DSGVO: Politiker wollen Abmahnwelle stoppen

Veröffentlicht: 06.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 08.06.2018

Eine massive Abmahnwelle verbunden mit hohen Kosten ist wohl nach Inkrafttreten der DSGVO der Albtraum eines jeden Händlers. Obwohl die ersten Abmahnungen bereits verschickt wurden, scheint sich die Politik mit einer Möglichkeit auseinandersetzen zu wollen, um eine künftige Abmahnflut zu verhindern.

Mann in Wirbel aus Dokumenten
© Sergey Nivens / Shutterstock.com

Wenn große Marktplayer wie Ceconomy – also das Mutterunternehmen von MediaMarkt und Saturn – kurz vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung verlauten lassen, dass wohl kein Unternehmen 100-prozentig von sich sagen kann, wirklich alle Vorgaben der DSGVO lückenlos umgesetzt zu haben, dann dürfte das viel über die aktuellen, juristischen Hürden für Händler aussagen.

Und auch Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU, äußerte sich laut Welt kürzlich ähnlich: „Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden.“ Umso leichter dürften es die Abmahner derzeit haben, die gezielt auf die Suche nach Verstößen gehen.

Ein Gesetz soll der Abmahnflut Einhalt gebieten

Eine mögliche Abmahnflut, die viele Kritiker bereits seit Monaten befürchten, könnte Unternehmen viel Geld kosten und unter Umständen sogar negative Auswirkungen auf die hiesige Wirtschaft haben. Um solch einem Szenario zuvorzukommen, will die Unionsfraktion eine Gesetzesänderung anschieben, die ein Geschäftsmodell rund um DSGVO-Abmahnungen  verhindern soll.

„Die Politik ist gefordert, diesem Treiben schnell einen Riegel vorzuschieben“, resümiert Winkelmeier-Becker weiter und deutet auf gesetzliche Änderungen, die vielen Unternehmen zugutekommen könnten. Geplant sei, eine entsprechende Gesetzesänderung noch vor der baldigen Sommerpause nicht nur anzuschieben, sondern gar umzusetzen. Dafür will man nach Angaben der Welt „das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen“, schreibt die Welt.

Auf diesem Wege könnte eine Aussetzung der Abmahnkosten binnen weniger Wochen – genauer gesagt noch im Juli – in Kraft treten. Den entsprechenden Vorschlag wolle sich auch die SPD anschauen.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#17 Heidemann 2018-06-11 12:35
@ H.K.
Nee die einzige Panikmache ist dieses Gesetz - es geht doch darum wer sich vor was schützen muss.
und was kommt am Ende dabei raus ? - Schwachsinn !
nur ein Beispiel der Verkäufer der dazu angehalten /verdonnert wird so wenig wie möglich Daten zu erheben (wer braucht keine Telefon- und /oder Faxnummern ?) - muss aber umgekehrt - alles dokumentieren - wo ,wie ,was .... usw.
Rechtsbeistand für kleines Geld ?
netter Spruch - ja wenn Sie einen Account haben kostet das im Durchschnitt bei den meisten nur 9,99 Euro im Monat - was da dann alles genau bei ist ?
haben Sie dann 2 oder mehr Accounts wirds schon deutlich mehr - wie sicher aber alles ist - zeigt wieder als Beispiel dieser verfluchte OS-link - jeden Monat ein anderer unparteiischer Richterspruch !
und ob Ihnen dann Ihr Rechtsbeistand dann wirklich bis zum bitteren Schluß beisteht - wenn Sie selber noch irgendwo einen Fehler gemacht haben ???
was ja Heutzutage nicht sehr schwer ist - wenn Sie vergessen zu beschreiben auf welcher Wiese das Schaf geweidet - wer es geschoren hat - ob es gerade regnete oder die Sonne schien usw........
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#16 Karin 2018-06-09 17:08
Schade, dass unsere Regierung immer erst dann reagiert, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Diese Reaktion hätte auch pünktlich zum 25.5. in Kraft treten müssen. Stattdessen hat man es zugelassen, dass Anwälte ihre Honorare kurz vor in Kraft treten der DSGVO zum Prüfen der Hompage ihr Honorar mehr als kräftig erhöht haben. Und was noch schlimmer ist, selbst Anwälte wissen teilweise gar nicht, ob das was sie in Bezug auf die neue Datenschutzvero rdnung mitteilen, richtig ist und wälzen die Last dann auf den Klienten ab, der teilweise 700,00 Euro und mehr nur dafür gelöhnt hat, dass man sich die Website anschaut und mitteilt, was geändert und angepasst werden muss.
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#15 Odobudo 2018-06-09 10:41
Hatte mal einen kleinen nebenberufliche n ebay-shop. Umsatz 100.- bis 200.- pro Monat. Habe darin unter anderem Fruchtseifen aus Thailand angeboten. Hatte allerdings 1x vergessen den umgerechneten Preis pro 100g anzugeben. Die Seifen hatten 90g und 110 g was natürlich deutlich angegeben war. Die Folge war eine Abmahnung eines Konkurenten. Ich habe dann meinen kleinen Shop aufgegeben, wollte mich diesen Irrsinn, der mit Verbraucherschu tz nichts zu tun hat, nicht mehr aussetzen. Das Problem ist, dass ein Teil der Politiker auch Rechtsanwälte sind, die der eigenen Berufsgruppe nicht eine große Einnahmequelle nehmen will. Offensichtlich gibt es Anwälte, die keine, oder zu wenig Mandanten haben und mit so einer Masche Geld verdienen müssen, weil sonst ihre Kanzlei pleite geht und der Leasingporsche in der Garage wieder abgeholt wird. Das nennt man dann Rechtsstaat!!!! !
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#14 Marcel 2018-06-09 08:49
Es kommt doch wie immer: Die Politik reagiert entweder gar nicht oder nur halbherzig. Die Vorschläge im ersten Kommentar sind hervorragend, werden aber niemals umgesetzt. Die armen Anwälte..

Und das Geld für soziale Projekte ausgeben..? Jedes Jahr werden Milliarden Steuergelder verbraten. Das Geld ließe sich wunderbar in tolle Projekte investieren, aber dafür bräuchte man Politiker mit einem Plan und keine Merkel...
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#13 H.K. 2018-06-09 08:30
@Heinicke: du schreibst "Jedenfalls haben wir den Shop erst mal geschlossen und werden im September sehen wie es weiter geht. Ich glaube von unserer monatlichen Mehrwertsteuer konnte man durch aus einen Polizisten bezahlen."

Ich muss dir sagen, dass das absoluter Blödsinn und Panikmache ist. Wenn du soviel MwSt zahlst, dann ist ja der ungefähre Umsatz leicht zu errechnen und auf so eine Einnahme verzichtet man nicht wegen der DSGVO, die sich für Onlineshops ja nun verhältnismäßig umsetzen lässt. Klar kostet das Geld, aber eben nur einen Bruchteil des von dir angeblich aufgegebenen Umsatzes.

Sowohl der Händlerbund, als auch diverse andere Anbieter bieten für kleines Geld eine rechtliche Absicherung des Shops.

Das Risiko einer Abmahnung wegen der DSGVO ist also kein sehr Großes, wenn man sich kümmert und bereit ist, ein paar kleine Euro zu investieren.

Und was Abmahnungen wegen anderer Rechtsverletzun g angeht... nicht jede Abmahnung ist Abzockerei. Bilderklau z.B., aber das ist ein anderes Thema.
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#12 Adrian 2018-06-08 09:23
Das Abmahnewahnsinn muss aufhören.
1. Erste Anschreiben grundsätzlich kostenlos mit der Aufforderung binnen 21 Tagen Mangel zu beheben - 14 Tagen in gravierenden Fällen. Danach kostenpflichtig e Abmahnungen.

2. Auch hier muss der Gesetzgeber eine Pauschalbetrag oder zumindest einen Höchstgrenze für die Abmahnkosten setzen - am besten unter Berücksichtigun g der Jahresumsatz für kleinere Firmen und Einzelhändler die ohnehin nicht so viel verdienen.

3. Die Unterlassungser klärungen sollten komplett abgeschafft werden - Strafe für die Missachtung der Gesetzte sollte gerichtlich geregelt und an den Staat bezahlt werden -nicht in die Tasche geldgierige Abmahner.

Oh ja, und in Fällen wo die Abmahnung doch nicht rechtens war, sollten die Gültigkeit der bestehenden Unterlassungser klärungen rückwirkend aufgehoben werden, und die Gebühren zu 100% erstattet. Es kann doch nicht sein, dass man Recht bekommt und dann zusätzlich gegen die zu unrecht abgeschlossenen Unterlassungser klärung klagen muss.

Händlerbund - tu bitte endlich was um diesen Wahnsinn zu stoppen - oder haben auch Sie Angst, dass sie nicht mehr gebraucht werden??
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#11 Sepp 2018-06-07 12:22
Süddeutsche Zeitung:

"Warum mahnt ein Beauty-Salon aus Hamburg einen Friseur in München ab?"

sueddeutsche.de/.../...
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#10 Micha 2018-06-07 11:05
Erste Abmahnung für max. 25 Euro. Das ist der Weg. So kann Recht, Recht bleiben und niemand kann sich dabei über diesen Weg an kleinen Selbstständigen bereichern. Ich stimme dem Kommentar von Avenger, voll und ganz zu.
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#9 Ich 2018-06-06 23:30
An Avenger , das ist leider in vielen Fällen nicht so . Alles selbst erlebt und mit viel Geld und Zeit abgeschmettert da es nur ein schönes Konstrukt war ohne rechtlichen Hintergrund. Interessant ist es auch das viele Firmen die dann dahinter stehen in England als "Limited" geführt werden . Warum wohl ?

So war es in meinem Fall und der Abmahner hatte gar keine Berechtigung diese Abmahnung an mich zu richten . War alles Blödsinn, aber trotzdem Geld gekostet.
So andere Abmahnungen warum zum Beispiel " Weltuntergangsp arty , Redtupe .
Es gab schon Abmahnungen wo am Schluss der Rechtsanwalt verklagt wurde.
Also nicht alle Abmahnungen sind seriös.
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#8 R.W 2018-06-06 20:53
Die armen Abmahn-Rechnung sanwälte. Was soll dann aus den schicken Büros werden? Nicht das kleine Onlineshopbetre iber auf einmal deren Immobilien eines Tages übernehmen.
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