Markeninhaber nun entschlossen.

Wer als Händler hierzulande mit dem Begriff „Black Friday“ wirbt, der muss damit rechnen, dass er abgemahnt wird. Warum? Weil es sich bei „Black Friday“ nicht einfach nur um die Benennung eines aus den USA stammenden Tages handelt, an dem viele Unternehmen eine große Rabattschlacht starten. Der Begriff ist hierzulande (mehrfach) beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und somit geschützt. Abmahnungen von Händlern, die den Begriff unrechtmäßig nutzten, waren dementsprechend in der Vergangenheit keine Seltenheit.

Es war also kein Wunder, dass sich viele Marktteilnehmer aus der Online-Welt erleichtert zeigten, als vor einigen Wochen bekannt wurde, dass die eingetragene Marke „Black Friday“ gelöscht werden soll. Doch wie sich nun zeigt, war die Vorfreude zu früh.

Black Friday: Verstöße werden weiterhin „konsequent“ verfolgt

Die Super Union Holdings Ltd., die die Rechte an der Wortmarke „Black Friday“ trägt, hat nun nämlich durch die Berliner Kanzlei Hogertz LLP Beschwerde gegen die geplante Löschung durch das Deutsche Patent- und Markenamt eingelegt. „Die Entscheidung des Markenamtes ist damit nicht rechtskräftig geworden. Die Marke ‚Black Friday‘ ist deshalb weiterhin in Kraft und muss beachtet werden“, heißt es in einer entsprechenden Meldung, die Rechtsanwalt Alexander Hogertz via E-Mail verschickt hat und die OnlinehändlerNews vorliegt.

„Unter anderem weil der Begriff ‚Black Friday‘ dem mit der Marke angesprochenen Verkehr zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahre 2013 unbekannt war, ist die Super Union Holdings Ltd. zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht (www.bundespatentgericht.de) die Entscheidung des Markenamtes aufheben wird“, heißt es darin weiter. Zudem wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Super Union Holdings Ltd als Markeninhaber Verstöße „auch weiterhin konsequent verfolgen“ werde.

Kritik an Markeneintragung

Kritik gegen die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ gibt es schon viele Jahre. Auch große Unternehmen hatten hierzulande immer wieder ihren Missmut darüber geäußert, dass es sich bei dem englischen Begriff eigentlich um eine allgemeinsprachliche Bezeichnung handelt, die sich für die markenrechtliche Eintragung gar nicht eignet. Entsprechend waren in der Vergangenheit bereits mehrfach Löschanträge gegen die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 mtp 2018-05-11 09:31
Bleibt nur zu hoffen, dass sich das Patentgericht über die Definition und vorallem über die eigentlich gedachte Funktion eines Patents im Klaren ist...

"Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen."

Wenn die Union Holdings Ltd. den Tag erfunden hat freue ich mich jetzt schon über entsprechenden Nachweis.
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