DSGVO

WhatsApp ignoriert Widersprüche

Veröffentlicht: 19.11.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.11.2018
Whatsapplogo mit Schlüssel im Vordergrund

Der Nachrichtendienst WhatsApp überträgt die Daten seiner Nutzer an Facebook und an andere Drittanbieter. Nach der DSGVO steht den Nutzern ein Recht zum Widerspruch dieser Weitergabe zu. Nun berichtet Golem, dass das Unternehmen aber nicht auf die Widersprüche seiner Nutzer reagiert.

DSGVO: Betroffene haben Widerspruchsrecht 

Seit Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Sie räumt den Betroffenen von Datenverarbeitungsprozessen umfangreiche Rechte ein. Dazu gehört auch, dass die Betroffenen einer Verarbeitung der Daten widersprechen können. Dieses Recht haben natürlich auch Nutzer von Diensten wie WhatsApp, denn: Das Unternehmen leitet Nutzerdaten gezielt an Facebook und andere Drittanbieter weiter. In einer eigenen Anleitung erklärt der Messenger-Dienst, wie Nutzer Widerspruch einlegen können.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit von Widersprüchen?

Die DSGVO legt für die Bearbeitung von Widersprüchen eine Frist von einem Monat fest. Wie Golem weiter berichtet, reagiert das Unternehmen auch innerhalb dieser Frist wie folgt auf Widersprüche:

„Unser Spezialistenteam untersucht gerade deine Anfrage. Sie enthält einige komplexe Aspekte, die wir angesichts der neuen Regelungen unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgfältig prüfen. Leider dauert dieser Vorgang aufgrund dieser Komplexität eventuell weitere zwei Monate, wie es laut der DSGVO gestattet ist. Wir nehmen deinen Antrag sehr ernst. Vielen Dank für dein Verständnis und deine Geduld."

Eine solche Verlängerung der Frist ist in komplexeren Fällen tatsächlich zulässig. Das Problem: Das Unternehmen reagiert teilweise nicht noch einmal innerhalb dieser erweiterten Frist. Reagiert es dennoch, dann laut Golem nur sehr kryptisch:

„Wir haben deinen Einspruch geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verarbeitung, gegen die du Einspruch erhebst, sich auf die relevante Rechtsgrundlage für einen Einspruch gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung stützt."

Diese Antwort dürfte den Anforderungen, die die DSGVO stellt, kaum genügen. Demnach müssen Datenverarbeiter zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung darlegen.

So können Nutzer bei Datenschutzverstößen vorgehen

Kommt WhatsApp seinen Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung nicht nach, so stehen Betroffenen Beschwerderechte zu. Zwar schreibt das Unternehmen in seiner Anleitung zum Widerspruchsverfahren, dass eine solche Beschwerde nur in Irland möglich sei – das ist aber falsch. Die Nutzer können auch Beschwerde in Deutschland einreichen. Dafür ist die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, kurz BfDI zuständig. Wie Golem weiter berichtet, liegen der Behörde aber zur Zeit noch keine Beschwerden von Whatsapp-Nutzern vor.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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