Handel mit Bitcoins ist nicht strafbar

Veröffentlicht: 12.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 12.10.2018

Ein Mann wurde wegen dem Handel mit Bitcoins angeklagt und in zweiter Instanz freigesprochen: Der Bitcoin ist kein Finanzinstrument. Daher braucht man für den Handel mit ihnen auch keine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

Notebook mit Bitcoin-Kurs. Auf der Tastatur liegen Bitcoins.
© Wit Olszewsk - shutterstock.com

Der Angeklagte betreibt eine Homepage, auf der Käufer und Verkäufer mit Bitcoins handeln können. Dafür muss ein Benutzerkonto angelegt und ein Guthaben auf dieses Konto eingezahlt werden. Dieses Guthaben kann dann zum Erwerb von Bitcoins genutzt werden, die wiederum von anderen Nutzern stammen und auf deren Accounts eingestellt wurden.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn wegen einer fehlenden Erlaubnis zum Handel mit Finanzinstrumenten am 29. Februar 2016 zu einer Geldstrafe. Im Berufungsverfahren wurde er nun vom Landgericht freigesprochen. Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft erfolglos Revision beim Kammergericht Berlin ein.

Kein Finanzinstrument

Grundvoraussetzung für die Anwendung des KWG ist, dass ein Handel mit Finanzinstrumenten vorliegt. Das ist beim Bitcoin nicht der Fall. Zwar ist der Bitcoin unter manchen Wirtschaftsteilnehmern ein akzeptiertes Zahlungsmittel; allerdings unterscheidet er sich grundlegend von den üblichen Mitteln: Er wird weder von einer Zentralbank noch einer öffentlichen Behörde ausgegeben. Er ist in diesem Sinne also auch keine Währung. Er wird auch nicht reguliert. Allein die Verwender der Bitcoins überwachen die Richtigkeit der getätigten Übertragung. Er hat keinen darstellbaren oder vergleichbaren Wert. 

Aufgrund der Unterschiede zu den im KWG aufgezählten Finanzinstrumenten fällt der Bitcoin nicht unter die Regelungen des KWG.

Ergebnis

Da der Bitcoin nicht unter das KWG fällt, kann ein Handel mit ihm nicht strafbar sein. Soweit bekannt, handelt es sich bei diesem Urteil um die erste strafrechtliche Entscheidung zum Thema Kryptowährung.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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