Barley legt Gesetzesentwurf vor: Bremse für Abmahnindustrie

Veröffentlicht: 12.09.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.09.2018

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Schluss mit Abmahnmissbrauch machen: In Zukunft sollen Abmahnungen deutlich unlukrativer werden. Den Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs legte die Politikerin gestern vor. Laut dem uns bekannten Referentenentwurf kann durch die Senkung missbräuchlicher Abmahnungen die Wirtschaft um mehrerere Hunderttausend Euro entlastet werden.

Person bedient 3D-Rechts-Symbole
© sdecoret - shutterstock


Eigentlich sollen Abmahnungen den fairen Wettbewerb stärken. In der Realität bringen sie aber viele Online-Händler ins Schwitzen: Oft reicht ein falsches Wort in den AGB aus, um von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden. Hinter den Mitbewerbern verbergen sich allerdings hin und wieder schwarze Schafe mit zweifelhaftem Mitbewerberstatus. Die kostenpflichtige Abmahnung wird oft von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung begleitet. Jeder noch so kleine Folgeverstoß des Händlers kostet Geld.

Bremse für Abmahnindustrie

Seit gestern liegt dem Bundestag der Entwurf der SPD-Politikerin und Bundesjustizministerin Katarina Barley vor. Durch den Entwurf sollen Einrichtungen, die mit Abmahnungen missbräuchlich den großen Reibach machen, die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Über zwei Neuerungen dürften sich die Online-Händler besonders freuen:

Zum einen soll der Streitwert auf maximal 1000 Euro gedeckelt werden. Laut der Süddeutschen Zeitung liegt der Betrag in jedem fünften Abmahnfall bei mehr als 2000 Euro.

Zum anderen soll der fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden. Künftig soll das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das hat bereits in einem anderen Bereich, dem Urheberrecht (insbesondere bei illegalem Filesharing), Erfolg gezeigt: Seitdem § 104a Urheberrechtsgesetz den Gerichtsstand auf den Wohnsitz des Beklagten festlegt, ist es Abmahnern nicht mehr möglich, sich ein von vornherein wohlgesonnenes Gericht auszusuchen.

Über die weiteren Einzelheiten des Entwurfes berichteten wir bereits in der vergangenen Woche.

Jede Zehnte Abmahnung ist missbräuchlich

Aus der Händlerbund-Studie zu Abmahnungen ergab sich, dass fast jeder dritte Händler im Jahr 2017 von einer Abmahnung betroffen war. 2015 war es noch jeder fünfte. Wie die Süddeutsche Zeitung weiter berichtet, sollen rund 10 Prozent der Abmahnungen missbräuchlich sein.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#6 Jörg L. 2018-09-25 13:03
Zwar richtig, jedoch sitzt hinter jeden Anwalt auch ein Auftraggeber (zumindest sollte es so sein) und es gibt genug neidige Mitbewerber die jeden kleinsten Fehler abmahnen. Anderer seits muss man natürlich sagen, das Händler welche Ihren Shop mit viel Zeit und Geld 'Abmahnsicher' (wenn es überhaupt geht) machen, sich gegen Händler schützen wollen, die das eben nicht machen und dadurch natürlich, weil weniger Aufwand, günstiger anbieten können, mal ganz abgesehen von den 'Kleinstunterne hmer' welche einfach oft Ihr Hobby damit finazieren wollen und gar keine Gewinnabsicht haben. Mal ganz ehrlich, würde mann alle 'Kleinstunterne hmer' ohne Gewinnabsicht, den Stecker ziehen, wären die Margen (zumindest in unserer Branches), um gut 10-15% höher.

Fakt ist:
Die Abmahnung ist ein Werkzeug, nicht nur um Missstände kunt zu tun und um jemanden zu schädigen, sondern hauptsächlich den 'Vorteil', den sich der abgemahnte Händler (ggf. seit Jahren), gegenüber dem abmahnenden Händler welcher, wie oben schon gesagt, Zeit und Geld investiert hat, aus zu gleichen. Klar, der abmahnende Händler hat, außer das der andere Händler etwas ändert und nen Betrag x an den Anwalt zahlt, nichts davon, da er ja von dem Geld was bezahlt wird, nichts bekommt (zumindest wenn rechtlich korrekt zu geht, ansonsten wäre es eine Missbräuchlich Abmahnung und für Anwalt und Händler strafbar). Im Normalfall wird man zwischen 350-800EUR zahlen für ne Abmahnung, dies steht jedoch in keiner Relation zu dem was ein Shop Betreiber in Zeit und Geld investiert um einen abmahnsicheren Shop zu haben. Somit kommt eigentlich jeder 'Kleinstunterne hmer' ja billig weg, denn Ihm wird ja auch noch vorgekaut was alles falsch ist. Copy und Paste und ggf mal paar kostenfreie SW Updates, das wars dann für die meisten.
Und klar es trifft zuerst immer die Kleinen.
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#5 Lenny3 2018-09-14 09:52
die Juristen in den Gerichten verlangen von Händlern Perfektionismus.
Dabei schreiben Ihre Kollegen im Ministerium - alle mit 1A Abschluusx, sonst dürften die dort nicht arbeiten, schwammige Gesetze, die weit entfernt von Klarheit sind und machen diesen 100 tausendfachen Abmhnbetrug erst möglich.

Welchen unteridischen Charakter und Weltfremdheit haben sowohl die Abzocker als auch Richter die diese Abzocke zulassen.
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#4 Die Redaktion 2018-09-14 08:47
zitiere AundM:
"Aus der Händlerbund-Studie zu Abmahnungen ergab sich, dass gut jeder vierte Händler im Jahr 2016 von einer Abmahnung betroffen war."


Hallo AundM,

es ist bereits eine aktuellere Studie verfügbar, der Artikel wurde entsprechend angepasst, wir entschuldigen uns für das Missverständnis.

Sie haben Recht! Die Zahlen sind drastisch gestiegen. Anfang des kommenden Jahres wird der Händlerbund erneut eine Studie zum Thema durchführen und wir erwarten, dass sich die Tendenz fortsetzen wird.

Viele Grüße,
Die Redaktion
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#3 anja 2018-09-13 23:18
wieder so ein witz. zum ersten mußten bereits tausende, gg.f zigtausende kleinunternehme r und kleingewerbetre ibende deswegen scho insolvenz anmelden - wegen abmahungen für nichtigkeiten ! da hätte man bereits vor spätestens 10 jahren massiv einen riegel vorschieben müssen. aber offenbar wollen unsere politker ja, daß die kleinen endgültig verschwinden, anders läßt sich das nicht rechtfertigen. es wurden ja auch vornehmlich die kleinen in masse abgemahnt, die sich um alles alleine kümmern müssen inkl. shop, werbung, buchhaltung, kundenbetreuung ihren privaten arbeiten, ständige anpassungen wegen gesetzesänderun gen und dann aber auch noch geld verdienen !! (denn das war ja bei dem ganzen anderen noch gar nicht dabei !) .... mal abgesehen davon, daß dafür eine 7-tage-woche mit minimalschlaf schon nciht ausreicht, wurden die immer als erste mit abmahnungen bombardiert. die haben auch keinen eigenen anwalt und keine eigene rechtsberatung und kämpfen um jeden cent. leichte beute also. was macht es für einen unterschied, ob die nun wegen 2000,- oder 1000,- € ihre existenz verlieren ? beides ist zuviel. meist haben hartz4-empfänge r im monat mehr zum leben als ein kleiner selbständiger.
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#2 AundM 2018-09-13 11:04
"Aus der Händlerbund-Stu die zu Abmahnungen ergab sich, dass gut jeder vierte Händler im Jahr 2016 von einer Abmahnung betroffen war."

Wann planen Sie die nächste Studie ? Die Zahlen sind drastisch gestiegen !
Unterstützen Sie doch mit einer Studie die Ergebnisse der Trusted Shops Studie!
Wenn Sie sich deren Ergebnisse anschauen, dann sind die geschätzen 10% missbräuchliche n Abmahnungen wohl nochmal zu überdenken.
Auf welcher Datenlage beruhen denn diese Schätzungen ?

Es gibt doch gar keine repräsentative Statistik ! Das ist ja das grundlegende Problem ! Die Bundesregierung sollte erstmal mit einer großangelegten Studie die in den letzten 5 Jahren erfolgten Abmahnungen untersuchen:
Wer mahnt wie viel ab und vor allem auch was ? Welche Verstöße in welcher Größenordnung ?
Und zwar mit dem Augenmerk auf den Verbänden - die mit System abmahnen.
Diese Systematik sollte dringend erforscht werden und zwar nicht von Juristen, sondern von It-Spezialisten . Der Onlinehandel ist für Abmahner so lukrativ, weil man mit Hilfe juristischer Laien und der Suchfunktion auf Plattformen so schnell fündig wird.
Und das noch nicht mal in den Rechtstexten, sondern in den Artikelbeschrei bungen ! Die Rechtstexte sind per Scrawling viel schwerer abzusuchen.
Daher machen Sie eine Studie, die gezielt nach abgemahnten Verstößen in den Artikelbeschrei bungen fragt ! Hier stecken die vermeintlichen Bagatellverstöß e, deren Abmahnung verhindert werden sollen !
Vermeintlich deshalb, weil sie oft auf Flüchtigkeitsfe hlern beruhen ODER noch schlimmer auf IT-Fehlern der Plattform.
Händler, die GAR KEINE Rechtstexte haben - vor allem auch kein Impressum - sind dagegen vor Abmahnungen fast sicher - weil eine Abmahnung eines Händler, bei dem man erst die Adresse ausfindig machen muss, viel zu aufwendig wäre.
Das ist doch absurd !
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#1 Karin Heinke 2018-09-12 23:40
Selbst Abmahnungen mit einer Forderung von 1000 € können für kleine Händler den Ruin bedeuten. Ich plädiere dafür, das Abmahnungen, im Sinne von einen Fehler melden/aufzeige n grundsätzlich frei von Forderungsbeträ gen sein müssen. Kein Mensch ist fehlerfrei! Kopierfehler, Flüchtigkeitsfe hler und auch "Unwissenheit", z.B. ob ein Name /Begriff urheberrechtlic h geschützt ist und falls Ja in welchem Land, sollten in erster Instanz keine finanziellen Konsequenzen haben. Wer den Fehler dann nicht binnen einer Frist korrigiert oder zum "Wiederholungst äter" wird, der muss mit rechtlichen Schritten rechnen, aber erst dann. Das nimmt uns Händlern viel Angst, entlastet die Gerichte und die Abmahnanwälte können sich neuen Aufgaben widmen.
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