Erste Anzeigen bei LUCID

Neues Verpackungsgesetz zeigt bereits Wirkung

Veröffentlicht: 14.01.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Verpackung und Folie

Der Wirbel war groß, als zum äußersten Ende von 2018 die Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nicht aufrufbar war – wegen angekündigter Wartungsarbeiten. Nicht ohne Grund, schließlich ist die dortige Registrierung seit dem 01. Januar 2019 eine zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit vieler Online-Händler. Seit diesem Zeitpunkt gilt das Verpackungsgesetz, welches die Verpackungsverordnung abgelöst hat und dafür Sorge tragen soll, dass die Vorgaben zur Entsorgung von Verpackungen den aktuellen Umständen in vielerlei Punkten wieder gerecht werden.

Die für die meisten Händler relevanten Aspekte der neuen Rechtslage stellen dabei die Zentrale Stelle und das dazugehörige Verpackungsregister LUCID dar. Getreu dem Prinzip der Produktverantwortung obliegt es bereits seit 1993 vielen Gewerbetreibenden, für den selbst produzierten Verpackungsmüll, der besonders auch im Versandhandel anfällt, die Haftung zu übernehmen. Praktisch wird dies seitdem über die Beteiligung an dualen Systemen gewährleistet, welche die Entsorgung beim Endverbraucher sicherstellen.

Verpackungsregister LUCID trägt bereits Früchte

LUCID macht diese Beteiligung nun nachvollziehbar. Das Register ist offen für jedermann einsehbar und verrät, wer seiner Verantwortung auch tatsächlich nachkommt. Nötig sei dies, um ein flächendeckendes Recycling sicherzustellen. Jeder Pflichtige leistet einen finanziellen Beitrag und stellt somit auch die Funktionsfähigkeit des Systems überhaupt sicher. In der Vergangenheit soll dies jedoch nicht reibungslos geklappt haben: Viele derjenigen, die sich eigentlich an einem dualen System beteiligt haben müssten, waren sich über diese Pflicht nicht im Klaren oder vermieden sie bewusst. Andere Beteiligungspflichtige mussten die fehlenden Beiträge durch ihre eigenen ausgleichen. „Wir haben das Register bereits im August 2018 auf privatrechtlicher Basis gestartet, weil wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt. Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehr-Bringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind“ erklärt Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Die ersten Zahlen sprechen für ihre Annahme: Etwa 130.000 Unternehmen haben sich bislang im Verpackungsregister registriert, etwa 70.000 Unternehmen mehr als bis zur Geltung des VerpackG bei den dualen Systemen vermerkt waren, so hieß es am 14. Januar auf einem Pressegespräch im zuständigen Bundesministerium. Zudem bemühe man sich darum, Informationen für Betroffene bereitzustellen und über die Pflichten und die Gründe dahinter aufzuklären. Denn die Beantwortung der Fragen, inwiefern eine Verpackung lizenzierungspflichtig ist und was es mit der Systembeteiligung generell auf sich hat, ist insbesondere im Onlinehandel oftmals gar nicht so einfach.

Erste Anzeigen sind eingegangen

Neben Neuregistrierungen trägt das Verpackungsregister jedoch auch schon andere Früchte: Die Öffentlichkeit des Registers ruft Konkurrenten auf den Plan, die Zentrale Stelle habe bereits am 02. Januar Anzeigen erhalten über Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachgekommen sind. In welchem Ausmaß die Abmahn-Mühlen bereits rattern, das lässt sich nur erahnen. Die Abhilfe ist jedoch grundsätzlich einfach: Wichtig ist die Registrierung bei der Zentralen Stelle und die Anmeldung bei einem dualen System (Näheres dazu hier).

Änderungen in der Rechtslage ergeben sich auch an anderen Stellen, etwa wurde die Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen ausgeweitet. Im Zentrum des Gesetzes steht die Anhebung der Recycling-Quoten, lässt Bundesumweltministerin Svenja Schulze wissen. Eine Durchschnittsquote von 70 Prozent sei angepeilt. Unternehmen sollen durch entsprechende Kosten zu umweltverträglicheren Verpackungsmaterialien wechseln, aber auch bei Verbrauchern solle mittelbar ein besseres Umweltbewusstsein erreicht werden.

Kommentare  

#3 Marcel 2021-01-31 17:22
Hallo, ich bin dabei einen Online Shop im klassischen dropshipping Stil zu starten.
Ich möchte Ware aus China, Spanien & Frankreich importieren und direkt hier an den Endverbraucher in Deutschland schicken lassen.
Auf dem Versandlabel stehe weder ich, noch meine Firma.
Muss ich eine Registrierung nach VerpackG durchführen?

Gruß

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Antwort der Redaktion

Hallo Marcel,

ob du in dem Fall lizenzieren musst, kommt auf ein paar Einzelheiten an. Zum Beispiel speilt es eine große Rolle, was auf dem Paket steht. Schau am besten mal hier: onlinehaendler-news.de/.../...

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Die Redaktion 2019-02-08 12:45
Hallo Stephan,

es freut uns zu hören, dass Dich der Händlerbund gut unterstützen kann!

Man muss wohl davon ausgehen, dass man die Gesetze, die für einen selbst relevant sind, schlichtweg kennen müssen soll. In der Praxis kann das aber zu einer fast nicht zu bewältigenden Aufgabe werden – besonders im internationalen Kontext. Wir bemühen uns daher, unsere Leser so gut wie möglich auf dem Laufenden zu halten.

Beim Thema Verpackungslize nzierung außerhalb Deutschlands wird die Sache leider recht kompliziert. Allein in der EU hat jedes Mitgliedsland eine unterschiedlich e Rechtslage, es gibt also mindestens 28 verschiedene Lösungen. Einen zentralen Ansprechpartner in der EU gibt es leider außerdem auch nicht. Vorerst kann daher nur empfohlen werden, sich mit dem genutzten Dualen System auseinanderzuse tzen. Viele dieser bieten Lösungen für die internationale Lizenzierung an und sind kompetent darin, offene Fragen zu klären oder übernehmen je nach Nation sogar die nötigen Vorgänge.
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#1 Stephan 2019-02-08 09:13
Wir betreiben einen Online Shop in Italien, liefern aber hauptsächlich in den deutschsprachig en Raum, weshalb wir Mitglied beim Händlerbund sind. Dadurch werden wir über rechtliche Änderungen aus Deutschland immer rechtzeitig informiert und können reagieren. Wenn ich mich so im LUCID-Register umschaue und Shops in Italien prüfe, bei denen ich weiß, dass sie in Deutschland Millionen umsetzen, dann sind die in LUCID nicht eingetragen. Ich gehe davon aus, dass diese Unternehmen z. T. einfach gar nichts über das neue Verpackungsgese tz wissen. Woher sollten sie auch? Das steht ja hier nicht in der Zeitung.

Wenn ich mal von unserem Shop ausegehe, dann weiß ich zwar, dass wir in Deutschland prinzipiell nun alles geregelt haben, aber für den Rest von Europa, den wir ja auch beliefern, habe ich keine Ahnung. Ich kann doch nicht für jedes Europäisches Land die Gesetzeslage verfolgen. Von der Zeit mal abgesehen, geht das schon rein sprachlich nicht. Woher weiß ich, dass es nicht auch in Portugal ein zu LUCID vergleichbares Register gibt, wo ich mich registrieren müsste? Oder in Frankreich? Wenn dem so wäre, dann könnte ich jederzeit aus eines dieser Länder abgemahnt werden, richtig?
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