Umsatzsteuer, Verpackungen, Facebook-Fanpages

Diese rechtlichen Neuerungen warten 2019 auf Online-Händler

Veröffentlicht: 02.01.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 03.01.2019
Justitia

Der Online-Handel hat ein aufregendes Jahr 2018 hinter sich. Auch im rechtlichen Bereich gab es einige wichtige Neuerungen für die Händler. Allen voran schlug die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hohe Wellen und dominierte das erste Halbjahr. Die DSGVO stellt auch jetzt noch Händler und Juristen vor offene Fragen – etwa, ob Verstöße gegen die EU-Grundverordnung abgemahnt werden können oder nicht.

Das neue Jahr könnte auf diese und weitere Fragen einige Antworten liefern. Daneben wird es allerdings eine Reihe von rechtlichen Neuerungen geben, die mehr oder weniger sicher auf die Online-Händler zukommen.

Neue Umsatzsteuergesetze

Bereits ab dem 1. Januar gilt die Marktplatzhaftung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland. Dadurch haften Marktplatz-Betreiber nun für Umsatzsteuerausfälle von ihren Händlern. Sie müssen dafür verschiedene Daten ihrer Verkäufer bereithalten, darunter die Steuernummer und Einzelheiten zu den getätigten Umsätzen. Hintergrund ist, dass dem Fiskus bislang bis zu eine Milliarden Euro an Steuern entgehen soll, vor allem durch Online-Händler aus Drittstaaten. Sollte ein Händler nun seine steuerliche Pflicht verletzen, kann die Finanzbehörde das dem Marktplatz mitteilen. Dieser muss dann haften, sofern er den entsprechenden Händler nicht sperrt.

Obwohl sich diese Änderung vor allem an ausländische Händler richtet, müssen auch deutsche gewerbliche Händler aktiv werden. Sie brauchen eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung vom Finanzamt nach § 22 f UStG. Diese muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Auch in der Schweiz hat sich etwas in Sachen Umsatzsteuergesetz getan: Hier wird ab dem 1. Januar eine Einfuhrsteuer auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von unter 5 CHF erhoben. Die Einfuhrsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz mit den Kleinsendungen unter 100.000 CHF bleibt. Liegt er höher, werden die Sendungen in der Schweiz steuerpflichtig.

Das Verpackungsgesetz ist da

Seit dem 1. Januar gilt zudem das neue Verpackungsgesetz, auf das sich Händler seit einigen Wochen vorbereitet haben. Das VerpackG löst die bisherige Verpackungsverordnung ab und bringt einige Änderungen bei den Definitionen von Verpackungen mit sich. Darüber hinaus wurde mit dem neuen Gesetz aber vor allem das Verpackungsregister LUCID eingeführt. Alle Gewerbetreibenden, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich zusätzlich zur Lizenzierung bei einem dualen System ihrer Wahl auch bei LUCID registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei und sollte dringend durchgeführt werden: Wer sich nicht registriert, riskiert ein Vertriebsverbot und ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Wann kommt die E-Privacy-Verordnung?

Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten und diese präzisieren und thematisch erweitern. Sie zielt vor allem auf die Kommunikationswege ab, regelt also den Datenschutz bis zu der Stelle, an der die Daten beim Empfänger ankommen. Doch bislang ist noch nicht klar, wann genau die Verordnung in Kraft tritt. Bislang wird noch mit dem Jahr 2019 als Zeitraum gerechnet, vereinzelt ist aber auch schon das Jahr 2020 im Gespräch.

Facebook-Fanpages und Like-Button

Im Juni 2018 hat der EuGH entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages für den Datenschutz der Nutzer mitverantwortlich sind. Diese Verantwortung umzusetzen, ist für die Seitenbetreiber aber alles andere als trivial, da sie kaum die Mittel besitzen, um die Datenschutzvorgaben zu erfüllen. Facebook sieht sich unterdessen einem weiteren Gerichtsverfahren ausgesetzt, da die Verbraucherzentrale Sachsen den Konzern verklagt hat. Wie dieser Prozess ausgeht und ob die Fanpages dann für Seitenbetreiber rechtssicher betrieben werden können, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

Auch der Like-Button, der auf Webseiten eingebunden werden kann, steht derzeit auf der Kippe. Auch hier gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, mit denen sich ebenfalls der EuGH auseinandersetzt. Ende des vergangenen Jahres äußerte sich bereits der EuGH-Generalstaatsanwalt, dass Seitenbetreiber, die den Like-Button einbinden, für den Datenschutz mithaften. Ob sich das Gericht dieser Ansicht anschließen wird, bleibt abzuwarten. Auch dieses Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Und täglich grüßt die DSGVO

Die Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen ist noch immer nicht abschließend geklärt. Im vergangenen Jahr haben sich zwar schon einige Gerichte mit dieser Frage beschäftigt, doch die Urteile sind unterschiedlich ausgefallen. In diesem Jahr dürften höchstrichterliche Entscheidungen ein verlässlicheres Bild in dieser Frage bieten. Bis dahin sind Händler bei Umsetzungsproblemen zwar nicht vor Abmahnungen sicher, durch die unterschiedlichen Ansichten der Gerichte zur Abmahnbarkeit steigt allerdings auch für die Abmahner das Kostenrisiko.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#5 sandra 2019-01-20 07:25
Es wurde vergessen zu erwähnen, dass ziemlich viel Dummfug 2019 auf uns Händler warten wird.

Probleme, die immer drastischer werden, wie z.B. der bewusste Betrug von Kunden durch Missbrauch des Widerrufrechts und Gewährleistungs recht, Bewertungsmissb rauch etc werden dagegen ignoriert.
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#4 die Redaktion 2019-01-07 08:39
Hallo Wolfgang,

da die Datenbank LUCID öffentlich ist, ist es nicht notwendig, die Nummer irgendwo zu nennen. Den Händler treffen keinerlei Informationspfl ichten. Eher im Gegenteil:

Der Schuss könnte sogar nach hinten los gehen: Mit der Nennung auf der Rechnung (oder Homepage usw.) könnte der Verdacht des Werbens mit Selbstverständl ichkeiten aufkommen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#3 Wolfgang Köbke 2019-01-05 22:45
Verpackungsgesetz

FRAGE: Muss die Registrierungsn ummer eigentlich auf dem Geschäftsformul ar - z.B Rechnung für Kunden - erscheinen ?
mfg
Wolfgang
freue mich auf ein feedback
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#2 die Redaktion 2019-01-03 06:46
Hallo Kutti,

nein, nein: Es geht bei der Änderung darum, dass die Marktplätze (zum Beispiel Amazon) für die Umsatzsteueraus fälle der Händler in die Haftung genommen werden.

Beste Grüße
die Redaktion
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#1 Kutti 2019-01-02 17:56
Guten Tag,
wenn ich das richtig heraus gelesen habe, haftet ein Unternehmen (Verkäufer) nach §22f UStG für nichtabgeführte Steuern des Käufers, wenn sich dieser ausserhalb des Landes befindet?? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
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