Oberlandesgericht Frankfurt

Easyjet darf Verträge nach englischem Recht schließen

Veröffentlicht: 14.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.12.2018
Easyjet Flugzeug im Flug

Wie Legal Tribune (LTO) berichtet, hat die Wettbewerbszentrale Easyjet verklagt. Am Donnerstag fällte das Oberlandesgericht Frankfurt nun das Urteil. Konkret ging es bei der Klage um eine Klausel in den AGB mit deutschen Kunden. Dort legte das Flugunternehmen fest, dass auf diese Verträge englisches Recht angewendet wird. Das hatte besonders bei Stornierungen Folgen: Nach englischem Recht müssen im Falle von Stornierungen keine Gebühren oder Steuern an den Kunden zurückerstattet werden. Das empfand die Wettbewerbszentrale im Ergebnis für unlauter.

Keine überraschende Klausel

Das Landgericht sah das in erster Instanz auch so und gab der Wettbewerbszentrale Recht, so LTO weiter. Das OLG Frankfurt konnte sich dieser Meinung allerdings nicht anschließen. Unternehmen können prinzipiell eine Rechtswahl treffen und gerade bei Verträgen, in denen es darum geht, Landesgrenzen zu überschreiten, seien solche AGB für den Kunden auch nicht überraschend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kurz erklärt: Die Rechtswahl

Die Rechtswahl ist Auswuchs der Vertragsfreiheit und soll vor allem für Klarheit im internationalen Handel sorgen. Betreibt ein Händler in seinem Shop Handel in jede Ecke Europas, so kann er in seinen AGB festlegen, welches Recht anwendbar ist. Zu beachten ist bei Verträgen mit Verbrauchern aber das sogenannte Günstigkeitsprinzip (mehr dazu). Außerdem unterliegen diese Rechtswahlklauseln den ganz normalen Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie dürfen also beispielsweise nicht überraschend sein. Ein Fluganbieter, der rein inländische Flüge anbietet, dürfte daher kaum eine Rechtswahl nach irgendeinem anderen Land treffen. Die Klausel zur englischen Rechtswahl bei Easyjet ist hingegen kaum überraschend: Zwar geht es um Verträge mit deutschen Kunden, allerdings handelt es sich bei dem Unternehmen um eine britische Fluggesellschaft, die zudem noch Flüge zwischen Deutschland und England anbietet. Mit einer solchen Rechtswahl darf der Kunde also rechnen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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