Neue Energielabel für den Handel

Veröffentlicht: 22.03.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.03.2017

Online-Händler müssen bereits seit zwei Jahren auch im Online-Shop zwingend für die entsprechenden Produktkategorien elektronische Etiketten bereithalten (Verordnung Nr. 518/2014). Das war vor 2015 keine Pflicht. Künftig besteht wieder Handlungsbedarf, weil neue Etiketten eingeführt werden.

Energieeffizienz
© Mmaxer / Shutterstock.com

Verbraucher online über Energieverbrauch informieren

Wer Elektrogeräte (z. B. Geschirrspüler, Kühlgeräte und Waschmaschinen) verkauft, muss dafür sorgen, dass der Kunde vor dem Kauf über den Energieverbrauch und andere wichtige Faktoren (z. B. Geräuschemission) informiert wird. Seit einigen Jahren reicht es noch nicht einmal mehr aus, die Informationen als Text in die Artikelbeschreibung aufzunehmen.

Das Energielabel muss vielmehr in der Nähe des Produktpreises dargestellt werden und gut sichtbar sowie leserlich sein. Weil viele Shopsysteme hier an ihre Grenzen stoßen, kann auch eine alternative Darstellung gewählt werden: Dabei wird das Energielabel statt mit einem gewöhnlichen Link durch einen kleinen „Vorschaupfeil“ dargestellt. Das Energielabel erscheint dann beim Mausklick auf bzw. dem Maus-Rollover über den Pfeil:

 Energieeffizienz kurz

 

Erfüllungsaufwand für den Online-Handel

Wer sich wegen der Abmahnfähigkeit viel Mühe gemacht und die Energielabels in den Shop eingepflegt hat, muss jedoch künftig wieder ran. In wenigen Jahren soll Schluss sein mit den zahlreichen verschiedenen Energielabels. Die Energieeffizienzklassen A+ bis A+++ sollen abgeschafft und die Energieeffizienzklassen auf eine einheitliche und durchgängige Skala von A bis G beschränkt werden, wie die EU-Kommission berichtet.

Auch wenn die neuen Labels noch Zukunftsmusik sind, werden Online-Händler wieder alle Hände voll zu tun haben und mit einem erheblichen Zeitaufwand rechnen müssen – bedeutet jede Gesetzesänderung doch wieder eine neue Abmahngefahr.

 

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