Verbraucherschutz verklagt Facebook

Veröffentlicht: 25.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 25.10.2018

Um endlich Klarheit in den Datenschutz-Dschungel von Facebook zu bekommen, klagt nun der Verbraucherschutz.

Facebook-Logo mit Hängeschloss und wütendem Smiley auf einem hölzernen Hintergrund.
© rvlsoft / Shutterstock.com

Was bisher geschah

Die EU-Datenschutzverordnung muss seit dem 25. Mai 2018 nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren verpflichtend angewendet werden. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unter anderem begründet sie dabei das Recht auf Vergessenwerden. Dieses Recht haben Personen gegenüber anderen, die Daten erheben (Verantwortliche). Besonders problematisch wird dieses Konstrukt, wenn man zwar Daten nutzt, aber keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung hat und dennoch Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist. Das ist nämlich dann der Fall, wenn man eine Fanseite bei Facebook betreibt.

Bereits im Juni hat der EuGH beschlossen, dass Facebook-Seitenbetreiber gemeinsam mit Facebook für die verarbeiteten Daten von Nutzern haften. Facebook passte daraufhin seine Datenschutzregeln entsprechend an. Dies führt zu einigen praktischen Problemen:

Nach der DSGVO haben die Nutzer einen Anspruch auf Auskunft über die Datenverarbeitung gegenüber Seitenbetreibern. Die Seitenbetreiber haben aber erstens keinen Einfluss darauf, welche Daten von Facebook wie verarbeitet werden, zweitens können sie auch nicht verhindern, dass Daten verarbeitet werden und drittens wissen sie im Grunde genommen auch nicht, was da genau im Hintergrund abläuft. Das macht das Verfassen einer rechtskonformen Datenschutzerklärung faktisch unmöglich. Diese Situation ist sowohl für Nutzer als auch für Betreiber der Seiten eine unbefriedigende Situation.

Aktuell ist es daher nicht möglich, eine rechtssichere Facebook-Fanpage zu betreiben.

Fortsetzung folgt

Wie die Leipziger Internetzeitung (L-IZ) nun berichtet, will sich die Verbraucherschutzzentrale Sachsen dem Problem annehmen: Sie will eine Datenschutzklage gegen Facebook erheben und den Datengiganten damit zu mehr Transparenz zwingen.

„Jeder Nutzer hat das Recht zu wissen, was mit seinen Daten passiert und wer dafür verantwortlich ist. Es kann nicht sein, dass sich Facebook seiner Verantwortung entzieht“, wird Rechtsexperte Michael Hummel von der L-IZ zitiert.

Facebook steht in der Kritik, da es sich besonders nutzerfreundlich gibt: Viele Einstellungen sind bereits da. Seiten und Nutzerprofile können mit nur wenigen Klicks erstellt werden. Facebook suggeriert damit zum einem den Nutzer, dass er Herr über seine eigenen Daten ist und zum anderen ist vielen durch die Einfachheit der Plattform gar nicht bewusst, wie das ganze mit der Datenhaftung aussieht.

Ziel der Klage

Ziel der Klage ist es, so die L-IZ weiter, Facebook in die Pflicht zu nehmen: Nicht die Nutzer, sondern das Unternehmen soll für die erhobenen Daten allein haften.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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