Abmahnmonitor: DSGVO, verstecktes Gewerbe, lebenslange Garantie

Veröffentlicht: 06.06.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 06.06.2018

Seit dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO endgültig in Kraft getreten. Genau vier Tage später war die erste Abmahnung da. Das war zu erwarten, allerdings ging es doch sehr schnell. Doch nicht alle Abmahner befassen sich nun ausschließlich mit dem Datenschutz. Daneben gab es noch weitere Abmahngründe, die man kennen sollte.

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Wer? Speck (durch die A Anwaltskanzlei Augsburg)

Wie viel? 749,23 Euro

Betroffene? Online-Händler allgemein

Was? Fehlende Datenschutzerklärung

Durch die DSGVO werden viele Vorschriften für Händler im Bereich des Datenschutzes neu geregelt. Unter anderem müssen eine Vielzahl von neuen Informationspflichten in der Datenschutzerklärung umgesetzt werden. Dass ein Fehlen der kompletten Datenschutzerklärung abgemahnt wird, ist nicht explizit eine Neuerung durch die DSGVO, sondern war auch davor schon gängig. Die Abmahnung ist auch aus anderen Gründen verwunderlich, denn der Streitwert ist sehr hoch angesetzt und es fehlt ein genauer Bezug zu der betroffenen Webseite. Auch passt die Unterlassungserklärung nicht zum abgemahnten Verhalten. Händler, die eine nicht verständliche oder widersprüchliche Abmahnung erhalten, sollten daher nicht voreilig zahlen, sondern zunächst anwaltlichen Rat einholen, denn durch die Unterlassungserklärung können im schlimmsten Fall hohe Vertragsstrafen entstehen.

Wer? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

Wie viel? --

Betroffene? Ebay-Händler

Was?  Falsche Werbung mit lebenslanger Garantie

Eine Garantie ist eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Herstellers, des Verkäufers oder eines Dritten und daher deutlich von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden. Doch wer damit wirbt, muss bestimmte Vorgaben einhalten. So müssen die Garantiebedingungen (Laufzeit, Umstände etc.) vor Abgabe der Bestellung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich müssen daher bei jedem damit beworbenen Artikel die Garantieinhalte zu sehen sein. Alternativ kann der Begriff „Garantiebestimmungen“ (oder eine ähnliche eindeutige Formulierung) in der Artikelbeschreibung verwendet werden und diese mit einem Link zu einer Shop-Unterseite hinterlegt werden, die über den Umfang der Garantie aufklärt. Die Garantie kann daher grundsätzlich auch lebenslang gelten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Artikel auch tatsächlich über diese lange Lebensdauer verfügt und die Garantie damit für den Kunden nicht praktisch wertlos ist. Doch auch hierbei müssen stets die Garantiebedingungen aufgeführt sein.

Wer? Haus des Kindes (durch Justus Rechtsanwalts-GmbH)

Wie viel? 995,40 Euro

Betroffene? Ebay-Händler allgemein

Was? Verstecktes Gewerbe

Für Kunden ist es essenziell, ob sie von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer Waren kaufen. Aus Kundensicht ist es beim Privatkauf vorteilhaft, dass die Ware ohne Steuer gekauft werden kann, nachteilig dagegen, dass Widerruf und Gewährleistung damit in den meisten Fällen ausgeschlossen sind. Für angeblich private Verkäufer bietet es hingegen nur Vorteile, da ansonsten Steuern und Verbraucherrechte zu beachten sind. Doch wer mehr als “normal” verkauft, kommt schnell in den Verdacht, ein versteckter gewerblicher Verkäufer zu sein. Eine genaue gesetzliche Definition gibt es nicht, sondern nur die Anhaltspunkte der Rechtsprechung. Danach kommt ein gewerbliches Handeln in Betracht, wenn der Verkauf auf eine gewisse Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Auf Plattformen wird zu einer Differenzierung auch oftmals die Anzahl der Bewertungen und angebotenen Produkte zur Hilfe genommen.

Kommentare  

#2 Sabine 2018-06-11 18:56
Potentiellen Abmahnanwälten sollte endlich das Handwerk gelegt werden,
diese haben lange genug abgesahnt, und ob diese Klientel Steuern bezahlt hat ist wohl auch noch zu hinterfragen. ( Verein etc........ )
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#1 Bert 2018-06-09 08:25
Wobei die hier beschriebene Abmahnung durch Justus Rechtsanwalts-G mbH durchaus ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung ist. Aus Händlersicht.
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