Wir wurden gefragt: Braucht man auch für gebrauchte Verpackungen eine Verpackungslizenz?

Veröffentlicht: 23.06.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.06.2015

Wer Versandkartons und andere Verpackungen in Verkehr bringt, unterliegt in Deutschland den Bestimmungen der Verpackungsverordnung und einer Beteiligungspflicht an einem dualen System. Sei es aus Umwelt- oder Kostengründen, viele Online-Händler nutzen die Möglichkeit, gebrauchte Kartonagen sowie Füllmaterial zu verwenden. Die Frage, ob der Anschluss an ein duales System auch dann notwendig ist, soll nun geklärt werden.

Fragen
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Wenn widerverwendete Kartons oder Füllmaterial bereits beim vorherigen Inverkehrbringen bei einem dualen System lizensiert/registriert worden, aber noch nicht vom dualen System erfasst worden, also entsorgt worden sind, besteht keine Pflicht zu einer erneuten Registrierung.

Problematisch ist hierbei vor allem: Der Händler muss sicherstellen, dass ausnahmslos alle wiederverwendeten Verpackungsmaterialien bereits registriert wurden (also auch Füllmaterialien usw.). Das ist praktisch sehr schwer durchführbar, zumal die Symbole, welche auf die Beteiligung am dualen System hinweisen (wie z.B. der Grüne Punkt), nicht zwingend auf der Verpackung angebracht sein müssen, sondern freiwillig sind. Zudem ist der Händler in der Pflicht, den Nachweis zu erbringen, dass die gebrauchten Verkaufsverpackungen bereits zuvor registriert wurden. Dies kannin der Praxis einen erheblichen Dokumentationsaufwand bedeuten.

Werden andere Materialen zu Verkaufsverpackungen umfunktioniert, wie z.B. zerknüllte Zeitungen, ist nach der derzeitigen Regelung in der Verpackverordnung, welche generell die Pflicht zur Beteiligung am dualen System beim erstmaligen Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen aufstellt, davon auszugehen, dass auch diese umfunktionierten Füllmaterialien/Verkaufsverpackungen die Beteiligungspflicht am dualen System auslösen. Das würde auch der Zwecksetzung der Verpackverordnung entsprechen, nach welcher möglichst jeder Verpackungsmüll in den Abfallkreislauf wieder aufgenommen, recycelt oder entsorgt werden soll.

Antwort:

Eine Lizenzierungspflicht besteht dann nicht, wenn die gebrauchten Verpackungen schon einmal bei einem dualen System lizenziert wurden. Der Online-Händler muss diesen Umstand jedoch für alle verwendeten Materialen (Kartons und Füllmaterial) beweisen, was in der Praxis nur schwer bis gar nicht möglich ist.

Kommentare  

#9 Elli 2023-01-30 16:03
Hallo. Hab zum Februar ein Kleingewerbe angemeldet. Ich kaufe auf Flohmärkten / eBay Ware ein und verkaufe sie über eBay. Versand in gebrauchten Kartons, die ich manchmal aus dem Schuhladen hole, oder Kartons, die ich selbst per Post geschickt bekam. Unterliege ich somit der Verpackungslizenz?

Danke für Antworten

Mfg

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Antwort der Redaktion

Hallo Elli,

ja, auch diese Verpackungen solltest du lizenzieren, da du nicht nachweisen kannst, dass eine Lizenzierung bereits durch den vorherigen Verwender vorgenommen wurde.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#8 Klaus 2022-11-24 13:54
Gerade kam eine Mail zur Verpackungslize nzierung in Österreich, also auch wenn ich als Online-Händler ab und an ein Paket nach Österreich verschicke, was ca. 3x im Jahr vorkommt.
Also hier in Deutschland bin ich solch einem System angeschlossen.
Verstehe ich das richtig, wenn sich schon einmal ein Käufer aus Österreich findet, kann ich Probleme bekommen wenn ich ihm was schicke, also jedenfalls ich ich nicht da auch "Verpackungsliz ensiert" bin ?
Gruß : Klaus

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Hallo Klaus,

hier ist ein Artikel, der dich interessieren könnte: onlinehaendler-news.de/.../...

Dort sind die Infos drin, ob du dich in Österreich registrieren musst.

Beste Grüße
Die Redaktion
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#7 Marion Zetzmann 2019-04-19 10:22
ja , gebrauchtes Klebeband zu benutzen wird nicht möglich sein
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#6 Sulu 2016-04-05 08:16
Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.
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#5 Verpackung lizenzier 2016-02-14 11:36
Da der Gesetzgeber die Lizenzierung vorschreibt, bleibt uns Versenden wohl nichts anderes übrig, als die Verpackungen zu lizenzieren. Das Risiko, sich bei einer Abmahnung oder Prüfung hohen Strafen auszusetzen, halte ich für zu groß. Insbesondere in Anbetracht der günstigen Lizenzgebühren die es aktuell auch für Kleinversender zu kaufen gibt. Siehe Link.

Weiterhin gute Geschäfte!
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#4 Thomas 2015-07-08 13:51
Also ich sag das mal so!

Für die Kartons die ich neu kaufe sollte diese Lizenz bezahlt werden.
Dies könnte also sofort der Hersteller machen und das ganze wäre erledigt.

Alles andere was nicht gekauft wird eben nicht.

So würde man jeden dazu ermunter Verpackungen wieder zu verwenden weil zu 99% ist der
Karton zum wiederverwenden in Ordnung!

Aber solange es mehr Aufwand ist gebrauchte zu verwenden werden die Versender auf neue zurück greifen.

Für mich ist das ein schlag ins Gesicht für die Wiederverwendung.

Im großen ganzen wird doch nur Geld verdient damit. Alle zahlen für die Blaue Tonne, dann zahlt der Aufbereiter für das Altpapier und dann wieder der Verkäufer für das neue Produkt und dann der Kunde usw.

Alles nur Abzocke.
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#3 Shopbetreiber 2015-06-27 10:35
Hersteller, bzw. Inverkehrbringe r müssen im Sinne Elektro-Alt-Ger äte-Richtlinie sich hierfür registrieren und eine Gebühr bezahlen.
Warum können Hersteller von Verpackungsmate rial nicht analog auch hier in die Verantwortung gezogen werden? Dann wird dafür einmal bezahlt und es stellt sich diese Frage der Wiederverwendun g nicht.
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#2 Christoph Baumgarten 2015-06-24 19:42
Soweit mir gesagt wurde, muss auch die recycelte Packung lizensiert werden.
Lenovo hat sogar für die Verpakcungskart ons eine FRU-Nummer, aber das half nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob die Aussage so stimmt.
MFG
Baumgarten
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#1 Ben 2015-06-24 17:09
Ich würde mal sagen, spätestens beim Klebeband/Packb and besteht dann wieder eine Lizenzierungspf licht. Selbst wenn Karton und Füllmaterial gebracht sind, ist es doch schwierig, den Karton mit gebrauchtem Packband zu verschließen. :) Gruß!
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