Neues Verpackungsgesetz: Welche Fragen Händler dazu bewegen

Veröffentlicht: 18.09.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

Durch das Verpackungsgesetz wird es ab dem 01. Januar 2019 zu manchen Änderungen im Bereich der Verpackungen kommen. Da viele Verpflichtungen neu sind, kommen viele Fragen bei Händlern auf. Diesen wollen wir nachgehen.

© -Taurus-/shutterstock.com

Warum gibt es nun überhaupt ein Gesetz?

Bisher galt bezüglich der Vorgaben bei der Verwendung der Verpackung die Verpackungsverordnung. Doch konnte es die Verordnung in vielen Teilen nicht erreichen, dass sich tatsächlich alle Verwender von Verpackungen ordnungsgemäß an ihrer Verpflichtung beteiligen. Um dies zu erreichen, wurde im Sommer 2017 das Verpackungsgesetz (VerpackG) verabschiedet. Neben Änderungen neuer Überwachungsmöglichkeiten soll auch die Quote der recycelten Stoffe erhöht werden.

Gilt das VerpackG überhaupt für Online-Händler?

Das VerpackG gilt auch unmittelbar für Online-Händler, denn diese können Hersteller im Sinne des Gesetzes sein, da sie Verpackungen wie Kartonagen, Luftpolsterfolie, Klebeband etc. verwenden und diese Verpackung bei einem Endkunden als Müll anfallen kann. In diesen Fällen wären sie als Hersteller zu sehen und müssten sich lizenzieren und registrieren.

Gilt das VerpackG auch im B2B Bereich?

Nein. Da hierbei die verwendete Verpackung nicht als Müll bei einem Endverbraucher anfällt, gilt das Gesetz im Bezug auf die Verpackung zwischen Händlern nicht. Weiterhin gilt das Gesetz auch nicht im rein privaten Bereich.

Was muss ich für Verpackungen im Online-Handel beachten?

In den meisten Fällen verschicken Händler ein oder mehrere Produkte zu einem Kunden. Sollte das Produkt verpackt sein, handelt es sich dabei um die sog. Produktverpackung. Diese hat der Hersteller des Produktes zu lizenzieren. Anschließend wird das Produkt weiter verpackt, damit es bei dem Transport nicht zerstört wird. Hierbei handelt es sich um die sog. Versandverpackung. Alle Bestandteile hiervon sind zu lizenzieren. Einige wenige Ausnahmen davon, wie für die sog. Weiße Ware (Kühlschränke etc.), hat die Zentrale Stiftung Verpackungsregister in einem Katalog zusammengefasst. Dieser kann auf der Webseite https://www.verpackungsregister.org/stiftung-standards/konsultationsverfahren/ eingesehen werden.

Gibt es Verpackungen, die nicht als Verpackungen eingestuft werden?

Durch den weit gefassten Begriff der Verpackung hat der Gesetzgeber bestimmte Verpackungen ausgenommen und dies in Anlage 1 des Gesetzes aufgeführt. Kleiner Auszug:

  • DVD und Videohüllen
  • Getränkekapseln
  • Einpack- und Geschenkpapier (falls getrennt verkauft)

Daneben entscheidet die Zentrale Stelle, was als Verpackung einzustufen ist.

Was heißt denn Lizenzierung und Registrierung?

Ist die verwendete Verpackung vom Gesetz erfasst und ein Händler als Hersteller anzusehen, löst dies eine Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System aus. Dies bedeutet, Händler zahlen eine Gebühr an ein duales System, damit sich dieses um die Rücknahme und das Recycling kümmert. Dies ist bekannt als Lizenzierung. Dieses Prinzip kannte schon die Verpackungsverordnung. Neu hinzugekommen ist die sog. Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister mit Sitz in Osnabrück.

Darf ich nur ein bestimmtes duales System nutzen?

Nein. Derzeit gibt es neun Anbieter von dualen Systemen, unter denen Händler frei wählen können. Diese unterstützen Händler auch bei der entsprechenden Lizenzierung ihrer Verpackung. Die Kosten einer Lizenzierung richten sich dabei nach der Masse der zu lizenzierenden Verpackung.

Muss ein Hinweis im Online-Shop sichtbar sein?

Nein. Es besteht für Händler keine Informationspflicht. Welcher Hersteller tatsächlich registriert ist, kann in der neuen Datenbank „LUCID“ nachgelesen werden.

Muss auch gebrauchte Verpackung lizenziert werden?

Unter Umständen muss auch bei der Verwendung von gebrauchter Verpackung eine erneute Lizenzierung erfolgen. Dies hängt davon ab, ob die Verpackung und alle weiteren Materialien (Klebeband, Luftpolsterfolie etc.) schon einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden. Nur für den Fall, dass eine Lizenzierung tatsächlich vorliegt, darf diese verwendet werden. Hierüber sollte man sich vor der Verwendung unbedingt informieren, denn Verpackung darf nicht ohne Lizenzierung an den Endkunden verschickt werden. Die Pflicht, eine Lizenzierung beweisen zu können, trifft dabei den Händler, der sie verwendet.

Ist die Verpackung, die ich von meinem Großhändler kaufe, schon lizenziert?

Nein. Die gekaufte Verpackung ist nicht vorlizenziert und darf daher nur mit einer entsprechenden Lizenzierung in den Verkehr gebracht werden. Lediglich im Bereich der sog. Serviceverpackungen (Brötchenpapier, Coffe-to-go Becher u.a.) darf eine Vorlizenzierung durch den Vorvertreiber verlangt werden.

Kostet die Registrierung bei der Zentralen Stelle etwas?

Nein. Die Erstregistrierung bei der Zentralen Stelle ist kostenfrei. Sie muss jedoch durch den Händler selbst geschehen. In diesem Bereich kann er sich nicht eines Bevollmächtigten bedienen. Die Registrierung ist inzwischen möglich und wird spätestens ab Januar 2019 in der öffentlichen Datenbank „LUCID“ veröffentlicht.

Was ist die sog. Datenmeldung?

Jeder Hersteller muss das Gesamtgewicht der von ihm Verkehr gebrachten Verpackungen und die Materialart mindestens einmal im Jahr an das von ihm gewählte System und an die Zentrale Stelle melden. Dabei muss die an das duale System gemeldete Menge auch an die Zentrale Stelle gemeldet werden. Folgender Inhalt muss in der Meldung enthalten sein:

  • Registrierungsnummer
  • Materialart
  • Masse der beteiligten Verpackungen
  • Name des Systems
  • Zeitraum der Systembeteiligung

Muss ich mit Strafen bei Vergehen rechnen?

Ohne Lizenzierung und Registrierung ist es verboten, Verpackungen in den Verkehr zu bringen. Für Vergehen sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro vor. Daneben stellt es auch einen Abmahngrund dar, der infolge der Einsehbarkeit in Zukunft wahrscheinlich öfter abgemahnt werden wird.


Weitere grundsätzliche Fragen zum Verpackungsgesetz lassen sich durch unseren Mini Guide beantworten.

Kommentare  

#20 Anja Ronniger 2018-10-22 12:30
Hallo,

was ist mit der Verpackung, die bei FBA Sendungen bei Amazon anfallen? Sind wir dafür auch zuständig oder muss Amazon dies übernehmen?

Viele Grüße

Anja Ronniger
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#19 Die Redaktion 2018-10-16 11:13
Hallo Annett,

nach dem Gesetz kann auch der Vertreiber, als Online-Händler, wenn er die Verpackung erstmals in den Verkehr bringt und dies als Müll anfällt. Wenn du die Verpackung lizenzieren musst, musst du dich auch registrieren.

Viele Grüße,
die Redaktion
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#18 Die Redaktion 2018-10-16 11:12
Hallo Jens,

die Antwort wird leider “ja” lauten, denn selbst bei benutzten Verpackungen kann ja noch Klebeband etc. anfallen. Dies ist ja nicht lizenziert. Und für die benutzte Verpackung müsstest du auch sicherstellen, dass diese lizenziert ist. Was die Lizenzierung bei einem der neun dualen System kostet, hängt davon ab, wie viele Masse zu lizenzieren musst.

Viele Grüße,
die Redaktion
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#17 Die Redaktion 2018-10-16 11:09
Hallo Maria,

das Gesetz will erreichen, dass mehr Verpackung lizenziert wird und auch die Qute vom Recycling erhöht wird. Das Problem an der Lizenzierung entsteht in der Regel, wenn die Ware, die in der Produktverpacku ng steckt, weiter verpackt wird. Diese neue Verpackung fällt ja auch gesamt als Müll. Dafür gilt der Vertreiber (auch Online-Händler) als Hersteller im Sinne des VerpackG und muss diese lizenzieren und sich registrieren.
Viele Grüße
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#16 Annika 2018-10-12 19:49
Muss ich mich mit meinem Einzelhandel auch registrieren... .sprich muss ich wenn ich Kunden eine Geschenk verpacke die Folie und das Füllmaterial lizensieren oder geht es nur um den Versandhandel? Weil vom Prinzip her bringe ich mit der Geschenkverpack ung ja auch Müll in den Umlauf.
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#15 Annika 2018-10-12 19:45
Gilt das Verpackungsgese tz nur für den Online-Handel oder auch für den ganz normalen Einzelhandel... .sprich wenn ich meinen Kunde ein Geschenk verpacke muss ich dann die Geschenkverpack ung (Folie, Füllmaterial) auch Lizensieren?
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#14 Heidemann 2018-10-12 13:39
ACHTUNG eine Vermutung:
die nette Sprachjongliere rei "Erstanmeldung" wird sich wohl darauf beziehen - das jede einzelen Internetpräsenz dann extra bezahlt werden darf ,oder natürlich nach xx-Pleiten durch Abmahnungen oder ähnliche Nettigkeiten - steigt mit jeder weiteren Anmeldung der Preis !?
das wäre ja auch zu einfach wie vor Wochen schon mal geschrieben - wenn man einfach bei den Herstellern von Verpackungen - die nötigen Gebühren einzieht !
wenn ich also ohne Fotosession (Pflicht zur Dokumentation) keine schon gebrauchte Verpackung /Zeitungen usw. usw. mehr verwenden kann - wozu führt uns das ?
- genau zu noch mehr Verpackung - weil die NEU gekaufte ist dann letztendlich kostengünstiger als Strafen und Abmahnungen !
und natürlich nur so ganz nebenbei - werden damit die "Tante Emma"-Online Händler unter den Teppich gekehrt.
Bravo EU /Deutschland für soviel ""freie"" Marktwirtschaft kann man auch Weltweit unsere "Werte" verteidigen.
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#13 Annett Mazanec 2018-10-12 08:17
Ich verstehe nicht, warum der online Händler hier immer als Hersteller bezeichnet wird. Die Lizenz muß sein, das ist klsr, aber wie ist das nun mit der Registrierung bei dieser Zentrale.Bin ich als Einzelhändler/O nlinehändler dazu verpflichet ?
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#12 THOMAS 2018-10-11 19:04
Ich werf mich weg!!!

Da wird ein Riesen wirbel um das Datenschutzgese tz gemacht und dann kommt LUCID!! LOL

6. DATENBANK „LUCID“
Erstmalig wird durch das VerpackG eine Online-Datenban k eingeführt,
die für alle Außenstehenden kostenfrei einsehbar ist und alle
Registrierungen enthält. In dieser Datenbank sind folgende Daten
ersichtlich:
» Registrierungsnummer,
» Registrierungsdatum,
» Name, Anschrift und Kontaktdaten,
» Markennamen, unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen in Verkehr bringt.


Das ist als ob man eine Bank baut aber lässt die Türen und Fenster weg und der Tresor steht auch auf!
Wie will man denn da Sicherstellen das die Daten nicht für was anderes benutzt werden?

Da hat sich wirklich wieder ein Einzeller Gedanken drüber gemacht!
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#11 Jens 2018-10-11 16:48
Muß ich mich als kleiner Online-Händler von Gebrauchtwaren (Antiquitäten/B ücher/Porzellan /usw.) auch registrieren lassen. Ich versenden zum größten Teil mit gebrauchten Kartonagen und Schredderpapier sowie in Versandtaschen. Meine Kunden sind zu 99% Privatkunden. Was soll den der ganze Spaß dann Kosten und kann man die Mehrkosten auf den Verbraucher umlegen??? Wir kleinen gewerblichen Händler müßen immer mehr zahlen(Provisio nen/Porto/Gebüh ren usw.) und der private Rentner der seine Rente mit Flohmarktartike l-Verkauf übers Netz auffrischt lacht sich eins!!!!
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