EU-Gesetz: Behörden bekommen mehr Befugnisse, um Online-Betrug zu stoppen

Veröffentlicht: 15.11.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 15.11.2017

Um Verbraucher künftig noch besser gegen Betrüger aus dem Internet zu sichern, hat das EU-Parlament ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Dieses soll staatlichen Behörden mehr Möglichkeiten einräumen und langfristig das Vertrauen in den Online-Handel stärken.

Justizia in der Sonne
© Alexander Kirch – shutterstock.com

„37 Prozent der Online-Shops und Buchungswebsites für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronikprodukte und Finanzdienstleistungen verstießen 2014 gegen das EU-Verbraucherrecht.“ – Dieses Ergebnis veröffentlichte das EU-Parlament am gestrigen Dienstag auf seiner Website und macht damit gleichzeitig deutlich, wie groß der Nachholbedarf im Online-Handel an manchen Stellen noch ist.

Auf Basis dieses Wissens hat das Parlament künftige Vorgehensweisen und Strategien in den Blick gerückt und „mit breiter Mehrheit einem Gesetzentwurf zum Online-Shopping zugestimmt“, wie WinFuture berichtet.

Behörden sollen besser zusammenarbeiten können

Im Rahmen der vorgesehenen Regelungen geht es darum, die Verbraucher in Zukunft besser vor Betrügern zu schützen. Ziel ist es, illegale Machenschaften schneller und effizienter aufzuspüren und zu stoppen. Um dies zu erreichen, sollen die nationalen Behörden mit einer größeren Bandbreite an Befugnissen ausgestattet sein.

Auch sollen die neuen, anvisierten Regelungen dazu dienen, die Zusammenarbeit verschiedener Behörden innerhalb der EU besser zu koordinieren und diese weiter zu stärken.

Sanktionen und Websiten-Sperrungen als Maßnahmen gegen Betrug

Als Maßnahme nennt das EU-Parlament beispielsweise die Schließung rechtlicher Schlupflöcher, die es ermöglichen, den Verbraucherschutz zu unterwandern. Genannt werden außerdem eine Handvoll konkreter Schritte, die das Gesetz mit sich bringen soll:

So soll es künftig unter anderem erleichtert werden, Informationen von Domänenregistrierungsstellen und Banken einzufordern, um betrügerische Händler zu identifizieren. Des Weiteren sind Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen vorgesehen. Auch konkrete Warnhinweise an Verbraucher oder Sanktionen und Geldstrafen könnten ein probates Mittel gegen Betrüger sein. Wenn keine anderen Maßnahmen greifen, soll sogar die Einschränkung oder auch Deaktivierung von Webseiten möglich sein.

Verbraucherorganisationen kommt stärkere Rolle zu

Weiterhin sollen künftig auch Verbraucherorganisationen stärker in den Kampf gegen Online-Betrüger eingebunden werden und „proaktiv“ mitarbeiten. Dies war nach Angaben des EU-Parlaments eine der wichtigsten Forderungen an die Verhandlungen mit dem Rat. Der Grund hierfür ist, dass die Verbraucherorganisationen durch ihre tägliche Praxis häufig mutmaßliche Verstöße kennen und diese schneller aufdecken können als es möglicherweise für Behörden der Fall ist.

„Die neuen Vorschriften werden die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Verbraucherschutzes stärken und verbessern, sodass sie die Einhaltung leichter überwachen und grenzüberschreitende Verstöße bekämpfen können. Die nationalen Behörden, die Kommission und die Verbraucherorganisationen, die alle zusammen agieren, werden einen wirksamen Mechanismus schaffen, um skrupellose Händler sowohl online als auch offline zu bekämpfen und die Rechte der Verbraucher im Binnenmarkt durchzusetzen“, kommentiert Berichterstatterin Olga Sehnalová.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Tina Plewinski

Kommentare  

#1 Heidemann 2017-11-15 10:15
also gegen das VerbraucherUNre cht zu verstossen ist ja kein Kunststück - irgendwo ein Punkt ,Komma ,Semikolon vergessen oder an der falschen Stelle - oder auch der Händlerbund bekommt das mit z.B. mit dem beknackten OS-link nicht auf die Reihe.
jede Woche irgendwelche neuen EU-Drangsalieru ngen - meine starke 1,25 Mann /Frau Firma müsste ein Heer von Anwälten beschäftigen um nur auf den laufenden zu bleiben.
also bei wem wird das natürlich dann greifen - bei kleinen und kleinsten.
und was heißt Verbraucherverb ände ?
IDO schimpft sich auch so - also ja ,die haben tagtägliche Erfahrungen mit Abmahnungen ! Bravo !
naja mir fallen da noch paar Kommentare ein - die sicher nicht gesendet werden - Geschichte usw.
übrigens die größte Betrügerschar stellen die Verbraucher selbst - wenn Sie als Verkäufer und Privatiers auftreten - wieviel Steuern gehen den Fiskus wohl hier verloren ? sicher mehr als die lächerliche eine Milliarde ,wie gestern vermeldet ,unsere Chinesischen Freunde unterschlagen - wäre es da nicht an der Zeit China eine neue Mauer zu gönnen ?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.