Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation zu Geoblocking und Online-Plattformen

Veröffentlicht: 29.09.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.09.2015

Eine Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit ist sowohl im stationären als auch im Online-Handel nicht statthaft. Dies dient der Sicherung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs. In der Praxis sieht das aber vielfach anders aus, denn Unternehmen arbeiten häufig mit Einschränkungen oder behandeln potenzielle Kunden je nach deren Staatsangehörigkeit oder Wohnort unterschiedlich.

Europäische Kommsission

(Bildquelle Flaggen vor dem Hauptsitz der Europäischen Kommission: symbiot via Shutterstock)

Eine vergangene Woche gestartete öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission soll Bürger und Unternehmen zum Geoblocking befragen. In einer parallelen Konsultation will die Kommssion die Rolle von Plattformen in der Online-Wirtschaft evaluieren. Ziel ist es, die 28 nationalen Märkte endlich zu einem einzigen Markt zusammenzuführen.

Öffentliche Konsultation zu Geoblocking

Beim Geoblocking werden Internetnutzer durch eine bestimmte Technik aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts nicht nur umgeleitet oder von bestimmten Inhalten ganz ausgeschlossen. Geoblocking kann auch dazu führen, dass von Kunden je nach Wohnort unterschiedliche Preise verlangt oder ihnen unterschiedliche Waren angeboten werden. Diese und anderen Formen geografischer und kommerzieller Beschränkungen hindern Verbraucher möglicherweise daran, Produkte und Dienste in anderen EU-Ländern zu kaufen und zu verkaufen. Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, sieht in diesem Trend ein Hindernis beim Wachstum des elektronischen grenzüberschreitenden Handels.

Die von der Europäischen Kommission initiierte öffentliche Konsultation zum Geoblocking soll nun eine Bestandsaufnahme zu diesem Thema durchführen, um die Hindernisse für einen reibungslos funktionierenden digitalen Binnenmarkt zu finden und zu beseitigen. Nutzer können hierfür Erfahrungen und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugriff auf Informationen und deren Bereitstellung mitteilen. Nicht Gegenstand der Konsultation sind geografische Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und der Lizenzvergabe für Inhalte.

Öffentliche Konsultation zu Online-Plattformen

Günther Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft sieht in Internetplattformen (z.B. Suchmaschinen, soziale Medien, Videoplattformen, App-Stores usw.) viele Vorteile für die Wirtschaft. Auch wenn die Online-Plattformen Teil der digitalen Wirtschaft sind, gibt es immer noch offene Fragen in Bezug auf deren Transparenz und den Umgang mit Daten. Um besser zu verstehen, wie Bürger, Hersteller und Einzelhändler die wirtschaftliche Rolle von Online-Plattformen sehen, hat die Europäische Kommission eine zweite Konsultation gestartet. Da aktuell wieder besonders relevant geworden, ist auch der Umgang mit illegalen Online-Inhalten und die Haftung dafür Teil der Konsultation.

Teilnahme bis Dezember möglich

Die beiden öffentlichen Konsultationen sind vergangene Woche gestartet und stehen auch in Deutsch zur Verfügung. Mit den Antworten, die bis in die zweite Dezemberhälfte eingereicht werden können, will die EU-Kommission den Bedarf an neuen Initiativen einzuschätzen und solche Initiativen ermitteln und vorbereiten.  

Kommentare  

#1 bastar89 2015-09-29 20:59
wird echt zeit das diese diskriminierung ein ende hat...die wahren kriminellen sitzen eh woanders...trau rig das man als vollmündiger und erwachsener bürger zu umgehenden handlungen gezwungen wird... ! schrecklich ... als ob wir keine anderen (echte) probleme haben !?!
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.