Sechs Monate Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO sorgt für „beachtliche Zahlen“ an Datenschutz-Beschwerden

Veröffentlicht: 14.12.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Schloss mit digitalem Hintergrund

Am 25. Mai 2018 wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) endgültig umgesetzt. Wie ein aktueller Bericht der Bundesdatenschutzbehörde nun nach einem halben Jahr zeigt, nehmen die Bürger ihre neuen Rechte verstärkt wahr. „Bedenkt man unsere eingeschränkte Zuständigkeit, sind beachtliche Zahlen an Eingaben und Beschwerden zu Datenschutzverstößen im ersten Halbjahr eingegangen“, so die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, wie Heise Online berichtet.

Demnach seien bei der Bundesdatenschutzbehörde rund 3.700 allgemeine Eingaben und konkrete Beschwerden eingegangen. Dazu seien noch 4.667 Meldungen etwa von Firmen zu Datenschutzverstößen gekommen.

Bundesweit hätten die staatlichen Kontrolleure Voßhoff zufolge 11.000 Beschwerden bis Anfang September gezählt. Über 6.100 dieser Beschwerden hätten den Datenschutz betroffen. Die Zahlen umfassen die öffentlichen Stellen. Im privaten Bereich hat die Bundesdatenschutzbehörde nur sektorbezogene Aufsichtskompetenzen. So fallen Telekommunikations- und Postdienstunternehmen in den Kompetenzbereich der Behörde. Für die anderen Fälle sind die Landesdatenschutzbeauftragten und andere Behörden der Länder zuständig.

55.000 Beschwerden in der gesamten EU

EU-weit seien bis Ende September 55.000 Beschwerden und 18.900 Meldungen von Datenschutzverletzungen eingegangen, so Voßhoff weiter. Im übergeordneten Gremium des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) arbeite man gut zusammen und habe „in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Leitlinien herausgegeben“. Die EDSA bearbeitet auch grenzüberschreitende Fälle – von diesen seien bis Anfang Dezember 517 Meldungen eingegangen.

In Deutschland koordiniert die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) das Vorgehen rund um die DSGVO. Voßhoff räumt dabei ein, dass die EU-Verordnung zu einer „sehr starken Verunsicherung in der Bevölkerung“ geführt habe. Die Bundesdatenschutzbeauftragte zeigte sich allerdings auch von einer „Vielzahl an Fehlinformationen“ überrascht. So sei in manchen Medien beispielsweise „das Ende der Fotografie“ vorhergesagt worden, wie Voßhoff bereits im September nach 100 Tagen DSGVO moniert hatte.

Frage nach Abmahnfähigkeit noch ungeklärt

Die Bundesdatenschutzbeauftragte forderte nun eine zentrale Informationskampagne rund um die DSGVO, die etwa über die Stiftung Datenschutz durchgeführt werden könne. Auch die Frage nach Abmahnungen im Hinblick auf die DSGVO sei noch offen. Bisher haben verschiedene Gerichte höchst unterschiedlich in dieser Frage entschieden: So seien DSGVO-Verstöße nach Ansicht des LG Bochum nicht abmahnfähig, das LG Würzburg und das OLG Hamburg sahen das allerdings anders. Das LG Wiesbaden verneinte hingegen die Abmahnfähigkeit.

Der Bundestag hatte im Juni die Regierung dazu aufgefordert, die DSGVO bei einer Gesetzesinitiative gegen Abzocke besonders zu beachten. Kostenpflichtigen Abmahnungen sollten so bei „nicht erheblichen oder geringfügigen“ Verstößen untersagt werden. Dieser Aspekt wurde in einem Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Barley (SPD) allerdings ausgespart.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Michael Pohlgeers

Kommentare  

#1 wolfgang Köbke 2018-12-17 12:15
Wenn Du im Leben nicht weiter weist und keine anderen Probleme hast, meckere los und nehme den "Datenschutz" bzw. den "Umweltschutz". Und schreibe alle deine persönlichen Daten nach Faceboob und Co, nehme an jeder Verlosung teil, nehme alle Kundenkarten an, dann bist Du bestimmt sicher nach der DSGVO. Sage keinen Deinem Namen machen Dein Klingelschild ab (Österreich) usw und so fort.

Mein Gott, wo sind wir Menschen nur geblieben ???

mfg
wk
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.