Gastartikel

Das Verpackungsgesetz: Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

Veröffentlicht: 21.12.2018 | Geschrieben von: Gastautor | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Paket wird verpackt

Die konkrete Umsetzung des Verpackungsgesetzes treibt viele Online-Händler um. Gemeinsam mit Lizenzero, dem Online-Shop für Verpackungslizenzierung des Dualen Systems Interseroh, beantworten wir einige Fragen zu der Neuerung. 

Über den Begriff “Lizenzierung” stolpern viele Händler, da sie nicht genau wissen, was damit für sie gemeint ist. Was müssen Händler bei der Lizenzierung beachten? Gibt es Tipps dafür?

Der Begriff „Lizenzierung“ ist synonym zum Begriff „Systembeteiligung“ zu verstehen. Konkret geht es also um die Beteiligung an einem dualen System, wie z. B. Interseroh. Diese Beteiligung erfolgt über ein sogenanntes „Lizenzentgelt“, dessen Höhe sich im Wesentlichen nach der Menge an Verpackungen, die ein Händler oder Hersteller in Verkehr bringt, und der Art der Verpackungsmaterialien richtet. Die meisten dualen Systeme, darunter eben auch Lizenzero, stellen für den Beteiligungsprozess Online-Shops zur Verfügung. Die Lizenzierung bzw. Systembeteiligung ist für alle Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen verpflichtend.

Viele Händler können sich nicht erklären, wie sie die Menge an Verpackung richtig angeben. Viele stellen sich die Frage, ob Sie über das Jahr hinweg Ihre Verpackung notieren und dann am Ende melden müssen. Wie funktioniert das genau?

Die Mengenangaben sowohl bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister als auch beim dualen System der Wahl basieren stets auf dem Gesamtgewicht der einzelnen Verpackungsmaterialien in Kilogramm. Zur Ermittlung dieser Gewichte bietet es sich an,

  • die Verpackungsmaterialien der jeweils verwendeten Verpackungsarten anhand einer Musterverpackung einmal zu verwiegen und ausgehend von den in Verkehr gebrachten Stückzahlen das Gesamtgewicht hochzurechnen.
  • beim Verpackungshändler nachzuschauen, ob dort die gesammelten Gewichte Ihrer kumulierten Verpackungsbestellungen für ein Jahr aufgeführt werden (oder aber gemäß a) die Einzelgewichte zu finden sind, die Sie dann wiederum auf das gesamte Jahr hochrechnen können).
  • eine Berechnungshilfe zur Ermittlung der Verpackungsgewichte zu nutzen, wie sie beispielsweise Lizenzero zur Verfügung stellt.

Vor Inverkehrbringen der Verpackungen, d. h. vor Jahresbeginn, geben Händler – am besten basierend auf Verkaufszahlen des Vorjahres – eine Schätzung ab, wie viele Verpackungen sie voraussichtlich in Verkehr bringen werden. Zu Beginn des Folgejahres gilt es dann, diese ursprüngliche Angabe noch einmal mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen gegenzuprüfen und den finalen Wert per Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl bei der Zentralen Stelle als auch beim dualen System zu melden. 

Mengenmeldungen richtig abgeben

Haben Sie Tipps, damit man als Händler nicht böse im Laufe des Jahres überrascht wird und viel nachlizenzieren muss?

Grundsätzlich hilft es immer, von den Verkaufszahlen des Vorjahres auszugehen und sich für die Angaben gegenüber dem dualen System hieran zu orientieren. Ist eine wachsende Nachfrage zu vermuten, kann der Händler diese Steigerung natürlich gleichermaßen prozentual auf sein Verpackungsvolumen draufschlagen und so vermeiden, dass die ursprüngliche für das Jahr getätigte Angabe sehr weit von der tatsächlichen Meldung am Jahresende abweicht. Die vor Beginn des Jahres getätigte Mengenmeldung ist stets als Vorausschätzung zu verstehen. Am Ende des Jahres wird diese mit den tatsächlich über das Jahr in Verkehr gebrachten Mengen abgeglichen – der so ermittelte Finalwert muss dann den Realwert widerspiegeln.   

Wichtig: Mengenmeldungen und -anpassungen sind parallel sowohl dem dualen System als auch der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu melden – die dort gemeldeten Mengen müssen stets identisch sein.

Tipp: Einige duale Systeme ermöglichen über ihre Online-Shops unterjährige Mengenanpassungen (z. B. Lizenzero), sodass man auch während des Jahres ausgehend von den Verkaufszahlen nachjustieren kann und auf diesem Wege vermeidet, dass ggf. eine große Zahlung zum Jahresende fällig wird.

Viele Händler verschicken sehr wenig. Gibt es etwas wie eine Mindermenge, bei der Händler nicht lizenzieren müssten? Oder muss man generell zahlen, selbst wenn man nur einen Briefumschlag im Jahr verschickt? 

Das Verpackungsgesetz sieht ausdrücklich keine Mindestmengen vor – die Pflicht zur Beteiligung der Verpackungen bei einem dualen System und der Registrierungs- und Datenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister greift ab der ersten Verkaufsverpackung, die ein Händler erstmalig mit Ware befüllt und gewerbsmäßig in Verkehr bringt. 

Was ist mit dem internationalen Versand?

Viele Händler handeln heutzutage auch über die Grenze Deutschlands hinweg. Gilt für diese Verpackung auch das VerpackG?

Wenn ein Händler seine Ware auch ins Ausland exportiert und zweifelsfrei nachweisen kann, dass die Waren samt Verpackungen tatsächlich nicht in Deutschland vertrieben werden und letztlich nicht hier als Abfall anfallen, sind diese Verpackungsmengen von den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes ausgenommen. Allerdings gelten in anderen Ländern individuelle Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen, über die sich der Händler informieren sollte, um nicht unwissentlich ordnungswidrig zu handeln.

Wenn der Versand ausschließlich an B2B Kunden erfolgt, liegt an sich kein Versand an einen Endverbraucher vor. Muss die Verpackung dennoch bei einem dualen System lizenziert werden?

Verbleibt eine Verpackung im Handel und landet nachweislich nicht beim privaten Endverbraucher, ist diese nicht lizenzierungspflichtig in einem dualen System. 

Möglicherweise handelt es sich bei der Verpackung aber um eine sogenannte Transportverpackung, für die das VerpackG ebenfalls Regelungen zur Rücknahme vorsieht (vgl. § 15 Absatz 1 Nr. 1 VerpackG).

Viele Händler verpacken ihre Produkte in gebrauchter Verpackung und benutzten Zeitungspapier als Füllmaterial. Muss auch gebrauchte Verpackung lizenziert werden? Gilt Zeitungspapier auch als Verpackungsmaterial?

Ja, auch gebrauchte Verpackungen müssen lizenziert werden. Wenn ein Händler Verpackungen, die er von seinem Lieferanten, auf privatem oder anderem Wege erhalten hat, zweitverwenden – also neu befüllen – möchte, um seine Produkte an Endkonsumenten zu vertreiben, wird aus diesen Verpackungen im Rahmen der Befüllung mit den Waren eine Versand- oder Umverpackung, und sie ist insofern beteiligungspflichtig. Auch das Zeitungspapier ändert mit der Verwendung als Füllmaterial seine Funktion, wird in Verkehr gebracht und fällt letztlich beim privaten Endverbraucher als Empfänger der Ware an, sodass es ebenfalls unter die Lizenzierungspflicht fällt.

Zu empfehlen ist, solche zweitverwendeten Verpackungen in jedem Fall vollumfänglich selbst zu beteiligen, um rechtskonform zu handeln.

Das richtige duale System finden

Fallen Geschenkverpackungen unter das VerpackG? 

Ja, auch Geschenkverpackungen fallen letztlich beim privaten Endverbraucher als Abfall an und gelten somit als Verkaufsverpackungen, die von den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes betroffen, d.h. lizenzierungspflichtig bei einem dualen System, sind. 

Viele Händler sind sich unsicher, welches duale System sie nutzen können oder sogar müssen. Gibt es eine besondere Zuständigkeit? Woran erkennt ein Händler, welches System am besten zu ihm passt? 

Bei den dualen Systemen gibt eine keine besonderen Zuständigkeiten, z. B. für ein bestimmtes Verpackungsmaterial. Aktuell gibt es neun als solche anerkannte duale Systeme, z. B. das Duale System Interseroh. Wichtig ist also erst einmal, dass sich jeder Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen grundsätzlich per „Lizenzentgelt“ an einem dualen System beteiligt.  

Die Höhe des Entgeltes richtet sich dabei vorrangig nach der Art der verwendeten Verpackungsmaterialien sowie der in Verkehr gebrachten Menge und variiert von dualem System zu dualem System. Somit ist die Preisgestaltung ein erster Anhaltspunkt für die Entscheidungsfindung, welches duale System das richtige für den Händler ist. 

Die meisten dualen Systeme stellen ihren Kunden für die Verpackungslizenzierung Online-Shops wie Lizenzero zur Verfügung, über die der Anmeldeprozess möglichst unbürokratisch abgewickelt werden kann. Auch hier kann der Händler bei der Wahl des dualen Systems ansetzen: Wie unkompliziert ist die Abwicklung der Lizenzierung? Gibt es Hilfsmittel, z. B. zur Berechnung der Verpackungsmengen? 

All diese Aspekte geben eine gute Möglichkeit an die Hand, ein geeignetes duales System für sich zu finden.

Foto Ida J. Schloßer

Über die Interviewpartnerin

Ida Schlößer ist im digitalen Marketing für den Umweltdienstleister Interseroh tätig und hat den Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero mitentwickelt. Als anerkanntes duales System mit langjähriger Erfahrung steht Interseroh Betroffenen in allen Fragen rund um das Verpackungsgesetz kompetent zur Seite und ermöglicht mit Lizenzero eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung der Verpackungslizenzierung.

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