Titan oder Nicht-Titan

Oliver Kahn verklagt Hersteller von Torwarthandschuhen

Veröffentlicht: 28.11.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 28.11.2018
Oliver Kahn Wachsfigur in Berlin

Der ehemalige Torhüter der Nationalmannschaft Oliver Kahn verklagt, wie die Legal Tribune (LTO) berichtet, einen Hersteller von Torwarthandschuhen auf Unterlassung und Schadensersatz. Grund hierfür: Die Marke nennt sich „T1tan”. Kahn sieht seine Markenrechte verletzt, schließlich sei er der „Torwart-Titan”.

Matthias Leibitz, der Gründer von „T1tan”, hat die Marke bereits 2016 als europäische Marke eintragen lassen. Nach eigenen Angaben habe die Gründung aber gar nichts mit Oliver Kahn zu tun gehabt. „Der Gründer ist Eintracht-Frankfurt-Fan und findet Oliver Kahn gar nicht gut.", wird sein Anwalt von der LTO zitiert. Oliver Kahn hingegen hat die Marke „Titan” nie eintragen lassen. Außerdem hat er in einem Interview gesagt: „Ich will kein Titan mehr sein.”

Am Dienstag fand nun der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht München statt.

Schutz nicht-eingetragener Marken

Das sich Kahn die Marke nicht hat sichern lassen, ist dabei grundsätzlich unschädlich. Das Markengesetz macht nämlich keinen Unterschied, zwischen eingetragener und nicht-eingetragener Marke. Beide bestehen gleichberechtigt nebeneinander. Der Markenschutz entsteht hierbei nicht ausschließlich durch Eintragung der Marke, sondern kann auch durch die Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr erlangt werden.

Rufausbeutung an der Marke

Kahn wirft dem Hersteller vor, seinen guten Ruf rechtswidrig zu missbrauchen, so die LTO weiter. Dem hält der Hersteller entgegen, dass Kahn viel zu umstritten sei: Die Verwendung „seiner” Marke hätte gar keine positiven Effekte: „Es hat keinen Sinn, eine Marke zu benutzen, die von vielen Leuten gehasst wird." Außerdem sei Oliver Kahn lediglich ein und nicht der Titan. „Dieter Bohlen ist der Pop-Titan und selbst im Fußball und unter den Torhütern gibt es genug Titanen: Neuer, Adler, Buffon, Sepp Maier.", wird der Anwalt des Herstellers weiter zitiert. Hinzu kommt noch, dass man das Wort „Titan” mit vielen Sachen assoziiert: Da wäre das chemische Element, die griechische Mythologie, der Mond des Saturns und nicht zuletzt: Die mexikanische Electro/House Band „Titan”.

Bastian „Schweini” Schweinsteiger

Es ist nicht das erste mal, dass ein Fußballer seinen Spitznamen gerichtlich verteidigt, lässt die LTO weiter wissen. Bastian Schweinsteiger verklagte im Jahr 2010 einen Wursthersteller, der eine Bratwurst mit Namen „Schweini” auf den Markt brachte. Das Landgericht München gab dem Fußballer recht. Hier war der Fall aber anders: „Schweini” ist eine individuelle Bezeichnung, die nicht beschreibend ist.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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